…28.09.2016, GZ RV/2100020/2015, zur Frage, ob Frau ***2*** Mitgesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, hat das Finanzamt mit Schreiben vom 9.03.2015 eine ergänzende Stellungnahme abgegeben, in der anhand zusätzlicher Sachverhaltselemente die Mitunternehmerstellung von Frau ***2*** untermauert wurde. Diese Stellungnahme…
…1 des Prüfungsberichts vom 1. 8. 2012 lautet: Einheitlicher Betrieb Im Außenprüfungsverfahren bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechts "X***** Martin und X***** DI Christine", "X***** Josef jun und X***** Gisela sen" und "X***** Martin und X***** Gisela jun" wurde die Frage behandelt, ob die in Form…
…1 und Art. 10 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen sind, dass mehrere Gesellschaften bürgerlichen Rechts wie die des Ausgangsverfahrens, die als solche gegenüber ihren Lieferanten, gegenüber öffentlichen Stellen und zu einem gewissen Grad gegenüber ihren Kunden eigenständig auftreten und von denen jede ihre eigene Produktion sicherstellt…
Tumpel, Keine Gesamtgesellschaft unabhängiger Gesellschaften bürgerlichen Rechts, BFGjournal 2017, 184, hat schon darauf hingewiesen, dass Pauschalierungen im Bereich der Landwirtschaft nach Meinung der Kommission grundsätzlich nicht selektiv sind, was jedoch Voraussetzung für eine (verbotene) Beihilfe wäre. Die Kommission (Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen…
(44) Anders verhielte es sich jedoch, wenn Gesellschaften bürgerlichen Rechts wie die des Ausgangsverfahrens wegen ihrer Verbindungen zu einer Kapitalgesellschaft oder einer Vereinigung wie den oben in Rn. 36 genannten faktisch in der Lage wären, die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den sich aus der Anwendung…
…vom 27.03.2017 (RV/7103204/2012) (siehe Bescheidbeschwerde Seite 11) zu verweisen, wonach der Vertrieb von Produkten unter einer gemeinsamen Marke nicht ausreiche um die Eigenständigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Frage zu stellen. Dieser Entscheidung folgend kann der gesonderte Vertrieb der ***1*** KG…
…anlässlich der mündlichen Verhandlung am 5. März 2015) könnten Agrargemeinschaften nach den jeweiligen Landesgesetzen entweder als Körperschaft öffentlichen Rechts, als juristische Person privaten Rechts oder - wenn nach Landesrecht keine körperschaftliche Einrichtung vorgesehen sei - als Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingerichtet sein. Es sei sohin vom jeweiligen Landesrecht…
…dass hier nicht der Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu einer einzigen Gesellschaft, sondern das Führen eines eigenständigen Unternehmens bzw. Betriebs durch die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sowie Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Betrieb eines des Gesellschafters unter im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen verfahrensgegenständlich sind…
…auch nach außen hin als ein eigenständiges Steuersubjekt wahrgenommen wird. Die Agrargemeinschaft Ort1 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Gemeinde1, A-Straße, bei der GemeinschaftX handelt es sich demgegenüber um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Gemeinde1, B-Straße…
…eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt". Das Bestehen einer gewissen Zusammenarbeit reicht nicht aus, um die Eigenständigkeit dieser Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Frage zu stellen. Ob mehrere Betätigungen zu einer steuerlichen Einheit zusammenzufassen sind, hängt davon ab, ob die Bindungen zwischen den Betrieben nach…
…gesonderten Einzelgesellschaften auszugehen ist, da das Bestehen einer gewissen Zusammenarbeit zwischen solchen Gesellschaften bürgerlichen Rechts und einer Kapitalgesellschaft u.a. hinsichtlich des Vertriebes ihrer Produkte unter einer gemeinsamen Marke nicht ausreiche, um die Eigenständigkeit dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Frage zu stellen. Weder die Übertragung…
… dh. OG, KG, EEG) und vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes unter ua. folgenden Voraussetzungen vor: 1. Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu…
…Gisela X***** sen., Gisela X***** jun., Josef X***** jun. und Martin X***** "als Mitunternehmer einer oder mehrerer Gesellschaften nach bürgerlichem Recht bzw. als Mitglieder einer oder mehrerer unternehmerisch tätiger Personenvereinigungen teilweise im eigenen Namen, teilweise im Namen der Mitunternehmerschaften bzw. Personenvereinigungen". Der EuGH führte das…
…Gisela X***** sen., Gisela X***** jun., Josef X***** jun. und Martin X***** "als Mitunternehmer einer oder mehrerer Gesellschaften nach bürgerlichem Recht bzw. als Mitglieder einer oder mehrerer unternehmerisch tätiger Personenvereinigungen teilweise im eigenen Namen, teilweise im Namen der Mitunternehmerschaften bzw. Personenvereinigungen". Der EuGH führte das…
…X]***** sen., Gisela [X]***** jun., Josef [X]***** jun. und Martin [X]***** "als Mitunternehmer einer oder mehrerer Gesellschaften nach bürgerlichem Recht bzw. als Mitglieder einer oder mehrerer unternehmerisch tätiger Personenvereinigungen teilweise im eigenen Namen, teilweise im Namen der Mitunternehmerschaften bzw. Personenvereinigungen". Der EuGH führte das Verfahren…
…ausgeführt: "Eine an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichtete Erledigung kann alle Gesellschafter mit Gesellschaftszusatz nennen (etwa ,A, B und C [GesBR]'). Der Zusatz ,GesBR' mag üblich sein, notwendig ist er nicht, wenn aus den Gesamtumständen erkennbar ist, dass eine konkrete Gesellschaft Adressat der Erledigung ist…
…ausgeführt: "Eine an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichtete Erledigung kann alle Gesellschafter mit Gesellschaftszusatz nennen (etwa ,A, B und C [GesBR]'). Der Zusatz ,GesBR' mag üblich sein, notwendig ist er nicht, wenn aus den Gesamtumständen erkennbar ist, dass eine konkrete Gesellschaft Adressat der Erledigung ist…
…ähnlicher Leistungen. Nicht betrieblich veranlasste Vermögensmehrungen oder Vermögensminderungen können den steuerlichen Gewinn nicht beeinflussen. Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt, deren Aufgabe idR in der gemeinschaftlichen Erfüllung eines Werkvertrages besteht. Zurechnungssubjekte der Rechte und Pflichten sind vielmehr deren Gesellschafter, die auch…
…Halifax ua, C-255/02, Rn 75. 22 Vgl Ritz, BAO 4 (2011) § 22 Tz 4 mwN und Rechtsprechung des VwGH. Tumpel, Keine Gesamtgesellschaft unabhängiger Gesellschaften bürgerlichen Rechts, BFGjournal 2017, 184: ... Bezüglich der Anwendbarkeit der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger hat der EuGH festgehalten, dass diese…
…Gesellschaften bürgerlichen Rechts "X***** Martin und X***** DI Christine", "X***** Josef jun und X***** Gisela sen" und "X***** Martin und X***** Gisela jun" wurde die Feststellung getroffen, dass ungeachtet der Zerlegung des wirtschaftlichen Engagements in verschiedene Personengesellschaften, eine einzige Einkunftsquelle vorliegt. Die Handlungen der Gesellschafter…