…war anlässlich der Jahresabschlüsse 1994 und 1995 angelegt worden, nachdem die damaligen Gesellschafter T-GmbH ATS 5,520.000,-- und K ATS 500.000,-- an Einlagen oder an als Eigenkapital ersetzende Darlehen (siehe unten) einbezahlt hatten, angeblich um eine drohende Insolvenz der S2-GmbH abzuwenden…
…die Darlehen an die KCV GmbH (vor der Umwandlung) im Jahr 1999 zum Zweck der Vermeidung einer Insolvenz gewährt worden seien. In der Zusammenschau mit den übrigen bei dieser Gesellschaft vorliegenden Umständen sei damit ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen gegeben, weil die Gewährung von Darlehen zur…
…Abs. 1 Z. 2 KVG gegeben sei. Es liegt hier auch keine Besserungsvereinbarung vor, es handle sich vielmehr um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen mit der Folge, dass der Gesellschafter in der Krise diese Beträge nicht zurückverlangen könne, sein Forderungsrecht gehe nicht unter, die Rückzahlung sei gestundet…
…die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wertberichtigung für ein Gesellschafterdarlehen zur Konkursvermeidung fraglich erschien. Dabei sei übersehen worden, dass eigentlich ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen vorliegen würde, das steuerlich als Beteiligung zu qualifizieren sei (siehe Feststellungen der BP). Wegen der engen wirtschaftlichen Verknüpfung beider Unternehmen sei aber (aus…
…Unternehmen lediglich ein Darlehen zu gewähren. Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen liege dann vor, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kreditunfähig gewesen sei, sodass sie von dritter Seite keinen Kredit mehr zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte können und ohne die Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen…
…dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (vgl. das Ereknntnis des VwGH vom 28. April 1999, Zl. 97/13/0068). In Verbindung mit sämtlichen obigen diesbezüglichen Ausführungen folgt daraus, dass sich hinter der behaupteten Darlehensgestaltung eine Mittelzufuhr verbirgt, die Eigenkapitalcharakter trägt. Auf Grund…
…dass selbst die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant ist (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist…
…einer Beteiligung an den Gesellschaftsgewinnen, sondern hängt nur der Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens vom Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Gewinnes ab. Die Richtlinie enthält zwar in Art. 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie einen Tatbestand, der für "eigenkapitalersetzende" Leistungen einschlägig erscheint. Die in Artikel 4…
Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig unabhängig…
…GebG Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…die oa. Erläuterungen in den Jahresabschlüssen bestärkt. So wurde seitens der darlehensgewährenden Gesellschafterin erst im Jahr 2009, nachdem diese Alleingesellschafterin geworden ist, eine Patronatserklärung abgegeben. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die eigenkapitalersetzende Funktion eines Darlehens seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz…
…im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar zurückgezahlt werden darf (vgl. ua. OGH 28.1.1997…
…07). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…geprüften Unternehmens wurde 2003 eine Rückstellung i.H.v. € 697.600.- (steuerlich) gebildet, da im Konkursfall mit Rückforderungen durch den Masseverwalter (da eigenkapitalersetzendes Darlehen) zu rechnen wäre. Verjährung träte erst nach 10 Jahren ein. Da die Fa. SSM (bis dato) nicht in Konkurs ging…
…sagen: Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…Darlehen" der Fall ist). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden…
…Weise Befriedigung verschafft." Eine entgegen dem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot des § 14 EKEG erfolgende tatsächliche Zahlung der auf die Eigenkapital ersetzenden Darlehen entfallenden Zinsen hätte eine Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger zur Folge. Bei vorsätzlicher Bewirkung dieser Transaktion würde der Geschäftsführer daher den Tatbestand der betrügerischen…
…Hintergrund sei nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes gem § 2 Abs 2 EKEG für die vom Beschwerdeführer ab dem Jahr 2013 an die ***A*** GmbH gewährten Darlehen von einer Qualifikation als Eigenkapital ersetzend iSd EKEG auszugehen. Mit Schreiben vom 13. Jänner 2021 führte das Finanzamt Österreich Bezug…
…sich natürlich nicht um eine offizielle Kapitalaufstockung aufgrund von Beschlüssen, sondern um eine erfolgreich durchgesetzte Darstellung der Schwestergesellschaftsverbindlichkeiten als verdecktes Eigenkapital gehandelt hat. Zur rechtlichen Würdigung: Zivilrechtlich handelt es sich um eine Eigenkapital ersetzende Leistung in Form des "Stehenlassens eines Darlehens" (Karollus/Schulyok, Eigenkapitalsetzende Leistungen…
…des Rechtsverhältnisses aber auch das Fehlen der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht und Bonität der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages wären Indizien dafür, dass ein echtes Gesellschafterdarlehen nicht vorliegt, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird nach der bisherigen Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 31…