Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…
…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…
…von 70% der Erlöse berechnet. Gleichzeitig ermittelte der Bw. die in seinem Betrieb anfallenden Einkünfte aus Kalamitätsnutzung in Höhe von 55.357,28 Euro. Diese berechnete er ebenfalls als Differenz der Roherlöse und der pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 70%, vermindert um 20% Ausgaben für…
…neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte übersteigenden Einkünfte mit dem Normalsteuersatz zu besteuern und erübrigt sich ein…
…Bw. wurden im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 500 fm Kalamitätsholz aufgearbeitet und verkauft, woraus ein Kalamitätsroherlös aus Eigenschlägerung in Höhe von 12.988,16 Euro und aus Stockverkauf in Höhe von 16.889,10 Euro (= insgesamt 29.877,26 Euro) erzielt wurde. Der Gewinn der Bw…
…Terminologie verwendet: „Berufungen“ werden als „Beschwerden“ bezeichnet und „Berufungswerberinnen“ als „Beschwerdeführerinnen (Bf.)“. In der Beschwerde (17.05.2004) führte die Beschwerdeführerin (Bf.) aus, dass sie in ihrem eigenen Forstbetrieb begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen iSd § 37 Abs 6 EStG 1988 iHv ATS 355.086,93 (1996)…
…Strittig ist die Frage, ob im Streitjahr die Hälfte der Einkünfte aus der Veräußerung von Kalamitätsholz einer Übertragungsrücklage zugeführt werden kann. Unstrittig ist die Aufdeckung der stillen Reserven im Streitjahr und deren Höhe. Für das Jahr 2003 betrug der erklärte Gesamtbetrag der Einkünfte 283.982…
…31% betrage. Überdies seien die angenommenen Abschläge in ihrer Herleitung nicht transparent und nachvollziehbar. Das FA unterliege einem Rechtsirrtum, dass jeweils nur neu hinzukommende Kalamitätsflächen berücksichtigt werden könnten: Der Abschlag gelte auch dann, wenn die betroffene Flächge bereits verjüngt ist (z.B. durch Naturverjüngung oder…
…2023, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 01.01.2023, vom 24.11.2024 wird teilweise stattgegeben." Die Begründung lautet wie folgt: "Die Feststellung erfolgte laut Antrag. Ihrer Beschwerde war in Bezug auf Kalamitätsschäden für den Forst statt zu geben. Jedoch nicht in Bezug auf Nichtwaldfeststellung. Siehe…
…einen Forstbetrieb verwaltet. Aufgrund dieser Beteiligung wurden nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 2.647,65 festgesetzt. Für diese wurde vom Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, jedoch von…
…34.458,55 zu berücksichtigen, welcher auf Verlusten des Jahres 2012 basiert. Schließlich begehrt der Bf bei seinen (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälfte Steuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988, welcher von der Abgabenbehörde bis…
…Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung findet. § 37 Abs 6 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle…
…Forstbetrieb verwaltete. Aufgrund dieser Beteiligung wurden bislang nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 262.117,68 festgesetzt. Für diese wurde von der Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, was…
…beantragt die Bf im Jahr 2014 die Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus 2012. Schließlich begehrt die Bf bei ihren (italienischen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2015 die Anwendung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 und moniert die falsche Egalisierung einer…
…Kalamitätsnutzung) Für das Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Bf aufgrund ihrer Beteiligung von 99% an der italienischen Personengesellschaft ***E*** Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt hat. Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung…
1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…
…die über hauptberuflich im Jagdbetrieb angestellte Förster sowie Berufsjäger verfügen. (.....)" (4) Das Finanzamt begründete seine abweisende Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen wie folgt: Hälftesteuersatz: Bei Kalamitätsnutzungen sei weniger Erlös - bei gleichzeitig höheren Holzerntekosten - zu lukrieren, welchem Umstand seitens der Abgabenbehörde mit einem "hieramtlichen Schadholzabschlag von 35% Rechnung…
…oder einem steuerfreien Betrag zugeführt werden, wobei in letzterem Fall die Verwendungsfrist mit dem Zufließen der zweiten Ratenzahlung zu laufen beginnt. 9.3.8 Waldnutzungen Rz 3889: Fassung ab Veranlagung 2005: Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung, siehe Rz 7338) gilt…
… 37 Abs. 6 EStG 1988 unterscheidet zwei Arten der besonderen Waldnutzung, nämlich a) die außerordentliche Waldnutzung b) die Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung). Einkünfte aus außerordentlicher Waldnutzung sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden…
…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…