…1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Antragstellerin als Fruchtnießerin nicht berechtigt sei, einen Antrag auf Wertfortschreibung einzubringen. Zur Antragstellung zu diesem Zeitpunkt sei nur der wirtschaftliche Eigentümer Herr ***AC*** berechtigt gewesen. Gemäß § 2 EStG 1988 ist wirtschaftliches Eigentum an…
…kann. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse des jeweiligen Falles festzustellen. Die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten eines Fruchtnießers vermag noch kein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an Liegenschaften zu begründen, da dieses dem Berechtigten nicht die Möglichkeit einräumt…
…cit. wird die Absetzung für Abnutzung normiert. Lt. herrschender Literatur (ua Jakom/Laudacher, EStG 2017, § 2 Rz 43, 44) kann der Fruchtnießer die Sache in jeder Hinsicht nutzen (auch vermieten), ist verpflichtet, sie nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung gem. § 513 ABGB zu erhalten … .Gem. …
…außergewöhnliche Belastung geltend. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende Umstände wurden nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. Zur Verletzung der Erhaltungsverpflichtung ist wie folgt auszuführen: Die Erhaltungspflicht des Fuchtnießers ergibt sich primär aus § 513 ABGB. Als Gegengewicht zur vollumfänglichen Nutzungsberechtigung unter Schonung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Werbungskosten geltend zu machen. Zur AfA berechtigt ist derjenige, dem das Wirtschaftsgut steuerlich zuzurechnen ist. Ein Fruchtnießer kann nur dann die AfA geltend machen, wenn er als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (vgl VwGH 15.3.1988, 88/14/0009…
Die Fruchtnießer könnten gegenüber der Bf. als Fruchtgenussbestellerin zivilrechtlich verpflichtet gewesen sein, die Kosten dieser Investition zu tragen, da es sich hiebei genauso um eine Maßnahme gem. § 513 ABGB gehandelt haben könnte, wie bei der Tragung der Kosten für eine Feuerversicherung (vgl. 29.10.1907…
2. Sowohl der Fruchtnießer als auch die GMBH verzichten auf das Recht der Kündigung des Fruchtgenussverhältnsses auf die Dauer von 35 Jahren. Danach kann das Fruchtgenussverhältnis unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats von beiden Vertragsteilen schriftlich aufgekündigt werden. IV. Entgelt I…
…dass der Bf als Fruchtnießerin ein befristetes Fruchtgenussrecht von 15 Jahren an zwei Liegenschaften des Sohnes eingeräumt wird. Im Gegenzug verzichte die Bf auf die Rückzahlung eines leihweise an den Sohn (= Fruchtgenussbesteller) hingegebenen Betrages von EUR 50.000 "Bauleihgabe" während der Errichtung des Einfamilienwohnhauses…
…auf § 24 Abs 1 lit d BAO dem Berechtigten zuzurechnen. Nur dann, wenn die dem Berechtigten eingeräumten Rechte derart über jene eines Fruchtnießers hinausgehen, dass die Stellung des Berechtigten eine eigentümerähnliche wird, kommt eine Zurechnung an den Berechtigten in Betracht (VwGH 25.6.2014, 2010…
…VwGH vom 25.06.2014, 2010/13/0105, kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Fruchtgenussrecht aufgrund der zeitlich unbegrenzten Nutzungsdauer eines Grundstückes dem Fruchtnießer kein wirtschaftliches Eigentum vermitteln. Entsprechend kann ein zeitlich beschränktes Fruchtgenussrecht wie im Beschwerdefall mit 15 Jahre gegeben, ebenfalls kein wirtschaftliches Eigentum vermitteln…
…Im Unterhaltsvertrag vom 15.1.1999 räumte die Bf. ihren drei Kindern bis zu deren Volljährigkeit unentgeltlich das Fruchtgenussrecht an ihrer vermieteten Eigentumswohnung ein (Dauerbeleg im Akte des Finanzamtes betreffend die Fruchtnießer StNr). Seit ihrer Einkommensteuererklärung 1999 erklärte die Bf. keine Einkünfte aus Vermietung mehr…
… 28 Abs 1 Z 1 WEG). Der Hausverwalter ließ sodann diese Arbeiten durchführen. Die Fruchtnießer waren bei diesen Versammlungen der Wohnungseigentümer weder persönlich noch durch ihren Vertreter zugegen. Auch die Bf. war bei diesen Versammlungen der Wohnungseigentümer weder persönlich noch durch einen Vertreter zugegen (Aussage…
…der in Punkt 5) beschriebenen Aufwendungen“ vereinbart hätten. Demnach habe die Fruchtnießerin nach eigener und freier Nutzungsmöglichkeit der Mieteinnahmen mit dem Überschuss an solchen Aufwendungen beizutragen und der Fruchtgenussbesteller darüber hinausgehende Aufwendungen zu tragen. Die im Schreiben vom 13. Juni 2010 enthaltenen Ausführungen des Bf…
…2018. Begründend führte sie aus, dass die Beschwerdeführerin Fruchtnießerin einer von ihr vermieteten Wohnung und deswegen die hierfür geltend gemachte jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA in Höhe von EUR 2.180,19) nicht anzuerkennen sei. Gegen diese Einkommensteuerbescheide erhob die Beschwerdeführerin am 3. November 2019…
…dem Jahr 2015 anzuerkennen. Die Fruchtnießerin, die ***1*** ***2*** GmbH, trat gegenüber den Bestandnehmern jeweils von Anfang an als Verpächterin auf. Die Fruchtnießerin war Anspruchspartner für die Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis. Die Bestandsentgelte wurden auf ein Konto der Fruchtnießerin überwiesen. Der Fruchtgenuss wurde…
…Dritten gegenüber der Position des Eigentümers annähert (vgl. Kiendl-Wendner in Schwimann, ABGB 3 II, Rz 1 zu § 509). Das Recht zur Vermietung und Verpachtung der dienstbaren Sache hat der Fruchtnießer, nicht der Eigentümer (vgl. Kiendl-Wendner, aaO, Rz 7 zu § 509). Auch die weitere…
…2025 wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde erhoben und die Randziffer 112 (nunmehr Rz. 113a) der Einkommensteuerrichtlinien zitiert, wonach beim Vorbehaltsfruchtgenuss eine Zahlung für Substanzabgeltung beim Fruchtnießer abzugsfähig sei. 3. Mit am 9.1.2026 ausgefertigter Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde angeführt…
…Abs. 1 lit. d BAO dem Berechtigten zuzurechnen. Nur dann, wenn die dem Berechtigten eingeräumten Rechte derart über jene eines Fruchtnießers hinausgehen, dass die Stellung des Berechtigten eine eigentümerähnliche wird, kommt eine Zurechnung an den Berechtigten in Betracht (VwGH 25.06.2014, 2010/13/0105)…