…der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2015 gab die Bf. der Zollbehörde bekannt, dass ihr bei der Erstellung der angeführten Anmeldung ein Fehler unterlaufen sei. Warenempfänger und die UID-Nr. müssten richtig lauten: „Empf02" bzw. „DE0002". In einer weiteren Eingabe vom…
…7 Abs. 4 UStG verwiesen. Hinsichtlich der EUSt wurde mit BVE vom 26.1.2012 das Rechtsmittel als unbegründet abgewiesen und mit Verweis auf das Erkenntnis des UFS vom 5.12.2011, ZRV/0032-Z2L/10 und ZRV/0130-Z2L/10 die Steuerschuldentstehung in den…
…hat, noch nicht ausreichend ist, eine Steuerfreiheit zu versagen: So führte der EuGH in der RS Enteco Baltic aus, dass die EUSt-Freiheit nicht mit der Begründung verweigert werden darf, dass diese Gegenstände nicht unmittelbar dem Erwerber übergeben wurden, sondern von Transportunternehmen und Steuerlagern, die…
…358 Abs. 3 der Durchführungsverordnung vor, dass bei Waren, die der Bestimmungsstelle erst nach Ablauf der von der Abgangsstelle festgesetzten Frist gestellt würden, diese Frist als gewahrt gelte, sofern gegenüber der Bestimmungsstelle glaubhaft gemacht werde, dass die Nichteinhaltung auf vom Beförderer oder Hauptverpflichteten nicht zu…
…In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. § 26 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 in der bis zum 30. April 2016 geltenden Fassung lautet: "§ 26. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt…
…ob ein Vorsteuerabzug überhaupt eine Verfügungsmacht voraussetze. Die nach bisheriger Praxis geltende Abzugsformel stelle auf Leistungsbeziehungen ab, die es bei der EUSt gar nicht gebe. Aus diesem Grund verunmögliche die herkömmliche Abzugsformel der Logistikbranche den Abzug, was nach der Rechtsprechung des EuGH jedenfalls unzulässig sei…
…vom 13.02.2014, V R 8/13, aufgehoben worden sei. Damit gehöre die besagte erstinstanzliche Entscheidung nicht mehr dem Rechtsbestand an. Der BFH habe in seinem Urteil vom 11.11.2015, V R 68/14, klar und um missverständlich festgehalten, dass gemäß den Aussagen…
…2025 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 5. Dezember 2024, Zl. ***1***, betreffend Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…§ 71a ZollR-DG) dem Grunde nach. Es verminderte die Höhe der festgesetzten EUSt auf Summe 2 ("Summe 2"). Im Erkenntnis des BFG war festgehalten, dass die Bf. im Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2008 die hier in Rede stehenden Anmeldungen zur Überführung von aus China…
…jeder Richtung - ist durch die Sache nach § 279 Abs. 1 erster Satz BAO begrenzt. Sache ist im Bescheidbeschwerdeverfahren die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des bekämpften Bescheides erster Instanz gebildet hat (vgl. etwa VwGH 17.12.2020, Ra 2020/16/0137). Das Begehren der…
…2019, Ra 2019/16/0124). Eine neuerliche Vorschreibung mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19.12.2019 hinsichtlich Zoll, EUSt und Verzugszinsen wurde mit Erkenntnis des BFG vom 28.2.2023, RV/1200014/2020 ebenso ersatzlos aufgehoben. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtliche…
…Gegenstand entfallenden Nebenkosten wie Beförderungs-, Versicherungs-, Verpackungskosten, Provisionen und Maklerlöhne bis zum ersten Bestimmungsort im Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Das gilt auch, wenn sich diese Nebenkosten aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der im Zeitpunkt des Entstehens…
…Österreich) vom 13. Mai 2016, Zahl: ***600000/00000/3/2014***, betreffend Erstattung von Abgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend geändert, als dass dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 5. Juni 2014 stattgegeben wird…
…K, werden von dort entweder direkt nach Italien oder Ungarn befördert oder in den weitaus überwiegenden Fällen nach Österreich verbracht, hier verzollt und erst dann nach Italien oder Ungarn weitergeliefert. Dabei treten in China ansässige Unternehmen als Lieferer auf und stellen Rechnungen über Warenlieferungen aus…
…1 ZollR-DG zurückgenommen, weshalb – so der Bescheid - die buchmäßig erfassten und gemäß Art 221 ZK bereits mitgeteilten Beträge an EUSt in Höhe von 3,665.742,04 Euro an das Zollamt Z Ort2 zu entrichten seien. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit dem Argument…
…als Einführer nicht in Betracht kommen würden. Ebenso würden die Italiener ausscheiden, weil sie erst in Italien die Verfügungsmacht aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung der Bf erhalten hätten. Damit würde sich die Vorgangsweise des Beschwerdegegners als in sich widersprüchlich entlarven. Die belangte Behörde könne der Bf…
…Verfügungsmacht zu besitzen (Spediteure, Frachtführer, Handelsvertreter), sind daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt, und zwar auch dann nicht, wenn diese Schuldner der EUSt sein sollten (Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 12 Tz 224). Die Verschaffung der Verfügungsmacht besteht darin, dass der Lieferer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über…
…wurden von G.H. von der D-sro nach Wien an A.B. übermittelt. Dieser erstellte eine Rechnung mit einem pauschalen Aufschlag von € 200,00 an den slowakischen Empfänger, wobei A.B. ein Dienstleistungsentgelt von € 114,00 an die Bf. bezahlte und ihm…
…war freilich schon zum Zeitpunkt des Passierens der Grenzzollstelle keine Berechtigung gegeben, das Fahrzeug im Verfahren der vorübergehenden Verwendung zu nützen; die Zollabgabe und die EUSt sind zu Recht vorgeschrieben worden. Ob die Bf. selbst die Überstellung vorgenommen hat oder ob sie den konkreten Überstellungsauftrag…
| 429,04 | 9.456,65 | 27.167,46 | Storno Vorsteuerkürzung lfd. Rennsportaufwand | 833,33 | 69,44 | 833,33 | 833,33 | Vorsteuer (ohne EUSt) lt. Erk. BFG | 12.555,86 | 498,48 | 10.289…