IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…auf den Rechnungen angeführten Leistungsbeziehungen bestanden nach Sicht des BFG mit Sicherheit nicht. Zur weiteren Überprüfung des Geldflusses hat bereits das FA in der Begründung der wiederaufgenommenen Sachbescheide auf die gemäß § 162 BAO bei diesem Sachverhalt vorliegende fehlende Empfängernennung hingewiesen. Die Anführung von "Briefkastenfirmen" bzw…
…zur Gänze durch den Beschwerdeführer bezahlt wurden. Die rechtliche Relevanz dieser Feststellungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des OGH (etwa 12 05 94/0531), wonach die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen vermag…
…Döblinger Hauptstraße 42/9, aus, der jedoch keine Zustellvollmacht besaß (Dauerakt S 29). Die zwingend eintretende Rechtsfolge bei Nichtbefolgung der Empfängernennung wird im Vorhalt nicht klar und deutlich angekündigt, sondern ist in den rechtlichen Grundlagen enthalten, wo auch VwGH-Judikatur zitiert wird (Band1 S 58…
…Ergebnis der Anschlussprüfung und der GPLA-Prüfung. Hervorgehoben wird, dass die belangte Behörde bei der 2. Prüfung von der Empfängernennung nach § 162 BAO Abstand gehalten habe. Vielmehr habe sie die dubiosen Subunternehmerkosten rechnerisch mit der Hälfte als Betriebsausgabe anerkannt. Dem Bf seien Lohnkosten von imaginären…
…Steuerakt AISDB2 erfolgte auch für das Jahr 2012 eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 (s Punkt II.6.a. a.g. Übergangsgewinn). a.e. Empfängernennung § 162 BAO iVm § 300 Abs 1 BAO Rechtsgrundlagen § 162 BAO lautet: "(1) Wenn der Abgabepflichtige beantragt, daß Schulden…
"Der Arbeitgeber haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, daß die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen." Rechtliche Erwägungen: Der Zweck des § 162 BAO (früher § 205a…
…Rahmen ihres Ermittlungsverfahrens fest, dass die X_GmbH die Leistungen an die Bf. nicht erbracht hätte. Die belangte Behörde forderte die Bf. sodann zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO auf. Als Antwort wurde der belangten Behörde die X_GmbH genannt. Im Lichte dessen, versagte die belangte…
…18.2.2003 mit EUR 400.000,- und 2.4.2003 mit EUR 100.000,-. Für diesen Zeitraum wurden Zinsen iHv EUR 19.404,23 an C gezahlt. Mit Vorhalt vom 12.1.2005 forderte die Betriebsprüfung den Steuerberater zur Empfängernennung gem. § 162 BAO auf…
…Da trotz Aufforderung keine weiterführenden Unterlagen bzw Aufzeichnungen nachgereicht wurden, ist diesen geltend gemachten Aufwendungen der Betriebsausgabencharakter zu verwehren. Darüber hinaus wurde dem Ersuchen nach Empfängernennung gem § 162 BAO für im Jahr 2017 geltend gemachte Aufwendungen in folgenden Fällen nicht Folge geleistet. Zahlung an "P…
…Erklärung 2018. Es wurden Rechnungen It. beiliegender Aufstellung und beiliegendem Kontenblatt der Scheinfirma ***1***, 1100 Wien im Jahr 2018 geltend gemacht. § 162 BAO Empfängernennung Die Arbeiten wurden ausgeführt, wie bereits in der Betriebsprüfung der ***4*** mit Fotomaterial offengelegt wurde, und derjenige, der die Arbeiten verrichtete…
…als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht worden sein, nicht in der Buchhaltung der ***XY-GmbH*** enthalten gewesen wären. Da die Bf. der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht nachgekommen sei, wären die entsprechenden Betriebsausgaben durch die Betriebsprüfung nicht anerkannt und ein Zuschlag gemäß § 22 Abs…
…den Umsätzen und den Ausgangsrechnungen" bekannt geworden seien. Richter: In Ansehung des Wiederaufnahmebescheides des Verfahrens betreffend KöSt 2015 vermag die Feststellung unter dem Punkt "Empfängernennung ***XY-GmbH***" schon für sich alleine genommen die Wiederaufnahme für das Jahr 2015 zu tragen. Den Parteien wird zu den…
…Verhandlung keine Einwendungen gegen die Anwendbarkeit des § 162 BAO. Die Bf. hat in Ansehung der ***XY-GmbH*** eine Empfängernennung nicht durchgeführt. 4. Umsatzsteuer 2019 Auf Grund der unter dem Punkt "Sachverhalt/1. Ad Umsatzsteuerhinzurechnung" angeführten Mängel in der Buchhaltung der Bf., die seitens der Bf…
…worden sind, eine Leistungserbringung durch die ***14-GmbH*** aber nicht stattgefunden hat, hat das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung festgestellt. 3. Empfängernennung ***XY-GmbH*** Dass die Bf. Aufwendungen für Fremdleistungen der ***XY-GmbH***, die aber tatsächlich nicht von der ***XY-GmbH*** durchgeführt worden sind, als Betriebsausgaben…
…dass die Fremdleistungen in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt werden, als unbegründet abzuweisen. 4. Ad Empfängernennung ***XY-GmbH***: Die Bf. hat im Jahr 2015 Fremdleistungen der ***XY-GmbH***, die aber tatsächlich nicht von der ***XY-GmbH*** durchgeführt worden sind - auf die Feststellungen unter dem Punkt…
…diese Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen. Die wirklichen Empfänger der Leistungen seien im Inland nicht steuerpflichtig, weswegen auf die Empfängerbenennung verzichtet werden könne. (2007/13/0067) In der in der Folge eingeholten Stellungnahme des Betriebsprüfers stellte dieser nochmals dar, dass aufgrund seiner IWD Abfrage die C…
…bloße Behauptung der Behörde, die Unterschrift auf den Empfangsbestätigungen stamme nicht von MM, lasse nicht den Schluss zu, es läge keine „wahrheitsgemäße Empfängerbenennung“ vor. Die Beurteilung der Unterschriften sei ohne Befassung eines Sachverständigen erfolgt. Der Betriebsprüfer verfüge nicht über die nötige Sachkenntnis. Außerdem sei übersehen…
…Beträge aus der Geschäftsverbindung mit der Beschwerdeführerin inkludiert sind. Im Besonderen wurde im Prüfungsverlauf auch der Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht entsprochen. Eindeutig stellt sich die Situation nach Meinung der Behörde betreffend die Jahre 2013 und 2014 dar. Hier wurden von der Beschwerdeführerin EUR 208.585…