…und dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Zahlungserleichterung der Überbrückung (bloß) kurzfristiger Liquiditätsengpässe dient. Zahlungserleichterungen sind antragsgebunden. Der Abgabepflichtige hat im Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen und hierbei konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage nicht…
…sei zwar mit keinem Darlehen belastet, allerdings würde eine Darlehensaufnahme nur für einen Teil des Schätzpreises möglich sein. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Einkommens- und Vermögenslage des Bf. nicht detailliert dargestellt wurde. Dazu erklärte der Vertreter des Bf. unter Verweis auf Ritz, BAO6…
…Geschäftsführer insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt war: Immerhin hat er drei Jahre hindurch als Entscheidungsträger - wenngleich letztendlich nicht erfolgreich - gearbeitet und immer wieder, auch noch nach dem strafrelevanten Zeitraum, unternehmerische Dispositionen getroffen. Ebenso sind die derzeitige äußerst ungünstige Einkommens- und Vermögenslage des Zweitbeschuldigten und seine derzeitigen…
…zu berücksichtigen ist die glaubwürdig dargestellte sehr schlechte Einkommens- und Vermögenslage des gesundheitlich beeinträchtigten Beschuldigten, welchem aber eine Sorgepflicht für seinen Sohn übertragen ist. 18.9. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente ist daher nunmehr eine Geldstrafe von lediglich € 30.000,00 tat- und schuldangemessen…
…Abwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert auf € 30.000,00 abgemildert werden kann. Bedenkt man nun weiters die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Finanzstraftäters, wie dargestellt, so ist die Strafe auf € 20.000,00, und letztendlich unter Bedachtnahme auf die erwähnten Sorgepflichten…
…unabdingbarer, wenngleich sekundärer Ermittlungsschwerpunkt insofern besteht, als nämlich für den Fall einer Bestätigung der Verdachtslage bzw. eines späteren Schuldspruches auch ein ausreichender Überblick über die zum Zeitpunkt der Strafentscheidung beim Finanzstraftäter vorliegende Einkommens- und Vermögenslage anzustreben ist, weil eine etwaige Geldstrafe gemäß § 23 Abs. 3…
…behaftet und zögen aus diesem Grunde nur ein geringes Sanktionsübel nach sich. So gesehen, ist in gesamthafter Erwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert an Geldstrafe auf € 30.000,00 zu verringern. Die derzeitige persönliche Situation des Beschuldigten und seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage…
…wären. Nicht außer Acht zu lassen ist übrigens auch ein weiterer unabdingbarer, wenngleich sekundärer Ermittlungsschwerpunkt, als nämlich für den Fall einer Bestätigung der Verdachtslage bzw. eines späteren Schuldspruches auch ein ausreichender Überblick über die zum Zeitpunkt der Strafentscheidung beim Finanzstraftäter vorliegende Einkommens- und Vermögenslage anzustreben…
…und unter Bedachtnahme auch auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten, wie oben dargestellt, war die Geldstrafe nunmehr neu lediglich mit € 20.000,00, das sind 25,32 % des nunmehrigen Strafrahmens, neu zu bemessen. 13.2. Die Notwendigkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe liegt nicht…
…und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen nicht stets ausreichten, damit eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der sicherzustellenden Angaben angenommen werden dürfe, weswegen eine Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Beschuldigten notwendig sei. 2. Gründe der Stellungnahme 2.1 Irrelevanz der Erhebungen zur gegenwärtigen Einkommens- und Vermögenslage…
…Einkommens- und Vermögenslage (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172; 26.02.2001, 2000/17/0252) überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (VwGH 17.09.1997, 93/13/0291; 25.02.2004, 2003/13/0117; 22.04.2004, 2003/15/0112), soweit diese Voraussetzungen nicht…
…genannte Ausgangswert auf € 25.000,00 verringert werden. Bedenkt man noch zusätzlich die besondere Sorgepflicht, die A für seine Ehegattin aufgetragen ist, und seine Einkommens- und Vermögenslage, wie von ihm dargelegt, ist in gesamthafter Abwägung mit einer Geldstrafe von lediglich € 14.000,00…
…habe den Registerauszug nicht offengelegt. Da ***X*** durch die Finanzbehörde selbst nachweislich als "direkter wirtschaftlicher Eigentümer" errechnet worden sei, genieße die AS die Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG. Den beiden Wiederaufnahmeanträgen beigelegt waren zum einen ein mit 11.6.2024 datierter Registerauszug und zum anderen ein…
…nicht erkannt werden: Soweit der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Nachsicht mit ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen begründet, ist ihm zuzugestehen, dass schwierige wirtschaftliche Verhältnisse die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung indizieren können, die Frage, ob die Existenz der Person des Abgabepflichtigen gefährdet ist, ist jedoch nach der Einkommens- und…
…Abgabenschulden nicht möglich sein, ersuche ich um eine Reduzierung. Ich ersuche zusätzlich um Nachsicht der Zinsen." Mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenslage ersucht. Er hat angegeben aus einer unselbständigen Beschäftigung € 395/ Monat und vom…
…ist jedoch nach der Einkommens- und Vermögenslage (und nach der voraussehbaren Entwicklung) ohne Abzug der zu entrichtenden (nachsichtsverfangenen) Abgaben zu beurteilen (VwGH 22.9.1992, 92/14/83), zumal der Abgabepflichtige gehalten ist, für die Zahlungen der Abgaben vorzusorgen und zur Entrichtung der Abgaben alle…
…gebracht. Unter besonderer Berücksichtigung dieses Umstandes und der Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Bf., zumal dieser seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nicht offengelegt hat, konnten die verhängten Geldstrafen ad 1) von € 490,00 auf € 392,00 und ad 2) von €…
…Einkommensteuer-Erklärung) vergangen sind, was eine Reduktion des Ausgangswertes um weitere € 35.000,00, auf nun € 65.000,00 rechtfertigen würde. Unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten und seine persönlichen Umstände, wie von ihm beschrieben, insbesondere seine Unterhaltsleistungen an seine…
…zu verringern. Der laut Aktenlage auch derzeit noch gegebene und laut Aktenlage wohl andauernde angegriffene Gesundheitszustand des Bestraften berechtigen zu einem Abschlag von einem Drittel; ebenso erfordert - wie in der Verhandlung auch vorgetragen - die äußert schlechte Einkommens- und Vermögenslage nochmals eine Verringerung um die Hälfte…
…derzeitigen Einkommens- und Vermögenslage in besondere finanzielle Schwierigkeiten bzw. Notlage bringen und in meinem vorliegenden Fall zu einer Existenzgefährdung führen. Wie aus dem nachstehenden Vermögensverzeichnis ersichtlich, sind keine nennenswerten Ersparnisse vorhanden, weiters kann aufgrund meines bereits fortgeschrittenen Alters, im Jänner 2013 werde ich 71, nicht…