IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Martin Saringer und Mag. Claudia Melchert-Strohmaier über die Beschwerde der A-GmbH, A-Straße 9, 1XXX Wien, vertreten durch i-tax Steuerberatungs-GmbH…
Der Möglichkeit einer I.Ab.-L2-GmbH-Verbindung hielt der Steuerberater entgegen, dass Gf. erst im Rahmen des Finanzstraf- und Prüfverfahrens erfahren hätte,dass sich M.S. und I.Ab. angeblich kennen sollen.Über behördliche Befragung des I.Ab. zur L2-GmbH am 14.April…
dass durch die Bezahlung einer Verbindlichkeit gegenüber einer bestimmten Person an eine dritte Person keine Änderung in der Stellung des liefernden Unternehmens eintrete. Die L2-GmbH wäre auch nach der Zession ihrer Forderungen gegenüber der Bf. an die A-Corp. in Zypern Umsatzsteuerschuldner in Österreich…
Gf. hätte Neu kunden nicht angenommen, da diese keine großen Umsätze, aber relativ viel Administration gebracht hätten. Die gelieferte Ware wäre immer in Kartons mit dem Vermerk "Zyprus" auf dem Karton verpackt gewesen. Diese Kartons wären auf Gf.- Anweisung zu entsorgen gewesen, um nicht Lieferanten…
Wenn die belangte Behörde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung all dieser Umstände zum Ergebnis gelangt ist, dass die Beschwerdeführerin aufgrund dieser Verdachtsmomente bei entsprechender Sorgfalt von der Einbeziehung der konkreten Umsätze in einen Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen, sodass ihr durch ihre Teilnahme an den streitgegenständlichen Geschäften…
Zum Themenkreis Bf.-Rolle, Geschäftsentwicklung und Betrugsanfälligkeit der Computerbranche brachte der steuerliche Vertreter vor, dass im Zusammenhang mit der höchst verdächtigen „rasanten“ Geschäftsentwicklung der neugegründeten Bf. und diesem Verfahren die abgabenbehördliche USt.-Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO aF hinsichtlich des Zeitraumes Jänner bis Juni…
das Finanzamt dem steuerlichen Vertreter der Bf. zum Erkenntnis des VwGH vom 26. März 2014, 2009/13/0172, vor, dass der VwGH als oberste Instanz für die Beurteilung abgabenrechtlicher Sachverhalte bereits mit genau dem gegenständlichen Karussellbetrug (und nicht irgendeinem anderen) befasst gewesen wäre und - entgegen…
…bei der Suche nach Bf.-Büroräumlichkeiten und die abgabenbehördlich festgestellten Treffen zwischen der Geschäftsführerin der Bf. und dem Geschäftsführer der L1-GmbH unzureichend, die Annahme einer Einlassungsfahrlässigkeit der Gf. bei den Lieferungen der Lieferfirma L1-GmbH glaubhaft zu machen. Aufgrund des Gesamtbilds der von der…
…neuen Sachverhaltselementen zu verschaffen. Aufgrund des sich durch die obigen Ausführungen ergebenden Gesamtbildes der Verhältnisse bis zum Stichtag 19.Juni 2001 war das Vorliegen von objektiven Umständen, die eine durch Gf.-Einlassungsfahrlässigkeit bedingte Einbindung der Umsätze der Bf. in den USt.-Karussellbetrug nachweisen hätten können…
…versucht, den höchstmöglichen Preis herauszuholen, unbegründet. Der Warenpreisfaktor ist somit ein Beweisfaktor für die Einlassungsfahrlässigkeit der Gf. bei ihrer Geschäftsführung und stellt damit einen wesentlichen Begründungsbestandteil für die Abweisung der Berufung gegen die angefochtenen Bescheide dar. Der Antrag betreffend Vorlage der abgabenbehördlichen Beweise zur Person…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
…die vielen an Subunternehmen vergebenen Aufträge ordnungsgemäß kontrollieren zu können, dann hat sie schon durch die Unterdimensionierung ihres eigenen Geschäftsbetriebes die von ihr geforderten Sorgfaltsmaßstäbe im Sinne einer Einlassungsfahrlässigkeit massiv verletzt. Wenn die Bf behauptet, die Arbeiter hätten sich bei ihrer Einvernahme bloß nicht mehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Verwaltungsstrafsache gegen N.N. (Bf.), Wohnadresse, vertreten durch Paar & Zwanzger Rechtsanwälte Partnerschaft (GbR), Wiedner Hauptstraße 46/6, 1040 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren am ***1***, Str. 17, ***2*** Ort, Warenhandel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 1. Juni 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 27. Mai 2021, Zl. MA67/Zahl/2021, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen TG., A1, vertreten durch RA, wegen drei Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Karl Kittinger , den Richter Dr. Josef Graf und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der grob…