…Jahre 1999 bis 2002 entsprechend erlassen. Gegen die wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheide brachte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers das Rechtsmittel der Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei…
…Artikel 16 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der BRD gebe sie bekannt, dass sich ihr Hauptwohnsitz in München befinde. Über die Berufung wurde erwogen: Ad Fruchtgenuss Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung das Recht eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Gemäß …
…1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Antragstellerin als Fruchtnießerin nicht berechtigt sei, einen Antrag auf Wertfortschreibung einzubringen. Zur Antragstellung zu diesem Zeitpunkt sei nur der wirtschaftliche Eigentümer Herr ***AC*** berechtigt gewesen. Gemäß § 2 EStG 1988 ist wirtschaftliches Eigentum an…
…kann. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse des jeweiligen Falles festzustellen. Die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten eines Fruchtnießers vermag noch kein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an Liegenschaften zu begründen, da dieses dem Berechtigten nicht die Möglichkeit einräumt…
…cit. wird die Absetzung für Abnutzung normiert. Lt. herrschender Literatur (ua Jakom/Laudacher, EStG 2017, § 2 Rz 43, 44) kann der Fruchtnießer die Sache in jeder Hinsicht nutzen (auch vermieten), ist verpflichtet, sie nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung gem. § 513 ABGB zu erhalten … .Gem. …
…18. Juli 2001 erhob der Pflichtige gegen die angeführten Bescheide durch seine steuerliche Vertreterin Berufung und begründete diese im Wesentlichen folgendermaßen: Die Argumentation, dass die Abschreibung vom Fruchtnießer nur beim Vorbehaltsfruchtgenuss geltend gemacht werden könne, da dieser seinerzeit auch die Herstellungs- und Anschaffungskosten getragen hätte…
…außergewöhnliche Belastung geltend. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende Umstände wurden nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. Zur Verletzung der Erhaltungsverpflichtung ist wie folgt auszuführen: Die Erhaltungspflicht des Fuchtnießers ergibt sich primär aus § 513 ABGB. Als Gegengewicht zur vollumfänglichen Nutzungsberechtigung unter Schonung…
…§ 2 Tz 142, mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Werbungskosten geltend zu machen. Zur AfA berechtigt ist derjenige, dem das Wirtschaftsgut steuerlich zuzurechnen ist. Ein Fruchtnießer kann nur dann die AfA geltend machen, wenn er als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (vgl VwGH 15.3.1988, 88/14/0009…
Regelbedarfssätze für Kinder im Alter zwischen 7 und 10 Jahren betrugen 1999 3.250,-- S; für Kinder zwischen 11 und 15 beliefen sie sich monatlich auf 3.740,-- S. Ihre tatsächlichen Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder entsprachen sohin im Jahr 1999 nur 8 bzw. 9 Monaten…
…der Fruchtgenuss am ganzen Betrieb, Mietobjekt oder sonstigen Vermögen, dann ist mangels gemeinsamer Einkunftserzielung eine Feststellung der Einkünfte von Fruchtnießer und Eigentümer idR nicht durchzuführen. Die sich beim wirtschaftlichen Eigentümer infolge Geltendmachung der AfA ergebenden negativen Einkünfte sind idR nicht ausgleichsfähig (vgl. Rz 102 f)…
…in SWK 25/2003, S 636), kommt dieser Tatsache überdies auch keine materiellrechtliche Bedeutung zu. Denn auch dem bloß obligatorisch berechtigten Fruchtnießer ist die Einkunftsquelle zuzurechnen, wenn er die Möglichkeit erhält, über die Einkunftsquelle nach eigenen Intentionen maßgeblich zu disponieren (vgl. VwGH 25.1.1993…
…die Mietenzahlungen inklusive Betriebskostenakonti nach dem Ableben der Mutter AB den übrigen vier Kindern als Fruchtnießer zukämen und diese auch die Betriebs- und Heizungskosten in den entsprechenden Zeiträumen zu trägen hätten; es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass die Fruchtnießer der ihnen zukommenden Verpflichtung nicht bzw…
…der Verwaltungsgerichtshof, ebenfalls in Bezug auf einen Zuwendungsfruchtgenuss im Hinblick auf eine bereits bestehende Einkunftsquelle, zum Ausdruck gebracht, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 die Übertragung der Einkunftsquelle ist. Wird eine…
…EStG8, § 2 Rz 142 mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28…
…Jänner 1999 beigelegt, in welchem Dr. M bekannt gibt, dass er ab 1. Jänner 1999 den Mietzins auf das Konto der Fruchtnießer Nr. 101-053973 bei der C - Bank überweise. Dr. M behauptete ferner, es sei ihm für das Kalenderjahr 1999 ein Betrag in Höhe…
…seien die mit dem Fruchtgenussrecht verbundenen Lasten, insbesondere die Betriebskosten, von der Besitzgemeinschaft getragen worden. Der gesetzliche Vertreter der Fruchtnießer sei stets im Namen der Besitzgemeinschaft aufgetreten. C T und Mitgesellschafter legten sodann als Beilage eines Schreibens, das am 3. Juli 2002 beim Finanzamt einlangte…
…auch nicht unentgeltlich, oder durch Überlassung zur Nutzung oder durch Vermietung. Weiters räumte der Ehegatte der Bw. das alleinige Fruchtnießungsrecht (Zuwendungsfruchtgenuss) gemäß § 509 ABGB an der gegenständlichen Liegenschaft ein. Durch die Einräumung der vorstehenden im Grundbuch verbücherten Rechte ( Veräußerungs- und Belastungsverbot, Fruchtgenussrecht) hatte der im…