…vorliegt, er diese der abgabenfestsetzenden Stelle vor Erlassung des ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheides aber nicht bekannt gibt, steht dies einer Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. VwGH 29.5.2001, 97/14/0036). Die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung ist an sich sanktionslos (VwGH 22.3.2018, Ra…
…des Finanzamtes, dass im Zuge der "Erstprüfung" im Jahr 2012 lediglich die Lieferanten festgestellt hätten werden sollen, jedenfalls Glauben zu schenken. Es wurde festgehalten, dass nähere Ermittlungen allenfalls den Ermittlungserfolg gefährden würden. Weiters ist zum Streitpunkt der "Wiederholungsprüfung" anzumerken, dass eine allfällige Verletzung des Verbotes…
…Tz. 8). 7. Verbotene Wiederholungsprüfung Die Verletzung des Verbotes einer wiederholten Prüfung desselben Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich im Zuge der Ermessensübung bei der Lösung der Frage, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 20.6…
…kommt der Bestimmung des § 148 Abs. 3 BAO, auf welche sich der steuerliche Vertreter der Bf. beruft, im Beschwerdefall schon deshalb keine Bedeutung zu, weil eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des…
…nach dem Ergehen der vorerst erklärungsgemäßen Veranlagung - einer Überprüfung zu unterziehen. Für den Fall einer Wiederholungsprüfung hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen : "Die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung im Abgabenverfahren bleibt ohne Sanktion, sie kann nur im Rahmen des Ermessens über die tatsächliche Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens berücksichtigt…
…Der Bestimmung des § 148 Abs. 3 BAO kommt aber schon deshalb keine Bedeutung zu, weil eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist (VwGH 19.10.2006, 2002/14/0101). Eine solche Verletzung könnte lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des…
…14/0118; 19.10.2006, 2002/14/0101), wonach die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden kann. Erfolgen Umsatzsteuervoranmeldungsprüfungen (UVA-Prüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) nicht gem § 144…
…12/2014 eine unzulässige Wiederholungsprüfung vorgelegen, da die seinerzeitige UVA-Prüfung nicht gem § 144 BAO, sondern gestützt auf § 147 BAO erfolgt sei. Die Verletzung dieses Verbotes sei allerdings laut Judikatur sanktionslos, könne lediglich bei der Ermessensentscheidung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll…
…stellt sich deutlich die Frage aus welchem Motiv heraus sollte ein Scheingeschäft erfunden worden sein, dass die Umsatzsteuer betrifft. Alle damit zusammenhängenden Abgaben wurden korrekt entrichtet und gemeldet. Die Annahme eines Scheingeschäftes beruht offensichtlich ausschließlich auf Informationen, die bei der Prüfung des Lieferanten gewonnen wurden…
…festgehalten. Der Vorsitzende verweist darauf, zunächst über die Beschwerden gegen die beiden Wiederaufnahmebescheide zu verhandeln sei. Dabei solle vorerst die Frage, ob sich durch neu hervorgekommene Tatsachen sich ein anders lautender Bescheid ergebe (also die materiellrechtliche Frage) ausgeklammert bleiben. Hinsichtlich des eingewandten Verbots einer Wiederholungsprüfung…
…BAO). Im Beschwerdefall wird die rechtliche Existenz der Beschwerdevorentscheidung deshalb in Frage gestellt, weil es sich bei dem als Beschwerdevorentscheidung bezeichneten Schriftstück nicht um einen als elektronischer EDV-unterstützter Bescheid handle (er scheine im Finanz Online System in den Steuerakten des Bf auch nicht auf)…
…bestehe, sich gegen das Verbot der Wiederholungsprüfung durchzusetzen. Mit diesem Vorbringen wird ein durch die Nichtzuerkennung aufschiebender Wirkung drohender unverhältnismäßiger Nachteil nicht konkret dargetan. Die Antragstellerin beschreibt hier in allgemeiner Weise Auswirkungen, mit denen jeder Abgabepflichtige, der die Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung zu dulden hat…
…bestehe, sich gegen das Verbot der Wiederholungsprüfung durchzusetzen. Mit diesem Vorbringen wird ein durch die Nichtzuerkennung aufschiebender Wirkung drohender unverhältnismäßiger Nachteil nicht konkret dargetan. Die Antragstellerin beschreibt hier in allgemeiner Weise Auswirkungen, mit denen jeder Abgabepflichtige, der die Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung zu dulden hat…
…keine Möglichkeit habe, anderweitig gegen die Einleitung oder Durchführung der Prüfung vorzugehen. Außerdem bestehe grundsätzlich kein Beweisverwertungsverbot und keine Möglichkeit, sich gegen das Verbot der Wiederholungsprüfung durchzusetzen. Mit diesem Vorbringen wird ein durch die Nichtzuerkennung aufschiebender Wirkung drohender unverhältnismäßiger Nachteil nicht konkret dargetan. Die Antragstellerin…
…Daraus ist ersichtlich, dass auch ein gegebener Verstoß gegen das Verbot der Wiederholungsprüfung nicht zur Aufhebung eines Prüfungsauftrages nach § 299 BAO führen kann. - Prüfungsauftrag über verjährte Zeiträume: Nach der Rechtsprechung des VwGH hängt die Beantwortung der Frage, ob die für hinterzogene Abgaben vorgesehene zehnjährige Bemessungsverjährungsfrist…
…Prüfungen welche nach § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführt werden, gilt weder die Ankündigungspflicht des § 148 Abs. 5 BAO noch das Verbot der Wiederholungsprüfung iSd § 148 Abs. 3 BAO (siehe dazu unten). Hinzu kommt, dass selbst für den Fall, dass eine unzuständige Behörde…
…auch eine mangelnde Dokumentation der Anordnung bei der Abgabenbehörde keine Rechtswidrigkeit des Prüfungsauftrages nach sich zieht. - verbotene Wiederholungsprüfung Gemäß § 148 Abs. 3 BAO darf für einen Zeitraum, für den eine Außenprüfung bereits vorgenommen worden ist, ein neuerlicher Prüfungsauftrag ohne Zustimmung des Abgabepflichtigen nur erteilt werden…
…auch eine mangelnde Dokumentation der Anordnung bei der Abgabenbehörde keine Rechtswidrigkeit des Prüfungsauftrages nach sich zieht. - verbotene Wiederholungsprüfung Gemäß § 148 Abs. 3 BAO darf für einen Zeitraum, für den eine Außenprüfung bereits vorgenommen worden ist, ein neuerlicher Prüfungsauftrag ohne Zustimmung des Abgabepflichtigen nur erteilt werden…
…einkommensteuerfrei erklärt sind, ist bei Beurteilung der Frage, ob ein Kind auf Kosten einer Person unterhalten wird, von dem um jene Einkünfte geminderten Betrag der Kosten des Unterhalts auszugehen; in diesen Fällen trägt eine Person die Kosten des Unterhalts jedoch nur dann überwiegend, wenn sie…
…dass das Verbot einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden kann. Wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens für sich gesehen rechtens verfügt, so können die unter allfälliger Verletzung des Wiederholungsverbotes getroffenen Sachverhaltsfeststellungen…