…Unternehmen lediglich ein Darlehen zu gewähren. Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen liege dann vor, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kreditunfähig gewesen sei, sodass sie von dritter Seite keinen Kredit mehr zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte können und ohne die Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen…
…dass selbst die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant ist (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist…
Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig unabhängig…
…GebG Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…die oa. Erläuterungen in den Jahresabschlüssen bestärkt. So wurde seitens der darlehensgewährenden Gesellschafterin erst im Jahr 2009, nachdem diese Alleingesellschafterin geworden ist, eine Patronatserklärung abgegeben. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die eigenkapitalersetzende Funktion eines Darlehens seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz…
…im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar zurückgezahlt werden darf (vgl. ua. OGH 28.1.1997…
…07). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…Weise Befriedigung verschafft." Eine entgegen dem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot des § 14 EKEG erfolgende tatsächliche Zahlung der auf die Eigenkapital ersetzenden Darlehen entfallenden Zinsen hätte eine Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger zur Folge. Bei vorsätzlicher Bewirkung dieser Transaktion würde der Geschäftsführer daher den Tatbestand der betrügerischen…
…Hintergrund sei nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes gem § 2 Abs 2 EKEG für die vom Beschwerdeführer ab dem Jahr 2013 an die ***A*** GmbH gewährten Darlehen von einer Qualifikation als Eigenkapital ersetzend iSd EKEG auszugehen. Mit Schreiben vom 13. Jänner 2021 führte das Finanzamt Österreich Bezug…
…des Rechtsverhältnisses aber auch das Fehlen der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht und Bonität der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages wären Indizien dafür, dass ein echtes Gesellschafterdarlehen nicht vorliegt, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird nach der bisherigen Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 31…
…einer allfälligen Bezeichnung z.B. als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen. Unklare Vertragsgestaltungen, etwa das Unterbleiben einer Vereinbarung über Rückzahlung und Verzinsung sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliegt' (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208…
…für 2009 zu prüfen. Mit der Behauptung, es hätte sich von vornherein um eigenkapitalersetzende Mittel gehandelt kann der Bf. nichts gewinnen. Einerseits stellt sich die Frage, warum dies in Form eines Darlehens erfolgt ist und auch eine entsprechende Abwicklung erfolgt ist, andererseits hat der Bf…
…einer allfälligen Bezeichnung z.B. als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen. Unklare Vertragsgestaltungen, etwa das Unterbleiben einer Vereinbarung über Rückzahlung und Verzinsung sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliegt" (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208 …
…März 2014 wird ausgeführt, dass von einem fremdunüblichen, Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen auszugehen sei. Mit Haftungsbescheiden vom 17. März 2014 wurde der Bf. als Abzugs- und Haftungsverpflichtete im Hinblick auf den Zufluss von Kapitalerträgen an die ***3*** Kapitalertragsteuer in folgender Höhe vorgeschrieben: • 2008 Euro 13.796…
…sämtliche Darlehensforderungen von verbundenen Gesellschaften gemäß § 67 Abs. 3 IO für nachrangig erklärt worden seien, und zwar gerade auch in Hinblick auf allfällige Forderungen der Revisionswerberin. § 67 Abs. 3 IO normiert, dass bei der Prüfung, ob rechnerische Überschuldung vorliegt, Verbindlichkeiten- auch solche aus Eigenkapital ersetzenden…
…allfälligen Bezeichnung z. B. als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen. Unklare Vertragsgestaltungen, etwa das Unterbleiben einer Vereinbarung über Rückzahlung und Verzinsung sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliegt (vgl. VwGH 14.12.2000, 95/15/0127…
…1953, 565/51, und VwGH vom 23.10.1984, 83/14/0257) Kapitalgesellschaften mit jenem Eigenkapital auszustatten, das sie für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigten. Es sei zum Zeitpunkt des Kaufes der Gesellschaften die Eigenkapitalquote (0,03 %) der Beschwerdeführerin so gering gewesen, dass…
…die Schlussbesprechung festgestellt, dass Zinsen iHv EUR 1.601.892,00 iZm dem Darlehen der ***H-SAS*** nicht zum Abzug zugelassen werden, da ein eigenkapitalersetzendes Darlehen vorliege. Dies insbesondere, da es bis 2010 keinen schriftlichen Darlehens vertrag mit der ***H-SAS*** gegeben, keine Rückzahlungen getätigt…
…Sehr geehrter Herr E****, wir haben besprochen, dass die Einzahlung von Frau O**** R*** in die Gesellschaft als eigenkapitalersetzendes Darlehen zu behandeln ist. Steuerlich ist das Darlehen verdecktes Eigenkapital. Es wurden keine Zinsen vereinbart und auch keine Fälligkeit. Dies erfolgte im Zusammenhang mit den seitens…
…SUMME: | | | - 20.219.862,82 | 6.108.493,96 Im Zuge einer Vor-BP II für die Jahre 2008 bis 2012 wurden nachstehende Zinsaufwendungen aus dem Darlehen der ***H-SAS*** nicht zum Abzug zugelassen, da ein eigenkapitalersetzendes Darlehen vorliege: | Zinsaufw…