…seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 24.1.1996, 93/13/0172, 20.9.2001, 2001/15/0056). Wirtschaftliche Notlage als Begründung für ein Zahlungserleichterungsverfahren kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht…
…und dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Zahlungserleichterung der Überbrückung (bloß) kurzfristiger Liquiditätsengpässe dient. Zahlungserleichterungen sind antragsgebunden. Der Abgabepflichtige hat im Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen und hierbei konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage nicht…
…sei zwar mit keinem Darlehen belastet, allerdings würde eine Darlehensaufnahme nur für einen Teil des Schätzpreises möglich sein. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Einkommens- und Vermögenslage des Bf. nicht detailliert dargestellt wurde. Dazu erklärte der Vertreter des Bf. unter Verweis auf Ritz, BAO6…
…Stiftung aufbringen. Dieser Umstand stehe in krassem Widerspruch zu den deklarierten Vermögensverhältnissen. In der gegen diese Bescheide form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass der Betrag in Höhe von € 70.000,00 nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des Bw. stamme…
…sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Einkunftsquelle nicht zugemutet werden könne, hat der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisierend anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen. Wirtschaftliche Notlage als Begründung in einem Zahlungserleichterungsverfahren kann…
…Geschäftsführer insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt war: Immerhin hat er drei Jahre hindurch als Entscheidungsträger - wenngleich letztendlich nicht erfolgreich - gearbeitet und immer wieder, auch noch nach dem strafrelevanten Zeitraum, unternehmerische Dispositionen getroffen. Ebenso sind die derzeitige äußerst ungünstige Einkommens- und Vermögenslage des Zweitbeschuldigten und seine derzeitigen…
…zu berücksichtigen ist die glaubwürdig dargestellte sehr schlechte Einkommens- und Vermögenslage des gesundheitlich beeinträchtigten Beschuldigten, welchem aber eine Sorgepflicht für seinen Sohn übertragen ist. 18.9. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente ist daher nunmehr eine Geldstrafe von lediglich € 30.000,00 tat- und schuldangemessen…
…Abwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert auf € 30.000,00 abgemildert werden kann. Bedenkt man nun weiters die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Finanzstraftäters, wie dargestellt, so ist die Strafe auf € 20.000,00, und letztendlich unter Bedachtnahme auf die erwähnten Sorgepflichten…
…unabdingbarer, wenngleich sekundärer Ermittlungsschwerpunkt insofern besteht, als nämlich für den Fall einer Bestätigung der Verdachtslage bzw. eines späteren Schuldspruches auch ein ausreichender Überblick über die zum Zeitpunkt der Strafentscheidung beim Finanzstraftäter vorliegende Einkommens- und Vermögenslage anzustreben ist, weil eine etwaige Geldstrafe gemäß § 23 Abs. 3…
…behaftet und zögen aus diesem Grunde nur ein geringes Sanktionsübel nach sich. So gesehen, ist in gesamthafter Erwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert an Geldstrafe auf € 30.000,00 zu verringern. Die derzeitige persönliche Situation des Beschuldigten und seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage…
…wären. Nicht außer Acht zu lassen ist übrigens auch ein weiterer unabdingbarer, wenngleich sekundärer Ermittlungsschwerpunkt, als nämlich für den Fall einer Bestätigung der Verdachtslage bzw. eines späteren Schuldspruches auch ein ausreichender Überblick über die zum Zeitpunkt der Strafentscheidung beim Finanzstraftäter vorliegende Einkommens- und Vermögenslage anzustreben…
…und unter Bedachtnahme auch auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten, wie oben dargestellt, war die Geldstrafe nunmehr neu lediglich mit € 20.000,00, das sind 25,32 % des nunmehrigen Strafrahmens, neu zu bemessen. 13.2. Die Notwendigkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe liegt nicht…
…und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen nicht stets ausreichten, damit eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der sicherzustellenden Angaben angenommen werden dürfe, weswegen eine Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Beschuldigten notwendig sei. 2. Gründe der Stellungnahme 2.1 Irrelevanz der Erhebungen zur gegenwärtigen Einkommens- und Vermögenslage…
…Einkommens- und Vermögenslage (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172; 26.02.2001, 2000/17/0252) überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (VwGH 17.09.1997, 93/13/0291; 25.02.2004, 2003/13/0117; 22.04.2004, 2003/15/0112), soweit diese Voraussetzungen nicht…
…genannte Ausgangswert auf € 25.000,00 verringert werden. Bedenkt man noch zusätzlich die besondere Sorgepflicht, die A für seine Ehegattin aufgetragen ist, und seine Einkommens- und Vermögenslage, wie von ihm dargelegt, ist in gesamthafter Abwägung mit einer Geldstrafe von lediglich € 14.000,00…
…habe den Registerauszug nicht offengelegt. Da ***X*** durch die Finanzbehörde selbst nachweislich als "direkter wirtschaftlicher Eigentümer" errechnet worden sei, genieße die AS die Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG. Den beiden Wiederaufnahmeanträgen beigelegt waren zum einen ein mit 11.6.2024 datierter Registerauszug und zum anderen ein…
…nicht erkannt werden: Soweit der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Nachsicht mit ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen begründet, ist ihm zuzugestehen, dass schwierige wirtschaftliche Verhältnisse die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung indizieren können, die Frage, ob die Existenz der Person des Abgabepflichtigen gefährdet ist, ist jedoch nach der Einkommens- und…
…Abgabenschulden nicht möglich sein, ersuche ich um eine Reduzierung. Ich ersuche zusätzlich um Nachsicht der Zinsen." Mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenslage ersucht. Er hat angegeben aus einer unselbständigen Beschäftigung € 395/ Monat und vom…
…nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand, dass die Einbringung der Abgabe nicht gefährdet sei, habe der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. In dem Stundungsansuchen des Bw. sei die Einkommens- und Vermögenslage nicht offen gelegt worden…
…einer außerordentlichen Strafminderung nicht vor. Gegen diese Entscheidung hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Berufung erhoben und dabei im Wesentlichen vorgebracht: Es sei richtig, dass er schuldhaft dem Finanzamt Linz für die Jahre 2005 und 2006 trotz Aufforderungen keine Einkommen bzw. keine Umsatzsteuerzahllasten offengelegt habe.…