…Bf. wurde mit Entsendungsvertrag vom 12.05.2014 in der Zeit vom 25.05.2014 bis 30.10.2014 (160 Tage) nach China entsandt. Dazu führte er aus, dass es sich beim Projekt ***3*** ***4*** um eine Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 Abs. 3a…
…29 Euro. TZ 4 b Konto 7789 Pflichtbeiträge B: Diese würden die GnbR betreffen und hätte auch bei dieser berücksichtigt gehört. TZ 7 a und b Die Fa. D besitze in Deutschland keine Betriebsstätte. Das Betriebsergebnis sei nach österreichischem Recht zu adaptieren und innergemeinschaftliche Erlöse…
…im Jahr 2005 bei der Besprechung auch anwesend gewesen sei. Weiters sei damals auch Herr UP im Raum anwesend gewesen. Herr USP habe damals die Betriebsstätte bzw. die Büroräumlichkeit und Garage begutachtet und keinerlei Einwände gehabt. Herr USP sei mit dem Bf bei der Prüfung…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
…Bf. mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt leben Im vorgelegten Akt finden sich keine Kopien der übersetzten ungarischen Originaldokumente und keine Nachweise betreffend die Ausbildung der Töchter der Bf.. Das Finanzamt überprüfte in der Folge, ob eine Betriebsstätte an der österreichischen Wohnadresse der Bf. vorliegt…
…Töchter, VN-T1 und VN-T2, hatte. Das Finanzamt hat den Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung mit dem angefochtenen Bescheid mit der Begründung abgewiesen, dass die Bf. in Österreich über keine Betriebsstätte verfüge. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde damit begründet, dass der Gewinn bzw. Überschuss, welchen…
…Sie ist in privaten Haushalten als Putzfrau mit einem angegebenen Jahresgewinn 2014 von 1.566,13 € beschäftigt, ohne in Österreich über einen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte zu verfügen. Nach Ansicht des Finanzamtes ist die EU-VO nicht anzuwenden. Beweismittel: siehe Unterlagen Stellungnahme: Das Finanzamt…
…Mai 2015 erfolgten Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Erwerbstätigkeit Die Auffassung des Finanzamts, für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit i.S.d. VO 883/2004 sei das Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich erforderlich, hat das Bundesfinanzgericht bereits verneint (BFG 25.5.2016, RV/7100414/2016…
…Amerika, BGBl. III 1998/6, (in der Folge: DBA-USA) aber keine Betriebsstätte im Sinne dieses DBAs sei, weshalb die Anteile dieser Kommanditisten in den USA und nicht in Österreich steuerpflichtig seien. Das Finanzamt wies diese Berufung als unbegründet ab und führte zur Begründung aus…
…oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Art. 5 Abs. 4 DBA-USA: „Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;…
…Unternehmensberatung. Mit 13. Februar 2013 habe die "S-KG" ihren Firmensitz nach PLZ_Ort, Adresse2, verlegt. Nach den Feststellungen der BP sei aus nachstehenden Gründen keine Betriebsstätte der Bf. in 3xxx P., N-Straße, gegeben: ohne Terminvereinbarung sei an der angegebenen Adresse in P. niemand…
…I R 26/11, könne ein luf Betrieb nicht unter den Begriff des Unternehmens fallen und daher auch keine abkommensrechtliche Betriebsstätte begründen. Die Bedeutung des Begriffs des Unternehmens ist unter Berücksichtigung des Wortlauts und Zwecks des Art 5 DBA sowie seines systematischen Zusammenhangs mit anderen…
…Bf. im Jahr 2011 ist anzunehmen, dass diese am Sitz des Unternehmens in der Slowakei lediglich eine Postadresse hatte. Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 18.03.2004…
…Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist." Gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 idgF sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei…
…Wissensstand der Antragstellerin 2 Angestellte arbeiten. Das Büro habe fixe Öffnungszeiten. Demnach sei nach Rechtsmeinung der Antragstellerin eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 KommStG 1993 gegeben und die Kommunalsteuerbemessung für die Jahre 1998 bis 2012 anteilsmäßig der Antragstellerin zuzuordnen. Als Beilage wurde beispielshaft die Kommunalsteuererklärung…
…778.131,30 wurde auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 27.04.2004 verwiesen. Das anteilige Betriebsstättenvermögen im Ausmaß der KG Beteiligung an der FirmaBRD blieb bei dieser Erbschaftssteuerfestsetzung außer Ansatz. Mit Vorhalten vom 21.12.2004, vom 14.12.2006 bzw…
…2001/14/0226, (unter Hinweis auf die dort zitierte Judikatur des EuGH), den Begriff der Betriebsstätte unionsrechtskonform interpretiert: "Kennzeichnend sei ein hinreichender Mindestbestand an Personal und Sachmitteln, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, sowie ein hinreichender Grad an Beständigkeit im Sinne eines zuständigen…
…die Bf. in ihrer Internetpräsentation auf eine Wiener Niederlassung hingewiesen habe. Auf Geschäftspapieren und Visitenkarten sei die Adresse Wien2 angegeben gewesen. Es sei somit eine Betriebsstätte in Österreich vorgelegen. Die Bf. habe daher als Arbeitgeberin in Österreich die lohnabhängigen Abgaben abführen bzw. entrichten müssen. Die…
…Abzug gebracht zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 320.564,01 EURO führte. Gleichzeitig mit der Körperschaftsteuererklärung wurde auch mit Schriftsatz vom 7.9.2010 eine Erläuterung zur Körperschaftsteuererklärung 2009 samt einer eingehenden Darstellung der Ermittlung der ausländischen Einkünfte („Berechnung der Betriebsstättengewinne Österreich/Russland gem…
…die Bf. somit nicht beschwert sein. Damit errechnen sich die der Betriebsstätte zuzurechnenden Aufwendungen mit - wie vom Finanzamt ermittelt - 371.110,29 EURO. Was den Gewinnaufschlag angeht so kann sich das Gericht aber der pauschalen Schätzung des Finanzamtes mit 15% der Kosten nicht anschließen. Vielmehr…