…ist ihre ökonomische Leistungsfähigkeit objektiv erhöht. Das Steuerrecht darf und muss diesen Zuwachs erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Auf der Ausgabenseite greift demgegenüber das Prinzip der Abgrenzung zwischen Einkünfteerzielung und Einkommensverwendung. Spenden stellen einen finalen, nicht durch den Betrieb veranlassten Aufwand dar. Das unterschiedliche…
…Einkommensverwendungen stellten jedoch weder Werbungskosten noch Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen dar und könnten somit nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Am 10.1.2017 brachte der Bf ohne weitere Begründung einen Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung ein. Im Zuge der Bearbeitung des Vorlageantrages stellte das bescheiderlassende Finanzamt an…
…und Berufsunfähigkeitspension liege ein Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 vor. Pfändungen und Exekutionen stellen Einkommensverwendung dar und hätten keine Auswirkung auf eine Steuerfestsetzung gemäß § 33 EStG 1988. Am 22. August 2019 beantragte der Bf. die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen…
…lässt diese zwar als Empfängerin von Kapitalerträgen in Betracht kommen. In einer solchen Zuwendung mit dem Einverständnis der WMB konnte aber wiederum nur eine Einkommensverwendung seitens der WMB an die TWM gelegen sein, die gegebenenfalls in der Form einer verdeckten Ausschüttung erfolgte und bei ihr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Wohnanschrift, vertreten durch NameSteuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 1. September 2016, zu Recht…
… dem Geschäftsführer sind auch die geleisteten Honorare als Einkünfte zuzurechnen. Die Weitergabe dieser Honorare an die Gesellschaft stellt bloße Einkommensverwendung dar, wenn der Zahlung nicht ein - unter Gesichtspunkten des Fremdvergleiches - anzuerkennendes Rechtsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft über die Erbringung der betreffenden WT-Leistungen…
…mit umfangreichen Nachweisen aus Schrifttum und Judikatur). Der Zufluss (oder die Weiterleitung) an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt. Da eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft ohne standesrechtliche Befugnis zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten iSd § 22 Z 1 EStG (Mischgesellschaft) entsprechende Marktchancen nicht selbst nutzen kann…
…Das Wesen des § 20 EStG 1988 liege darin, die Sphäre der Einkommenserzielung von der Sphäre der Einkommensverwendung zu trennen. Der von der Rente einbehaltene Versorgungsausgleich für die geschiedene Gattin würde der Besteuerung unterliegen, weil es sich um steuerlich nichtabzugsfähige Unterhaltsleistungen handle (siehe auch BFG 5…
…anders als in der Schweiz - weder der Erhalt noch die Zahlung der Entschädigung steuerlich relevant seien. Die Zahlung der Entschädigung an die Ex-Gattin sei daher als Einkommensverwendung steuerlich nicht abzugsfähig. In Österreich seien Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen und freiwillige Zuwendungen gemäß § 20 Abs…
…2002/13/0168; 24.11.2009, 2008/15/0039); die Weiterleitung der Kapitalerträge stellt jeweils eine Einkommensverwendung dar. An einen mittelbaren Gesellschafter kann eine verdeckte Ausschüttung nicht erfolgen, vielmehr sind - der Beteiligungskette entlang - weitere verdeckte Ausschüttungen zu prüfen (VwGH 14.12.2005, 2002/13/0022…
…in den Hauptversammlungsprotokollen ersichtlich). Der Bilanzgewinn war in den streitgegenständlichen Jahren ausreichend für die Bezahlung der garantierten Vorzugsdividenden. Neben den Vorzugsaktionären erhielten auch die Stammaktionäre Gewinnausschüttungen und es erfolgten jeweils noch Gewinnvorträge. Von der T-AG wurden alle Gewinnausschüttungen als gewinnneutrale Einkommensverwendung behandelt.  …
…hat, stellt lediglich eine steuerneutrale Einkommensverwendung dar und vermag an der Veräußerung des Miteigentumsanteils durch die Bf und der Zurechnung der daraus erzielten Einkünfte an sie nichts zu ändern. 13) Trifft der Verfügungsberechtigte im Vorhinein eine Verfügung (Vorausverfügung) was mit einer Einnahme zu geschehen hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Z vom 4. Februar 2011 betreffend die Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 bis 2009 nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 11. November…
…verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist (vgl. VwGH 31.1.2018…
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verdeckte Ausschüttungen…
…des BFG vom 4.12.2025 und die Antwort des Rechtsvertreters vom 19.1.2026). Der allfällige Zufluss von Mieteinnahmen auf ein Darlehenskonto stellt zudem im Regelfall eine bloße Einkommensverwendung dar, ändert aber nichts am steuerlich zu erfassenden Zugang dieser Einnahmen. Ebenso wenig werden seitens…
…iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen ist, wie…
…sind dementsprechend auch nicht von der Umsatzsteuer erfasst. Das Umsatzsteuergesetz besteuert somit nur die Einkommensverwendung für den Bezug von Leistungen von Unternehmern und soll somit zu einer Besteuerung auf der Ebene des Letztverbrauchs führen. Nicht erfasst werden hingegen Wertschöpfungen in der privaten Sphäre und somit…
…des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen ist…
…Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von in ihrer äußeren Erscheinung nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbaren und ihrer Ursache nach in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen liegenden Vermögensvorteilen (Kirchmayr in Achatz, KStG, …