…Im Rahmen des gegenständlichen Sachverhalts wurden beim geprüften Unternehmen im Zuge einer Außenprüfung erhebliche Mängel im kalkulatorischen Rechenwerk festgestellt und als Konsequenz in den betroffenen Jahren eine Umsatzzurechnung sowie eine entsprechende Feststellung von Einkünften vorgenommen. Den Einwänden der Beschwerdeführerin betreffend Buchhaltungsmängel sowie Datenerfassungsprotokolle ist entgegenzuhalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…
Während der auch für das abgabenbehördliche Verfahren geltende Ablehnungstatbestand der Verschleppungsabsicht eine mitunter schwierige Feststellung der subjektiven Tatseite erfordert und die mutmaßliche Verschleppungsabsicht je nach Einzelfall in einem Spannungsverhältnis zur amtswegigen Ermittlungspflicht nach § 115 Abs. 4 BAO steht (zB VwGH 09.10.2016, Ra 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 29.4.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte iHa auf die vorstehenden Ausführungen zu Recht. Auch die angewandte Schätzungsmethode war eine solche, die ein Ergebnis der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gewährleistete, welches den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahekam. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.5.1997, 95…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist ein Vorsteuerabzug durch den Verweis in §12 UStG auf eine Rechnung iSd § 11 UStG dann zu bejahen, wenn die Rechnung alle in § 11 UStG angeführte Merkmale enthält und diese zudem inhaltlich richtig sind. Damit soll die Verbindung zwischen der…
…Name steuerlicher Vertreter, wird auf die Abhaltung einer Schlussbesprechung verzichtet (E-Mail vom 05.12.2016) […] Tz. 4 Buchhaltungsmängel Sachverhalt: Wie im Rahmen der Besprechungen vom 20.11.2015, 14.07.2016 und 05.10.2016 bereits mehrmals ausgeführt, weist die Buchhaltung des Abgabepflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gruber Wirtschaftstreuhand GesmbH, Gassen 2, 3393 Zelking, über die Beschwerde vom 30. März 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. August 2014 gegen die Bescheide des ***FA*** betreffend Einkommensteuer der Jahre 2009 bis 2012 und Umsatzsteuer der Jahre 2009, 2011 und 2012 jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Mayrhofer, LL.B., MB A, Schönauerstraße 7, 4400 Steyr, über die Beschwerde vom 2. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Diana Sammer, die Richterin Mag. Ilse Rauhofer sowie die fachkundigen Laienrichter ***7*** und ***8*** in der Beschwerdesache Dipl. Ing. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Haftender gem. § 9 iVm §§ 80 ff BAO der ***2***, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2 in der Beschwerdesache X KG, Adr, über die Beschwerde vom 5.4.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden des ***Bf*** als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der ***X-GmbH***, ***Adr***, vom 20.02.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21.12.2017 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2007 bis 2011 beschlossen: Die angefochtenen…
Angestellter: "Die Firma A war die Hauptabnehmerin, sie hat den Verkaufspreis in einem Intervall von ein bis drei Tagen oder auch einmal einer Woche ins Geschäft gebracht. Es gibt zu diesem Vorgang die Verkaufsrechnungen. Man hat mit der Firma A eine bestimmte Goldmenge und den…
bezüglich der oben angeführten Bescheide stellen wir innerhalb offener Frist (Bescheide eingelangt am 20.12.2011) den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Weiters halten wir unsere Berufung vom 17.08.2011 gegen die Kapitalertragssteuerbescheide vom 15.07.2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch KAFKA ERICH U MITGES, Rudolfsplatz 12, 1010 Wien, zur Beschwerde vom 21. November 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Freilinger über die Beschwerden der Z GmbH, Adresse (St.Nr.), vertreten durch B Z, vom 3. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003, 2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch WTGes.m.b.H., über die Beschwerden vom 29.12.2010 und vom 23.12.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Salzburg-Stadt vom 23.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…