IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Die Einhebungsverjährungsfrist endet nicht früher als die Bemessungsverjährungsfrist. C) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133…
…23.01.2025 wurde die ersatzlose Aufhebung des Bescheides beantragt. Ein schuldhaftes Verhalten der Bf. wurde bestritten. Die vom Finanzamt behauptete, am 18.06.2020 durchgeführte Firmenbuchabfrage stelle keine Unterbrechungshandlung der Einhebungsverjährungsfrist dar, nicht nur, weil diese Firmenbuchabfrage das erste Mal im Haftungsbescheid erwähnt werde…
…Verjährung der Forderung gegen den Schuldner beginnt vom Neuen mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig geworden ist. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig…
…Beschwerde gegen die Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer 2006-2010 Berufungsentscheidung 11.07.2013 sei nach außen erkennbare Handlung. Die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist habe daher mit 31.12.2013 von neuem zu laufen begonnen. Am D-15 sei ein Außendienstmitarbeiter an der Geschäftsadresse A-4, gewesen und habe festgestellt…
…nach Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkursverfahrens rechtskräftig geworden ist, also innerhalb der (nochmals neu begonnenen) Einhebungsverjährungsfrist ergangen. Die Einhebungsverjährung stand somit einem Haftungsausspruch für Lohnsteuer für 2004 bis 2008 nicht entgegen. Die Meinung des Beschwerdeführers, dass die Verjährungsfrist…
…Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der fünfjährigen Einhebungsverjährungsfrist zulässig (vgl. Ritz, BAO § 224 Rz 4 und…
…für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten.“ Persönliche Haftungen werden durch Haftungsbescheid geltend gemacht. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist (§ 238) zulässig (zB VwGH 30.3.1998, 97/16/0501; 17.12…
…Firma hatte, ändere nichts daran, dass sie als Geschäftsführerin zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben haftbar zu machen sei. Hinsichtlich des Verjährungseinwandes wurde ausgeführt, dass die Einhebungsverjährungsfrist nicht früher ende als die Bemessungsverjährungsfrist gemäß § 207 BAO. Unterbrechungsgründe für die Einhebungsverjährung seien in § 238 Abs. 2…
…15. September 2021). Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme, sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist zulässig. Die Einhebungsverjährungsfrist endet nach § 238 Abs 1 BAO keinesfalls früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe (vgl VwGH 08.09.2020, Ra 2020/13/0029 mwN…
…Unterbrechungshandlungen ersichtlich seien, sei das Einhebungsrecht nach § 238 BAO spätestens Ende 2017 verjährt. Der Haftungsbescheid vom 8. August 2018 sei somit nach Ablauf der Einhebungsverjährungsfrist ergangen. Eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sei nicht mehr zulässig. 5. Ermessensfehlgebrauch Das Zollamt habe nach Art. 213 ZK i…
…noch andere Unterbrechungshandlungen ersichtlich seien, sei das Einhebungsrecht nach § 238 BAO spätestens Ende 2017 verjährt. Der Haftungsbescheid vom 8. August 2018 sei somit nach Ablauf der Einhebungsverjährungsfrist ergangen. Eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sei nicht mehr zulässig. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht…
…Die Erlassung eines Haftungsbescheides - auch nach § 95 Abs 2 EStG 1988 - ist eine Einhebungsmaßnahme, sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist nach § 238 BAO zulässig (siehe etwa VwGH 25.11.2010, 2009/15/0157). Jedoch ist auch die Festsetzungsverjährungsfrist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines…
…war auf die Tatsache hinzuweisen, dass ab dem 15. Jänner 2017 (als ältestem Fälligkeitstag betreffend die Kommunalsteuer 12/2016) ua folgende Unterbrechungshandlungen, die die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist jeweils neu in Gang setzten, gesetzt wurden: GPLA-Bericht vom 7. Mai 2019 Festsetzungsbescheid vom 6. Dezember 2021 Haftungsbescheid…
…im englischen Firmenbuch offensichtlich. Betreffend den in der Beschwerde vorgebrachten Einwand der Verjährung führte die belangte Behörde zusammengefasst aus, dass sich die Einhebungsverjährungsfrist aufgrund der am 21.11.2018 begonnen Außenprüfung gem § 209 Abs 1 BAO um ein Jahr verlängert habe, sodass eine Verjährung noch…
…Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Sie endet keinesfalls früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Die Einhebungsverjährungsfrist wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Nach Ablauf des Jahres, in…
…der Beschwerdevorentscheidung die Aussetzung weiter gilt, würde eine derartige Ansicht aber der Behörde ermöglichen, faktisch durch Nichtentscheidung zu einem Aussetzungsantrag die Einhebungsverjährungsfrist auf ewig zu perpetuieren, welche Ansicht keineswegs tragbar ist. Voraussetzung wäre aber sowieso eine bescheidmäßige Bewilligung der Aussetzung, die im gegenständlichen Fall nicht…
…wonach ab 16.02.2009 (dem ältesten Fälligkeitstag) folgende Unterbrechungshandlungen, die die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist jeweils neu in Gang setzten, gesetzt wurden: | Datum | Unterbrechungshandlung | früheste Verjährung mit Ablauf | 29.10.2010 | Begehung durch den Außendienst | 31.12.2015 | 06…
…Einhebungsmaßnahme und daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist (§ 238 BAO) zulässig (zB VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014; VwGH 22.4.2015, 2013/16/0123). Diese Frist betrage fünf Jahre (nach Ablauf des Jahres, in welchem die Abgabe fällig geworden sei). Die Einhebungsverjährungsfrist ende (nach …
…2015 | 09.06.2015 | 31.12.2020 | Säumniszuschläge | 2012-2015 | 15.02.2012-15.12.2015 | 31.12.2017-31.12.2020 Aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzungen wurden folgende Unterbrechungshandlungen, die die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist jeweils neu in Gang setzten, gemäß …