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402 Treffer1872 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101576/2014Begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen vor dem Budgetbegleitgesetz 2001
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2014

…Terminologie verwendet: „Berufungen“ werden als „Be­schwer­den“ be­zeichnet und „Berufungswerberinnen“ als „Beschwerdeführerinnen (Bf.)“. In der Beschwerde (17.05.2004) führte die Beschwerdeführerin (Bf.) aus, dass sie in ihrem eigenen Forstbetrieb begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen iSd § 37 Abs 6 EStG 1988 iHv ATS 355.086,93 (1996)…

BFG RV/7101757/2025Wertfortschreibung zum 1.1.2024 bei einem Kleinstwald - Wegfall des Kalamitätsabschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2025

…31% betrage. Überdies seien die angenommenen Abschläge in ihrer Herleitung nicht transparent und nachvollziehbar. Das FA unterliege einem Rechtsirrtum, dass jeweils nur neu hinzukommende Kalamitätsflächen berücksichtigt werden könnten: Der Abschlag gelte auch dann, wenn die betroffene Flächge bereits verjüngt ist (z.B. durch Naturverjüngung oder…

BFG RV/7101557/2025Hauptfeststellung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1.1.2023 - Berücksichtigung von Kalamitätsschäden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2025

…2023, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 01.01.2023, vom 24.11.2024 wird teilweise stattgegeben." Die Begründung lautet wie folgt: "Die Feststellung erfolgte laut Antrag. Ihrer Beschwerde war in Bezug auf Kalamitätsschäden für den Forst statt zu geben. Jedoch nicht in Bezug auf Nichtwaldfeststellung. Siehe…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 1/3

…einen Forstbetrieb verwaltet. Aufgrund dieser Beteiligung wurden nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 2.647,65 festgesetzt. Für diese wurde vom Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, jedoch von…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 2/3

…34.458,55 zu berücksichtigen, welcher auf Verlusten des Jahres 2012 basiert. Schließlich begehrt der Bf bei seinen (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälfte Steuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988, welcher von der Abgabenbehörde bis…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung findet. § 37 Abs 6 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 1/3

…Forstbetrieb verwaltete. Aufgrund dieser Beteiligung wurden bislang nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 262.117,68 festgesetzt. Für diese wurde von der Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, was…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 2/3

…beantragt die Bf im Jahr 2014 die Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus 2012. Schließlich begehrt die Bf bei ihren (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 und moniert die falsche Egalisierung einer…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Kalamitätsnutzung) Für das Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Bf aufgrund ihrer Beteiligung von 99% an der italienischen Personengesellschaft ***E*** Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt hat. Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung…

BFG RV/4100268/2021Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Land- und Forstwirtschaft (samt Jagdrecht)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2023Teil 1/2

…jedoch die Einwände der Bf., wonach die Bewertung (richtigerweise) nach der sog. "Differenzmethode" erfolgen müsse bzw. von diesem unstrittigen Betrag noch ein "Kalamitätsabschlag" für die möglicherweise in Zukunft auftretenden negativen Folgen des Klimawandels vorzunehmen sei, aufrecht blieben (Protokoll mündl. VH vom 14.08.2023, S…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 2/2

Zur Rechtfertigung der Steuerbegünstigung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung wird ein Zusammenhang mit den Aktivierungs- und Bewertungsvorschriften für das stehende Holz hergestellt. Nach herrschender Meinung führt die durch höhere Gewalt verursachte Holznutzung zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Vermögensschäden am Wirtschaftsgut stehendes Holz (Verringerung der Stabilität, Störung der…

BFG RV/4100224/20191. Berücksichtigung von ursprünglichen Anschaffungskosten des stehenden Holzes bei einem Waldverkauf. 2. "Wertverzehr" für geschlägertes Holz neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß § 3 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2023Teil 2/2

Es vermag auch nicht die von der steuerlichen Vertretung aufgezeigte Änderung in § 3 Abs. 4 Pausch-VO 2015 (Zuschlag von 20% bei Kalamitätsnutzung) durch BGBl. II 559/2020 dem Begehren des Bf. zum Erfolg zu verhelfen. Es verbliebe - sollten sich durch die Pauschalierung (nur) Nachteile…

BFG RV/4100268/2021Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Land- und Forstwirtschaft (samt Jagdrecht)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2023Teil 2/2

…07.08.2023 stellten sie weiters den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "aus dem Bereich der Forstwirtschaft" im Zusammenhang mit dem Vorbringen, wonach das Risiko "von Kalamitätsschäden in den letzten fünfzehn Jahren massiv angestiegen ist und aller Voraussicht nach auch noch weiter ansteigen" werde, sowie…

BFG RV/4100224/20191. Berücksichtigung von ursprünglichen Anschaffungskosten des stehenden Holzes bei einem Waldverkauf. 2. "Wertverzehr" für geschlägertes Holz neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß § 3 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2023Teil 1/2

…abzgl. Wertverzehr 30% | -14.657,86 | Einkünfte aus Forstwirtschaft (Holzverkauf) | 13.999,49 Kalamitätsnutzungen seien im Ausmaß von 19,64 % (€ 2.749,50) angefallen. In der Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt das Begehren auf Abzug eines Wertverzehrs neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß …

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

…635 | 7.171 | 6.921 | 5.851 | 7.258 | 6.050 | 5.050 | Davon Mistel-Kalamität fm | 5.216 | 7.072 | 6.478 | 5.541 | 6.992 | 5.705 | 5.003…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…im Forstbetrieb praktizierten allgemeinen Vorgangsweise das Einzelindividuum erst nach dem Absterben genutzt wird und der Holzverfall schon eingetreten ist. Bei der Klassifizierung als Kalamitätsholz seitens des Forstbetriebes erfolgte jedoch keine Unterscheidung, obwohl im Fall der Nutzung vor dem Absterben (Lebendnutzung) beim Einzelbaum kein Wertverlust entsteht…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 4/6

…gestellt. Mit Schreiben vom 26.06.2006 übermittelte der Bf. - "wie besprochen die Karte mit den wichtigsten Kalamitätsnutzungen 2005/2006". Auf dem Forstreviereplan wurde vermerkt "Schadholznutzung 2005/2006 - größere Mengen ab 30 fm" und mit orangener Farbe an dreizehn Stellen flächig die Schadholznutzung eingezeichnet. Dazu…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 1/2

…Abs. 1 EStG 1988. Der Bf. machte betreffend den rund 2.500 ha großen Forstbetrieb A. in den Veranlagungsjahren 2005 bis 2011 rund die Hälfte des jährlichen Holzeinschlages als Kalamitätsnutzung wegen Mistelbefalls (rd. 5.000 - 7.000 Festmeter) geltend. In den Einkommensteuererklärungen gab der Bf…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 3/6

…der Trasse zur Umfriedung der Eigenjagd (ca. 750 fm) eingetragen worden seien. Diese Holznutzungen habe er nicht als Kalamitätsholz bestätigt. Die Begehungen hätten in der Regel mit einer Besprechung der Schadenssituation im Forstamt des Forstbetriebes A. begonnen. Dabei seien auf einem ausgedruckten Plan des Forstrevieres…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 5/6

…Wahrheit. Die Eichenkomplexkrankheit ist seit Mitte der 80er Jahre in der Forstwirtschaft bekannt und unterscheidet sich im Krankheitsbild und Krankheitsverlauf von einem bloßen Mistelbefallschaden. Erst in den Gutachten von Dr. NN1 wird diese Schadensursache für die Kalamitätsnutzung im FB-A angeführt. In den Schadensvoranmeldungen, Befundungen…