…35.000,00 € abgezogen worden. Prüfungsfeststellung bzw. zusammengefasste Rechtsansicht des Prüfers: Dem Sohn des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sei als einzigem Dienstnehmer der GmbH eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt worden. Argumentiert sei damit worden, dass es beim Können und der Leidenschaft des Geschäftsführers schwer…
…allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des DBA Liechtenstein. Insgesamt ist das Besteuerungsrecht an den Einkünften in statischer Auslegung des Abkommens gemäß Artikel 15 DBA - Liechtenstein dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Innerstaatlich handelt es sich im Hinblick auf die wesentliche Beteiligung um…
…wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer zu. Der Beschwerdeführer ist unbestritten direkt und indirekt wesentlich an der ***25*** AG beteiligt. Das Gesetz ist zum Teil sprachlich unrichtig formuliert, zum Teil schwer verständlich. Sprachlich unrichtig ist das Gesetz, weil der Begriff "Gehälter" inhaltlich nur Dienstnehmer betrifft…
…wonach sich die Besteuerung bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet und zusätzlich die Anwendung der Auslegung des Dienstnehmerbegriffes des Verwaltungsgerichtshofes für Fälle der Lohn- und Gehaltsnebenkosten in Falle 2003/13/0018…
…1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften lautet: "§ 1. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte richtet sich bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens." Unstrittig…
…1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften lautet: "§ 1. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte richtet sich bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens." Unstrittig…
…allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des DBA Liechtenstein. Insgesamt ist das Besteuerungsrecht an den Einkünften in statischer Auslegung des Abkommens gemäß Artikel 15 DBA - Liechtenstein dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Innerstaatlich handelt es sich im Hinblick auf die wesentliche Beteiligung um…
…1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften lautet: "§ 1. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte richtet sich bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens." Unstrittig…
…wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer zu. Der Beschwerdeführer ist unbestritten direkt und indirekt wesentlich an der ***6*** AG beteiligt. Das Gesetz ist zum Teil sprachlich unrichtig formuliert, zum Teil schwer verständlich. Sprachlich unrichtig ist das Gesetz, weil der Begriff "Gehälter" inhaltlich nur Dienstnehmer betrifft…
…wonach sich die Besteuerung bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet und zusätzlich die Anwendung der Auslegung des Dienstnehmerbegriffes des Verwaltungsgerichtshofes für Fälle der Lohn- und Gehaltsnebenkosten in Falle 2003/13/0018…
…wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer zu. Der Beschwerdeführer ist unbestritten direkt und indirekt wesentlich an der ***26*** AG beteiligt. Das Gesetz ist zum Teil sprachlich unrichtig formuliert, zum Teil schwer verständlich. Sprachlich unrichtig ist das Gesetz, weil der Begriff "Gehälter" inhaltlich nur Dienstnehmer betrifft…
…also auch keinen Zweitwohnsitz haben) erhebt Österreich nur von Dividenden, z. B. aus Aktien oder GesmbH-Beteiligungen eine Quellensteuer, nicht jedoch von Zinsen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren oder Spareinlagen. Im Ergebnis bedeutete dies für diese Personen eine Steuerfreiheit der Zinsen in Österreich. Von den…
…Dezember 2005 umfassenden "Prüfungen lohnabhängiger Abgaben" bei der Bf., stellte der Prüfer bzw. die Prüferin fest, dass die Bezüge für die im Prüfungsbericht angeführten Dienstnehmer der Bf. nicht der Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ("begünstigten Auslandstätigkeit") unterstellt werden können und auch…
…C&A GmbH-3), die nach der Gründung ebenfalls ein insolventes Unternehmen mit verwandten Geschäftsfeldern erwarb (75%-Beteiligung C&A GmbH-2; rd. 90 Dienstnehmer). Ende Nov. 2006 gründete der Bf gemeinsam mit seiner Gattin (99% Beteiligung) die S Beteiligungs GmbH, FN 555555v (im Folgenden…
…Lüftungs- und Klimaanlagen, Sanitäranlagen, Bädertechnik, Elektrotechnik sowie Mess- Steuer- und Regeltechnik auch die Beteiligung, Pachtung und Verpachtung an und von Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie die Übernahme der Geschäftsführung an solchen Betrieben, der Betrieb, die Übernahme und Vermittlung aller mit dem Gesellschaftszweck mittelbar…
…gewesen. Die Bf. habe ab dem Jahr 2010 auch keine Dienstnehmer mehr beschäftigt. Ab 2010 seien zudem Teilwertabschreibungen auf die Beteiligungen vorgenommen und die Beteiligungen im Jahr 2013 zur Gänze auf 0,00 € berichtigt worden. Auch die Bilanz sei nicht mehr zu Fortführungswerten, sondern…
…einer (ihnen freiwillig und ohne Rechtsanspruch) zugesagten Erfolgsprämie (anteilig) eine „Mitarbeiterbeteiligung“ zu erhalten. Der Rest auf den Wert der Beteiligung von € 1.460,00 (in der Beschwerdeschrift mit Beträgen zwischen € 800,00 und 1.200,00 beziffert) musste vom jeweiligen Dienstnehmer bezahlt werden…
…unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein ehemals Dienstnehmer der Fa. S.P. Corp.. Im Jahr 2009 wurde die Fa. S.P…
…abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein ehemaliger Dienstnehmer der Fa. S,P. Corp.. Im Jahr 2009 wurde die Fa. S…
…abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein ehemals Dienstnehmer der Fa. S.P. Corp.. Im Jahr 2009 wurde die Fa. S.P…