…zur Höhe der aushaftenden Kredite zum Zeitpunkt der Umschuldung nicht erbracht worden. Aus beiden Kreditverträgen gehe deren Verwendungszweck nicht hervor („...zu dem von ihnen bekanntgegebenen Zweck…"). Jener Kreditvertrag, der iZh mit dem steuerlich nicht anerkannten Fremdwährungskursverlust stehe, habe auf die Privatadresse des Bf. gelautet…
…Prüfung beurteilt werden muss. Im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide war anhand der dem Finanzamt vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar, dass einer der beiden im Jahr 1998 aufgenommenen Kredite, aus welchem der nunmehr strittige Fremdwährungskusrverlust des Jahres 2012 resultierte, privat veranlasst war. Wie die BP feststellte…
…dass der Bf in den Jahren 1999 und 2003 aufgenommene Fremdwährungskredite nach dem 31.3.2012 getilgt habe. Er habe die entstandenen Fremdwährungskursverluste zur Gänze aufwandswirksam verbucht. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung würden Kursverluste iZm Fremdwährungsverbindlichkeiten im Zeitpunkt und im Ausmaß einer Tilgung…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) wurde betreffend 2014 und 1/2015-9/2015 einer Außenprüfung unterzogen (Umsatzsteuer und Einkommensteuer). Streitgegenstand sind Fremdwährungskursverluste, die im Einkommensteuerbescheid des Jahres 2014 vom Finanzamt nicht anerkannt wurden. Darstellung Betriebsprüfungsbericht: Zwecks Standortverlegung einer Trafik (Einzelunternehmer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 27.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 28.7.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 19.06.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 14.06.2018 betreffend Einkommensteuer 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
…Rz 64 bezüglich der Abzugsfähigkeit von Fremdwährungskursverlusten bei Option zur Regelbesteuerung im Zusammenhang mit Grundstückveräußerungen nach dem 31.12.2015). Ergänzend wird auf das Erkenntnis des BFG zu Zl RV/5101370/2017 vom 30.07.2018 verwiesen: "Vollkommen zu Recht hat das Finanzamt daher in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch IBD VERAX Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rotenturmstraße 16-18/DG, 1010 Wien, vom 17. März 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…für das Jahr 2015 wurde ein Verlust in Höhe von 383.918,67 Euro bekanntgegeben. Dieser Verlust ist unter anderem auf einen realisierten Fremdwährungskursverlust in Höhe von 305.450,32 Euro zurückzuführen. Dieser Kredit diente der Finanzierung von Umbauarbeiten. Im Zuge der Veranlagung wurde dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Schabernig WTH GmbH, Grünhüblgasse 23, 8750 Judenburg, über die Beschwerde vom 03.02.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 19.01.2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der Adr, vertreten durch Buhri.Zobel.Kofler Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung- OG, Schulgasse 28, 6832 Röthis, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 03.12.2013 hinsichtlich Einkommensteuer für 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 05.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 04.10.2017 betreffend Feststellung der Einkünfte 2015 gemäß § 188 BAO zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Richterin Y, Beisitzer1 Kammer für Arbeiter und Angestellte für NÖ, und Beisitzer2 , Wirtschaftskammer NÖ, im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführerin, Adresse-Beschwerdeführerin, vertreten durch…
…Nichtanerkennung der Kursverluste würde eine systemkonsistente Einmalerfassung sämtlicher Kosten im Sinne des objektiven Nettoprinzips verhindern. Eine Einschränkung der Werbungskosten nach § 16 EStG um die Fremdwährungskursverluste läßt sich weder sachlich rechtfertigen (Art. 7 B-VG) noch ist diese Einschränkung gesetzlich gedeckt (Art. 18 B-VG)." II…
Die auszahlende Stelle liegt im Falle des Bf. nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Den Ausführungen des VwGHs folgend, wäre der besondere Steuersatz auch im streitgegenständlichen Falle des Bf. anzuwenden, wenn vom Bf. diesbezüglich insgesamt Überschüsse erwirtschaftet worden wären. Nachdem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse*** (vormals ***Bf1*** und davor ***GM GmbH***), Steuernummer ***BF1StNr1*** als Gruppenmitglied und ***Bf2 GT AG***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF2StNr1*** als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Beschwerdeführers-Adresse, vertreten durch Steuerberaterin, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 12. April 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…