…rückzuerstatten. Die Höhe des Rückerstattungsanspruches ergebe sich aufgrund folgender Feststellungen: XY betreiben in A eine Buschenschenke in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) und erzielen aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Am 15.4.2021 wurde von den Pflichtigen aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit…
…Parteiengehörs - sowohl der verwaltungsgerichtliche Vorhalt, als auch die Vorhaltsbeantwortung der Bf. samt Beilagen nachweislich zur Kenntnis gebracht, wobei von der Erstattung einer Replik Abstand genommen wurde. Mit beim BFG am 22.4.2025 eingelangter Eingabe wurde seitens der Bf. ein mit 12.12.2017 datiertes…
…der belangten Behörde - zwecks Wahrung des Parteiengehörs - sowohl der verwaltungsgerichtliche Vorhalt, als auch die Vorhaltsbeantwortung der Bf. samt Beilagen nachweislich zur Kenntnis gebracht, wobei von der Erstattung einer Replik Abstand genommen wurde. Mit Eingabe vom 6. März 2025 wurden von der steuerlichen Vertretung der Bf…
…nämlich zusammengefasst die Mitwirkung der Ehefrau an der Vermietung der Immobilie in B**** und das Bestehen einer GesbR lägen laut Antrag "seit jeher" bzw seit dem Jahr 1989 vor und müssten dem Beschwerdeführer daher allesamt bereits im Zeitpunkt der Erlassung der Umsatzsteuerbescheide und Umsatzsteuerfestsetzungen bekannt…
Damit eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO dem Grunde nach überhaupt in Betracht gezogen werden kann, muss "ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" vorliegen. Dem Gesetzeswortlaut entsprechend, setzt daher der Anwendungsbereich des § 303 BAO voraus, dass zum einen ein "Bescheid" vorliegt und zum anderen dieser Bescheid ein…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 (Hinweis auf UStR 2000 Rz 679). Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) seien dann Unternehmer, wenn sie selbständig seien und durch nachhaltige Erbringung gewerblicher oder beruflicher Tätigkeiten als Gesellschaft (Gemeinschaft) nach außen hin in Erscheinung träten. Liege…
…Gemeinde1" als Leistungsempfänger aus. Im Hinblick auf § 1176 Abs. 1 ABGB dürfen Dritte, die mit der GesbR mit dem eigenen Gesellschaftsnamen "GemeinschaftX" zu tun haben, grundsätzlich darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine Außengesellschaft handelt. Der Gesellschaftsname muss gemäß § 1177 Abs. 1 ABGB zur…
…Jänner 2018 über Holzlieferungen an die O-GmbH ist nicht geeignet, eine Auflösung der GesbR "GemeinschaftX" gerade Anfang Jänner 2018 unter Beweis zu stellen, zumal Agrargemeinschaftsmitglieder das ihnen zugewiesene Rechtholz schon bisher - losgelöst und unabhängig von der bestehenden GemeinschaftX - im eigenen Namen und auf eigene…
…zur Bemessungsgrundlage für die hier angefochtenen Bescheide. Auf Anfrage des Finanzamtes erläuterte der steuerliche Vertreter mit Schreiben vom 27.4.2016 zum Sachverhalt Folgendes: "Die Werkverträge für die von der ***A*** & ***B*** GesbR an die ***Bf*** GmbH erbrachten Leistungen wurden/werden nicht in Schriftform abgeschlossen…
…Dem Beschwerdefall liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: Im streitgegenständlichen Jahr 2022 betrieben **A** und **B** in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) eine Rechtsanwaltskanzlei. In beschwerdegegenständlicher Hinsicht wurden in einem mehrmonatigen Zeitraum (vom 7.11.2020 bis 1.3.2021) schriftliche "Verbindliche Verkaufsanbote" (laut Beschwerdeschriftsatz…
…und allgemeines Parteienvorbringen 1.1. Außenprüfung und angefochtener Bescheid Von Oktober 2015 bis Dezember 2016 führte das Finanzamt *FA-Ort* eine Außenprüfung der streitgegenständlichen, im Wohnbau tätig gewesenen Personengesellschaft (GesbR) durch. Diese Prüfung wurde mit Bericht vom 12.12.2016 abgeschlossen. Darin traf die Abgabenbehörde …
…auf Zahlung von 500.000,00 €, wobei er seinem Sohn zusammengefasst vorwarf, dieser habe auf verschiedene Arten unberechtigt Geld aus dem Vermögen der GesbR entnommen und ihn dadurch geschädigt. Beide Verfahren endeten mit einem im November 2014 geschlossenen gerichtlichen Vergleich, mit welchem sich *Sohn*…
…G6, G7, J2 und J3 zusammengefasst vor, diese beträfen verschiedene Bauvorhaben der GesbR und würden daher keine Privatentnahmen darstellen. Hinsichtlich der Position A6 gelte dies teilweise, da nur ein Teil dieser Rechnung sein privates Bauvorhaben in der *Straße-Sohn-privat* beträfe. Die Position A8 sei…
…des Restbetrages samt Anspruchszinsen als Sonderbetriebsausgaben beantrage. Mit Ergänzungsersuchen vom 19. Februar 2014 wurde der Bf. die Rechtsansicht der belangten Behörde zur Kenntnis gebracht, wonach die streitgegenständlichen Zahlungen mit der Einkommensteuer in Zusammenhang stehen würden und es daher am betrieblichen Zusammenhang fehle, und der Bf…
…damaliger Ehemann waren Gesellschafter einer mittlerweile nicht mehr bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der X**** H**** GesnbR. Das Finanzamt führte bei der ehemaligen GesbR sowie bei der Beschwerdeführerin jeweils eine abgabenbehördliche Prüfung bzw Nachschau durch. In Beilage 1 der Niederschrift über die Nachschau bei der Beschwerdeführerin…
…an, dieses gründe sich auf die Vereinbarung der Beschwerdeführerin mit ihrem Ehemann B**** H**** vom Juli 2007. Die Beschwerdeführerin habe im Juli 2007 schon in Trennung von ihrem Ehemann gelebt. Dieser habe an der GesbR kein Interesse mehr gehabt. Dies sei ein weiteres Indiz dafür…
…Vorbringens) undeutlich und zweifelhaft (auch die von der Beschwerdeführerin beigebrachten Zeugenbestätigungen geben insoweit keinen Aufschluss). So diente laut Beschwerdevorbringen (erst) der Abschluss des schriftlichen Schenkungsvertrages im April 2008 der Regelung der Haftung von B**** H**** für die Schulden der GesbR. Damit liegt jedoch ein klarer…
…September 2015, Ra 2014/15/0024, hingewiesen. In diesem wurde ausgeführt, dass die GesbR "H*******" unstrittig bereits am 31. Dezember 2001 aufgelöst worden sei. Aus diesem Grund hätten Bescheide im Jahr 2005 nicht mehr an die Gesellschaft, sondern an die Gesellschafter ergehen müssen. Ferner wurde…
…Gesellschaftsstrukturen Zum besseren Verständnis seien die Gesellschaftsstrukturen vorangestellt: Einzelgesellschaften Bis zu Prüfung durch die Großbetriebsprüfung, die zu den angefochtenen Bescheiden führte, wurden vom Finanzamt folgende drei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gesellschafter Mitglieder der Familie X***** sind, etabliert in *****Ort_1***** Nr.Y oder…
…einzelnen Betriebe. Dies dokumentiert sich in den Prüfnummern. Diese Angaben sind durch den Prüfer in Nachhinein nicht mehr überprüfbar. Für die Vinifzierung, und zwar sowohl bei allen 3 GesbR's, als auch bei der GmbH, ist Martin X*****, bedingt durch die Ausbildung in Klosterneuburg, als…