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BFG RV/7300061/2023Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG, Mitwirkungspflichtverletzung bei einer Einvernahme der Finanzpolizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2024Teil 1/2

…eine Strafverfügung. Die Beschuldigte wurde der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von € 2.500 verhängt. Dagegen richtete sich der Einspruch vom 2.8.2023 mit folgendem Vorbringen: "Der Einschreiterin wird zur Last gelegt, sie…

BFG RV/7300061/2023Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG, Mitwirkungspflichtverletzung bei einer Einvernahme der Finanzpolizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2024Teil 2/2

…Anraten ihrer Rechtsanwältin nichts gesagt habe. Dazu ist nach finanzstrafrechtlichen Vorgaben zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes und des subjektiven Tatbestandes wie folgt auszuführen: Zum objektiven Tatbestand: Nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG ist die Verletzung einer abgabenrechtlich bestehenden Mitwirkungspflicht finanzstrafrechtlich als Finanzordnungswidrigkeit ahndbar. Nach …

BFG RV/5300022/20171. Nicht erweisliches Verschulden an einer rechtswidrigen Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges im Eigentum der liechtensteinischen Filiale einer österreichischen Rechtsanwälte-OG; 2. Unzulängliche Mitwirkung an einer Zollkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2021Teil 2/2

…Finanzstrafverfahrens als zutreffend erweist. 10.2. Zum Vorwurf einer vom Beschuldigten am 30. November begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG: 10.2.1. Vorgeworfen wird Dr.A laut Schuldspruch des Erkenntnisses des Spruchsenates konkret, dass er einerseits den Kilometerstand des kontrollierten Fahrzeuges…

BFG RV/5300022/20171. Nicht erweisliches Verschulden an einer rechtswidrigen Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges im Eigentum der liechtensteinischen Filiale einer österreichischen Rechtsanwälte-OG; 2. Unzulängliche Mitwirkung an einer Zollkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2021Teil 1/2

…der Aufnahme eines Lichtbildes vom Fahrzeug durch den Beschuldigten anlässlich einer Fahrzeugkontrolle am 30. November 2013 und einer dadurch begangenen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit e FinStrG stelle sich die Frage, ob nicht hinsichtlich einer diesbezüglichen finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von einem Strafausschließungsgrund auszugehen ist: Wie…

BFG RV/7300017/2018Erschwerung und Verhinderung von Maßnahmen der abgabenbehördlichen Aufsicht und Kontrolle Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2023

…Im angefochtenen Erkenntnis sah die Finanzstrafbehörde ein Zwanzigstel des Strafrahmens in Höhe von 1.000 Euro und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen vor. Ausgehend von der subjektiven Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG legte die Finanzstrafbehörde dar…

BFG RV/2300009/2017Maßnahme der Abgabenbehörde erschwert, Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2018Teil 3/3

…führen, sondern stellt dies auch einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG dar. Der Personenkreis, der als Täter in Frage kommt, ist keinen Einschränkungen unterworfen. Eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 FinStrG kann daher grundsätzlich von allen Personen begangen werden, die gegen die darin aufgezählten…

BFG RV/2300009/2017Maßnahme der Abgabenbehörde erschwert, Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2018Teil 1/3

…einmal die Einsichtnahme in die Unterlagen gewährte. Ein solches gegenüber einem Betriebsprüfer an den Tag gelegtes Verhalten kann nur vorsätzlich erfolgt sein und war damit das Delikt der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG bereits vollendet. Der Umstand, dass der ehemalige Klient A…

BFG RV/1300001/2017Verwarnung, Finanzordnungswidrigkeit, fehlender Vorsatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2018

…oder die Bf.) wurden von der Finanzstrafbehörde nicht getätigt. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes erscheinen die Angaben der Bf., über die Rücksendung nicht im voraus in Kenntnis gesetzt worden zu sein, durchaus glaubwürdig. Rechtslage: Gem. § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…

BFG RV/7103591/2025Vorliegen eines Scheinunternehmens gemäß § 8 SBBG - Verkürzung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Ausstellung von Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2026

…Mitwirkungspflichten im Rahmen der Verfahren nach § 8 SBBG besonderes Gewicht einzuräumen ist, handelt es sich bei der Nichtaussage im Rahmen des Widerspruchs um eine Verletzung dieser wesentlichen Mitwirkungspflichten, und kann diese unter Umständen eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit e FinStrG begründen (vgl BFG…

BFG RV/1300002/2024Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird - in Abänderung des angefochtenen Bescheides - als unzulässig zurückgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2024

…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes - FinStrG sowie der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. g des Finanzstrafgesetzes - FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. April 2024 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde gemäß § 167 des Finanzstrafgesetzes - FinStrG…

BFG RV/6300012/2018Keine Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bei Entdeckung und korrigierender Festsetzung vor Fälligkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.04.2020

…mitzuwirken. Hätte er vorsätzlich dort etwa seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht entsprochen, hätte dies eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dargestellt. Eine solche Vorgangsweise des Beschuldigten ist aus der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht ableitbar. Am 28…

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 2/2

…die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß installiert wurde, sondern lediglich eingewendet, dass die subjektive Tatseite hinsichtlich des Vergehens nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG nicht gegeben sei. Der objektive Tatbestand dieser Bestimmung, die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, indem er bis 05.06…

BFG RV/3300009/2015Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2016

…ist darauf zu verweisen, dass dem Beschuldigten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, nicht aber (versuchte) Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG vorgeworfen wurden. Der Beschuldigte vermeint weiter, er habe sich durch das Verhalten des Finanzamtes zumindest im strafrechtlichen Sinne subjektiv "unschuldig" fühlen…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sind niemals…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind und auch nicht bekämpft wurden. Rechtlich ist folgendes auszuführen: Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/2

…und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG [Fakten Pkt. b)] begangen hat, weshalb über sie gemäß §§ 33 Abs. 5, 49 Abs. 2 iVm § 21 [Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 27.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG; ist etwa die zweite Komponente in Form einer wissentlichen Nichtentrichtung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht erweislich, verbleibt eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Nichteinreichung der Voranmeldung als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…Bareinnahmen und von der Belegerteilungsverpflichtung im Rahmen von Bargeschäften hatte und er diese Pflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG ist daher ebenfalls verwirklicht. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG: Sachverhalt: Am 15…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…A-GmbH** und der Verband, die **A-GmbH** die abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt haben und somit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen haben. IV. Außerdem besteht der Verdacht…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…eine Zahllast von € 1.200,00 angenommen und auch gleich eine Festsetzung für das erste Quartal 2014 in dieser Höhe vorgenommen. Am 15.9.2014 erging eine Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG mit der Aufforderung binnen…