IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…2012/16/0006). Die erst nach der Aufgabenübertragung beschlossene Kapitalzufuhr ist nicht begünstigt, auch wenn der Finanzbedarf durch eine zu geringe Eigenkapitalausstattung entstanden ist und die Kapitalzufuhr der Erfüllung der übertragenen Aufgaben dient. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010…
…vom selben Tag, worin diese erklärte, dass das abgetretenen Darlehen und das Mazzaninkapital keine werterhöhende Kapitalzufuhr ausgelöst habe, der Wert des Darlehens vom Bankenkonsortium um € 1,-- abgetreten worden sei und die vereinbarte Verzinsung für das Darlehen nie bezahlt habe werden können, ist in dem…
…in dem Richtlinienbeispiel eine Zahlung der Großmuttergesellschaft an die Muttergesellschaft statt - im Beispiel ohne Ausgabe von Anteilen - und andererseits eine zweite Zahlung an die Enkelgesellschaft - ebenfalls ohne Ersterwerb von Anteilen. Im gegenständlichen Fall erfolge die erste Überweisung (Kapitalzufuhr) gegen Ausgabe echter Anteile an der Bf1…
…Nur unter besonderen Umständen, die dafürsprächen, dass die Ausstattung mit Fremdkapital objektiv den wirtschaftlichen Erfolg habe, Eigenkapital zu ersetzen und daher eine Kapitalzuführung das wirtschaftlich Gebotene gewesen wäre, könne eine Fremdmittelzuführung als verdecktes Eigenkapital angesehen werden. An die den Abgabenbehörden obliegende Beweisführung, dass im konkreten…
…die als Bescheidbeschwerde zu behandeln ist, die Kapitalzufuhr der TO an die Bf1 gegen die Ausgabe von Anteilen als gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang bewertet (Seite 12 viertletzte Zeile). Im gegenständlichen Fall ist der zweite Teil dieser Konstellation gesellschaftssteuerrechtlich zu beurteilen, nämlich die "Weiterleitung" der Gelder von der…
…mit dem Genussrecht eine Risikobeteiligung am Unternehmen der Bf. verknüpft. Durch die am 17. Dezember 2015 erfolgte Kapitalzufuhr iHv € 10.000.000,00 hat die ***A*** nicht nur ein Genussrecht iSd § 5 Abs. 1 Z 2 KVG, sondern auch ein "Recht auf Gewinnbeteiligung" iSd…
…Bf. vor und wird mit dem Genussrecht eine Risikobeteiligung am Unternehmen der Bf. verknüpft. Die ***X*** hat somit durch die am 17.12.2015 erfolgte Kapitalzufuhr iHv € 10.000.000,00 nicht nur ein Genussrecht im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 2 KVG…
…an die Bf1 auf Grundlage des TLFA Vertrages als auch die Weiterleitung des Kapitals von der Bf1 an die Bf2 auf Grundlage der im TLFA Vertrag enthaltenden Weiterleitungsverpflichtung bzw. des SSLA Vertrages als gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr gem § 2 Z 1 KVG qualifiziere und zweimal Gesellschaftsteuer festsetzte…
…Bei steigenden Umsätzen, sinkenden Verlusten, Kapitalzufuhr des Eigentümers und keiner Schließungsabsicht ist eine Abschreibung auf den niedrigen Teilwert nicht möglich, da keine Fehlmaßnahme vorliegt. Im Übrigen sei die Berechnung des Teilwertes nicht nachvollziehbar. Der Impairment-Test hat einen Wert von rund 43.000 Euro ergeben…
…Warum diese Veranlagung letztendlich gezeichnet wurde, hatte zwei Gründe: Die Vision, eine österreichische. Bank durch Kapitalzufuhr österreichischer Investoren zu unterstützen, erachtete der Bf. damals als ein ansprechendes Vorhaben, es deckte sich mit der Veranlagungs- und Privatisierungsphilosophie. Dem Verlustrisiko stand eine Gewinnchance im Rahmen des zum…
…Juli 2006 Grundlage für die insgesamt gewählte Vorgangsweise, insbesondere für die Zwischenschaltung der neu gegründeten D.E. Beteiligungs GmbH und die Vorfinanzierung der Kapitalzufuhr durch die D.E. Beteiligungs GmbH mit nachfolgendem Ausgleich durch den Abtretungsvertrag vom 27.11.2006, war. Aus der Stellungnahme der…
…gegründete Kommanditgesellschaft (*XY* *GmbH & Co* KG; kurz: KG), die sich im Jahr 2005 mit atypisch stillen Gesellschaftern unter Kapitalzuführung zusammengeschlossen hat (*XY* *GmbH & Co* KG und Mitges.; kurz: KG und Mitges.). Am 29.4.2005 schloss die Bf. mit der *XY* *MTV* KG (kurz: MTV…
… kurz: KG), die sich mit Wirkung vom 31.5.2006 mit atypisch stillen Gesellschaftern unter Kapitalzuführung zusammengeschlossen hat (*XY* *GmbH&Co* KG und Mitges.; kurz: KG und Mitges.). Am 16.5.2006 schloss die Beschwerde führende KG mit der *XY* *MTVGmbH&Co* KG (kurz: MTV…
…als KEG gegründete Kommanditgesellschaft (*AB* *GmbH&Co* KG; kurz: KG), die sich im Jahr 2006 mit atypisch stillen Gesellschaftern unter Kapitalzuführung zusammengeschlossen hat (*AB* *GmbH&Co* KG und Mitges.; kurz: KG und Mitges.). Zu den atypisch stillen Gesellschaftern gehören auch die ebenfalls als Beschwerdeführer für…
…2003 als KEG gegründete Kommanditgesellschaft (*XY* *GmbH&CoKG*; kurz: KG), die sich im Jahr 2005 mit atypisch stillen Gesellschaftern unter Kapitalzuführung zusammengeschlossen hat (*XY* *GmbH&CoKG* und Mitges.; kurz: KG und Mitges.). Zu den atypisch stillen Gesellschaftern gehören auch die ebenfalls als Beschwerdeführer für das…
…Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden oder geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen, als Kapitalzuführung. Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht das ausschlaggebende Kriterium dafür, ob ein Vorgang, bei dem Kapital angesammelt wird, der Gesellschaftsteuer unterworfen…
…Partnern seien jeweils 1,500.000 € an die M-KG zur sofortigen und vollständigen Weiterleitung an die BF-GmbH geleistet worden. In den Folgejahren haben die Gesellschafter der M-KG in gleicher Weise weitere Kapitalzuführungen in Höhe von insgesamt 7,600.000 € beschlossen…
…der Höhe von 423.142,51 € getätigt. Die Bareinlagen in der Höhe von 150.000 € dienten lediglich zur Verhinderung eines Kapitalabfalles und der Vermeidung eines Nachversteuerungstatbestandes. Es bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit einer Kapitalzuführung. Die Einlagen in Höhe von 150.000 €…
…jedoch vermieden worden, indem der Geschäftsführer der ***15*** die Zahlung auf Grundlage der Bürgschaft verweigert habe. Nach Auffassung der Behörde wäre es an der ***15*** gelegen, sich an die Gesellschafter um eine Kapitalzufuhr zu wenden, um den Schaden aus der Bürgschaftseinlösung aufzufangen. Damit gehe die…