…wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben im Einzelfall an, wobei als Merkmale für den einheitlichen Betrieb etwa ein Verhältnis wirtschaftlicher Überordnung und Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals anzusehen sind (vgl…
…das Kriterium der Über- oder Unterordnung eindeutig verworfen werden kann. b. Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen In Anlehnung an Punkt a stehen die beiden Betreibe in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zueinander noch erbringt einer der beiden Betriebe eine Hilfestellung gegenüber dem anderen Betrieb. Der Umstand…
…ist nach objektiven Grundsätzen iSd Verkehrsauffassung vorzunehmen. Dabei spielen die wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben und die Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen eine Rolle. Das Kraftwerk kann aufgrund der oben dargestellten Erlössituation nicht als Hilfsbetrieb zum Hotel gesehen werden, sondern stellt einen…
…Behörde***) und dem VwGH bekannt, ohne dass deshalb die Unternehmereigenschaft in Frage gestellt wurde. Die umfangreichen Hilfsfunktionen der ***Bezeichnung Person2*** - vermutlich auch im Gewährleistungsfall - können für sich allein eine Annahme, die ***regionaler Vertrieb*** habe die Waren an die einzelnen Kunden geliefert, nicht rechtfertigen. Nach dem…
…organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen im Einzelfall an. Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: ein Verhältnis wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Nicht…
…zB Herstellungs- und Handelsbetrieb sind weitgehend miteinander verflochten, E 4. 11. 1966, 2094/65, 1967, 20); Hilfsfunktion eines Betriebes im Verhältnis zum anderen: Verwendung gleicher Rohstoffe (E 16. 2. 1972, 1135/70, 1972, 204); Bewirtschaftung mit demselben Personal und der gleichen Betriebseinrichtung (E 16. 12…
…zB Herstellungs- und Handelsbetrieb sind weitgehend miteinander verflochten, E 4. 11. 1966, 2094/65, 1967, 20); Hilfsfunktion eines Betriebes im Verhältnis zum anderen: Verwendung gleicher Rohstoffe (E 16. 2. 1972, 1135/70, 1972, 204); Bewirtschaftung mit demselben Personal und der gleichen Betriebseinrichtung (E 16. 12…
…VwGH 22.11.1995, 94/15/0154). Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb wären etwa anzusehen: ein Verhältnis wirtschaftlicher Überordnung und Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Nicht gleichartige Tätigkeiten würden einen einheitlichen…
…Einkommensteuer-Handbuch § 4 Tz 4 f mwN). Die Tätigkeiten der gewerblichen Vermögensveranlagung, der Streitschlichtung und der Heilbehandlung sind weder über- oder untergeordnet noch übt eine davon für eine andere eine Hilfsfunktion aus. Auch die übrigen genannten Kriterien liegen nicht vor. Die Tätigkeiten gewerbliche Vermögensveranlagung und…
…auch Jakom/Marschner, EStG, 2014, § 4 Tz 7 ff) ein Verhältnis wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Bereichen, Hilfsfunktion eines Bereiches gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander zu…
…auch Jakom/Marschner, EStG, 2014, § 4 Tz 7 ff) ein Verhältnis wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Bereichen, Hilfsfunktion eines Bereiches gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander zu…
…auch Jakom/Marschner, EStG, 2014, § 4 Tz 7 ff) ein Verhältnis wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Bereichen, Hilfsfunktion eines Bereiches gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander zu…
…kommt es im Einzelfall auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen an. Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals (siehe VwGH 18…
…Wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben liegt nicht vor, da sich die beiden Betriebe weder in wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüberstehen noch sich ergänzen. 2.) Die Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen liegt ebenfalls nicht vor, da die Maschinenvermietung auch an andere Landwirte erfolgt fremdüblich verrechnet…
…kommt es im Einzelfall auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen an. Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals (siehe VwGH 18…
…Wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben liegt nicht vor, da sich die beiden Betriebe weder in wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüberstehen noch sich ergänzen. 2.) Die Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen liegt ebenfalls nicht vor, da die Maschinenvermietung auch an andere Landwirte erfolgt fremdüblich verrechnet…
…werden, für das Unternehmen nur Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten auszuüben, nicht als Betriebsstätte iSd Doppelbesteuerungsabkommens. Die Nutzung des Umkleideraumes sei - gemessen am Gesamtvolumen der Leistungserbringung eine bloß untergeordnete, unterstützende Hilfsfunktion für die vertragliche Leistungserbringung (siehe EAS 2830). Diesem Raum könne gemäß Art. 5 Abs…
…unterstützende Hilfsfunktion für die vertragliche Leistungserbringung. In der seitens Bf ins Treffen geführten Auskunft des BMF EAS 2830 wird ein einem deutschen Unternehmen zur Erbringung seiner Reinigungsdienste in einem Hotel in Österreich für dessen Reinigung dem Fremdpersonal zur Verfügung gestellter Umkleideraum zwar als Betriebstätte iSd…
…kommt es im Einzelfall auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen an. Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals (siehe VwGH 18…
…Wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben liegt nicht vor, da sich die beiden Betriebe weder in wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüberstehen noch sich ergänzen. 2.) Die Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen liegt ebenfalls nicht vor, da die Maschinenvermietung auch an andere Landwirte erfolgt fremdüblich verrechnet…