…Terminologie verwendet: „Berufungen“ werden als „Beschwerden“ bezeichnet und „Berufungswerberinnen“ als „Beschwerdeführerinnen (Bf.)“. In der Beschwerde (17.05.2004) führte die Beschwerdeführerin (Bf.) aus, dass sie in ihrem eigenen Forstbetrieb begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen iSd § 37 Abs 6 EStG 1988 iHv ATS 355.086,93 (1996)…
…31% betrage. Überdies seien die angenommenen Abschläge in ihrer Herleitung nicht transparent und nachvollziehbar. Das FA unterliege einem Rechtsirrtum, dass jeweils nur neu hinzukommende Kalamitätsflächen berücksichtigt werden könnten: Der Abschlag gelte auch dann, wenn die betroffene Flächge bereits verjüngt ist (z.B. durch Naturverjüngung oder…
…2023, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 01.01.2023, vom 24.11.2024 wird teilweise stattgegeben." Die Begründung lautet wie folgt: "Die Feststellung erfolgte laut Antrag. Ihrer Beschwerde war in Bezug auf Kalamitätsschäden für den Forst statt zu geben. Jedoch nicht in Bezug auf Nichtwaldfeststellung. Siehe…
…einen Forstbetrieb verwaltet. Aufgrund dieser Beteiligung wurden nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 2.647,65 festgesetzt. Für diese wurde vom Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, jedoch von…
…34.458,55 zu berücksichtigen, welcher auf Verlusten des Jahres 2012 basiert. Schließlich begehrt der Bf bei seinen (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälfte Steuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988, welcher von der Abgabenbehörde bis…
…Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung findet. § 37 Abs 6 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle…
…Forstbetrieb verwaltete. Aufgrund dieser Beteiligung wurden bislang nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 262.117,68 festgesetzt. Für diese wurde von der Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, was…
…beantragt die Bf im Jahr 2014 die Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus 2012. Schließlich begehrt die Bf bei ihren (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 und moniert die falsche Egalisierung einer…
…Kalamitätsnutzung) Für das Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Bf aufgrund ihrer Beteiligung von 99% an der italienischen Personengesellschaft ***E*** Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt hat. Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung…
…jedoch die Einwände der Bf., wonach die Bewertung (richtigerweise) nach der sog. "Differenzmethode" erfolgen müsse bzw. von diesem unstrittigen Betrag noch ein "Kalamitätsabschlag" für die möglicherweise in Zukunft auftretenden negativen Folgen des Klimawandels vorzunehmen sei, aufrecht blieben (Protokoll mündl. VH vom 14.08.2023, S…
Zur Rechtfertigung der Steuerbegünstigung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung wird ein Zusammenhang mit den Aktivierungs- und Bewertungsvorschriften für das stehende Holz hergestellt. Nach herrschender Meinung führt die durch höhere Gewalt verursachte Holznutzung zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Vermögensschäden am Wirtschaftsgut stehendes Holz (Verringerung der Stabilität, Störung der…
Es vermag auch nicht die von der steuerlichen Vertretung aufgezeigte Änderung in § 3 Abs. 4 Pausch-VO 2015 (Zuschlag von 20% bei Kalamitätsnutzung) durch BGBl. II 559/2020 dem Begehren des Bf. zum Erfolg zu verhelfen. Es verbliebe - sollten sich durch die Pauschalierung (nur) Nachteile…
…07.08.2023 stellten sie weiters den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "aus dem Bereich der Forstwirtschaft" im Zusammenhang mit dem Vorbringen, wonach das Risiko "von Kalamitätsschäden in den letzten fünfzehn Jahren massiv angestiegen ist und aller Voraussicht nach auch noch weiter ansteigen" werde, sowie…
…abzgl. Wertverzehr 30% | -14.657,86 | Einkünfte aus Forstwirtschaft (Holzverkauf) | 13.999,49 Kalamitätsnutzungen seien im Ausmaß von 19,64 % (€ 2.749,50) angefallen. In der Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt das Begehren auf Abzug eines Wertverzehrs neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß …
…635 | 7.171 | 6.921 | 5.851 | 7.258 | 6.050 | 5.050 | Davon Mistel-Kalamität fm | 5.216 | 7.072 | 6.478 | 5.541 | 6.992 | 5.705 | 5.003…
…im Forstbetrieb praktizierten allgemeinen Vorgangsweise das Einzelindividuum erst nach dem Absterben genutzt wird und der Holzverfall schon eingetreten ist. Bei der Klassifizierung als Kalamitätsholz seitens des Forstbetriebes erfolgte jedoch keine Unterscheidung, obwohl im Fall der Nutzung vor dem Absterben (Lebendnutzung) beim Einzelbaum kein Wertverlust entsteht…
…gestellt. Mit Schreiben vom 26.06.2006 übermittelte der Bf. - "wie besprochen die Karte mit den wichtigsten Kalamitätsnutzungen 2005/2006". Auf dem Forstreviereplan wurde vermerkt "Schadholznutzung 2005/2006 - größere Mengen ab 30 fm" und mit orangener Farbe an dreizehn Stellen flächig die Schadholznutzung eingezeichnet. Dazu…
…Abs. 1 EStG 1988. Der Bf. machte betreffend den rund 2.500 ha großen Forstbetrieb A. in den Veranlagungsjahren 2005 bis 2011 rund die Hälfte des jährlichen Holzeinschlages als Kalamitätsnutzung wegen Mistelbefalls (rd. 5.000 - 7.000 Festmeter) geltend. In den Einkommensteuererklärungen gab der Bf…
…der Trasse zur Umfriedung der Eigenjagd (ca. 750 fm) eingetragen worden seien. Diese Holznutzungen habe er nicht als Kalamitätsholz bestätigt. Die Begehungen hätten in der Regel mit einer Besprechung der Schadenssituation im Forstamt des Forstbetriebes A. begonnen. Dabei seien auf einem ausgedruckten Plan des Forstrevieres…
…Wahrheit. Die Eichenkomplexkrankheit ist seit Mitte der 80er Jahre in der Forstwirtschaft bekannt und unterscheidet sich im Krankheitsbild und Krankheitsverlauf von einem bloßen Mistelbefallschaden. Erst in den Gutachten von Dr. NN1 wird diese Schadensursache für die Kalamitätsnutzung im FB-A angeführt. In den Schadensvoranmeldungen, Befundungen…