…ist (Fenyves in Fenyves/Perner/Riedler, VersVG (2021) zu §3 VersVG, Rz 3) für das gültige Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages voraussetzen. Die belBeh hätte demnach zu dem Ergebnis kommen müssen, dass zwischen dem Bf und dem VU kein Vertrag geschlossen wurde, die Versicherungssteuer daher zu Unrecht…
…zum Thema "Spätrücktritt" mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren konfrontiert waren, in denen die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge ex tunc begehrt wurde und dass derartige Rechtsstreitigkeiten zur Vermeidung weiterer Kosten durch Abschluss eines Vergleiches beendet wurden. Es wird daher bei der rechtlichen Beurteilung insbesondere davon ausgegangen…
Die eingehobene Versicherungssteuer verbleibt nicht beim Versicherer, der nur die - ihm vom Staat übertragene - abgabentechnische Aufgabe der Berechnung, Einhebung und Ablieferung der Steuer an den Staat zu besorgen hat, ohne dass sich dadurch an deren Charakter etwas ändern würde. Nähme der Staat für die Einhebung…
…Versicherungsbesteuerungsrecht zu, wenn eine Versicherung, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ihren Sitz hat, Lebensversicherungsverträge mit Versicherungsnehmern abschließt, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in diesem Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, später aber nach Österreich ziehen. Kann Versicherungssteuer von dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dem…
…Versicherungsbesteuerungsrecht zu, wenn eine Versicherung, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ihren Sitz hat, Lebensversicherungsverträge mit Versicherungsnehmern abschließt, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in diesem Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, später aber nach Österreich ziehen. Kann Versicherungssteuer von dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dem…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Helmut Moritz, Steuerberater, Schottenbastei 6/8, 1010 Wien gegen den Bescheid gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…Versicherungsaufsichtsbehörde erblicken. Vielmehr hatte es im Rahmen der Beweiswürdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob der gegenständliche Lebensversicherungsvertrag eine Abschirmwirkung im Hinblick auf die Zurechnung der Einkünfte zu vermitteln vermochte. Da sich diese Prüfung auf in- und ausländische Versicherungsverträge gleichermaßen zu erstrecken hat, kann sich…
…2007 an Mag. *****[V10]***** *****[N1]***** über die Auszahlung eines Betrages von 39.749,71 € am 1. 1. 2008 aus einem Lebensversicherungsvertrag infolge Erlebens. Beilage ./W (OZ 285) Beilage ./W enthält einen Kontoauszug der Sparkasse *****[B18]***** "Abt. Projektfinanzierung" vom 30. 12. 2011 betreffend die Bf…
…sowie um diesen ähnliche Spiele handelt. Eine Warenausspielung liegt nicht vor, wenn die Einlösung des Gewinns in Geld möglich ist. (4) Lebensversicherungsverträge, nach denen die in Ab- und Erlebensfall zu leistende Versicherungssumme für den Fall der Auslosung vorzeitig zu zahlen ist, unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol.…
…des (mittlerweile verstorbenen) Beschwerdeführers (Bf) auch die weitere - im nunmehrigen Verfahren strittige - Vermögensveranlagung ab 2008 offengelegt: Der Bf habe drei (von der Prämienhöhe und der begünstigten Person im Ablebensfall abgesehen) inhaltsgleiche Lebensversicherungsverträge bei der swisspartners Versicherung AG in Liechtenstein (in der Folge S-AG) abgeschlossen…
…Nun zum vorliegenden Verfahren: Nach einer Betriebsprüfung über den Beschwerdezeitraum des gegenständlichen Verfahrens erfasste das Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden 2015 bis 2017 analog den Vorjahren mangels zur Beurteilung hinreichender Unterlagen im Schätzungswege ermittelte Erträge aus Kapitalvermögen aus den ausländischen Lebensversicherungsverträgen LV I (€ 3 Mio…
…| EUR 1.123.561,00 | 30 % | EUR 337.068,30 | Summe | EUR 3.939.452,85 | 30 % | EUR 1.181.835,86 Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2003 einen Lebensversicherungsvertrag bei der ***2*** in ***1*** (Versicherungsvertrag ***3***) abgeschlossen…
…beachten, dass in objektiver Betrachtungsweise nicht geleugnet werden kann, dass einer Erbringung der Versicherungsleistung durch Einmalerlag eher der Charakter einer Kapitalanlage zuzubilligen ist als einer Versicherungsleistung durch laufende Prämienentrichtung. Zusammengefasst handelt es sich nicht um ernst gemeinte Lebensversicherungsverträge. Der tatsächliche Sinn der Verträge besteht darin…
…bei Ableben ein Angehöriger der jeweiligen Person - Als Versicherungsnehmer sei die beschwerdeführende Partei zur Bezahlung der vereinbarten Prämien verpflichtet und deshalb Schuldner der Prämien. Festzuhalten sei, dass in den gegenständlichen Lebensversicherungsverträgen kein (unwiderruflich) Begünstigter vereinbart worden sei. Die an die Versicherung zu leistenden Prämien würden…
…Die Beschwerdeführerin brachte vor, der Management-Vorsorge-Plan orientiere sich an den Lohnsteuerrichtlinien. Nehme demnach der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahle die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag ein, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter sei, und werde die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an…
…es aufgrund von Strafanzeigen in Deutschland gegen einen Vertriebspartner zu Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen auch bei der BF und deren verbundenen Unternehmen gekommen sei und in Folge dieser Umstände das Geschäft mit fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen zusammengebrochen sei. Die Forderungen an die verbundenen Unternehmen stellten kein Eigenkapital dar…
…festgehalten: „Versicherungssteuer 1. Nachversteuerung gem. § 6 Abs. 1a Versicherungssteuergesetz (VersStG) a) klassische Lebensversicherungen: Klassische Lebensversicherungsverträge sind bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 Z 1b VersStG mit 4 % Versicherungssteuer zu versteuern. Verkürzt sich die Laufzeit dieser Verträge durch vorzeitige Rückzahlungen, so ist eine Nachversteuerung…
…festgehalten: „ Versicherungssteuer 1. Nachversteuerung gem. § 6 Abs. 1a Versicherungssteuergesetz (VersStG) a) klassische Lebensversicherungen: Klassische Lebensversicherungsverträge sind bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 Z 1b VersStG mit 4 % Versicherungssteuer zu versteuern. Verkürzt sich die Laufzeit dieser Verträge durch vorzeitige Rückzahlungen, so ist eine Nachversteuerung…
…Versicherungsbedingungen der HVersicherung beigelegt worden, die bei Lebensversicherungsverträgen mit laufenden Prämienzahlungen einen Mindesttodesfallschutz von 10% der Prämiensumme und bei Verträgen mit Einmalerlag eine Mindesttodesfallsumme in Höhe von 100% vorsahen. Im Rahmen von im wiederaufgenommenen Verfahren am 11.04.2012 ergangenen (gemäß § 293b BAO am 03…