IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der D, vertreten durch V, vom 23.01.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19.12.2024, SN, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwältin RA als Masseverwalterin der Verlassenschaft nach Bf., A-1, über die Beschwerde vom 7. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2021, Steuernummer N-1, betreffend…
KieIM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwältin RA-1 als Masseverwalterin der Verlassenschaft nach Bf., A-1, über die Beschwerde vom 7. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2021, Steuernummer N-1…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…Veranlagungsjahre (2005 und 2006) handle, kann nicht gefolgt werden, da einerseits schon während des 2012 - und damit innerhalb der von der BAO vorgegebenen Belegaufbewahrungsfrist (§ 132 BAO) - begonnenen Außenprüfungsverfahrens Aufforderungen zur Vorlage von Rechnungen erfolgten und andererseits von Seiten der Bf. Rechtsmittel gegen die aufgrund der…
…des Liegenschaftsverkäufers erhebliche Bedeutung, schon aus Haftungsausschlussgründen, zugekommen wäre. Hinzu kommt, dass im Zeitpunkt der Erlassung des hier angefochtenen Bescheides die Belegaufbewahrungsfrist des § 132 BAO iZm der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer noch nicht abgelaufen war. Es ist daher nicht glaubhaft, dass überhaupt solche, dem Wissen des…
…der Vollmachtgeber, natürlich keine Auskünfte geben dürfen. Die Kassa-Belege würden innerhalb der Belegaufbewahrungsfrist zur begründeten Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Mit Vorlagebericht vom 24. Juni 2024 wurden die Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Nach Darstellung des Sachverhaltes sowie einer Stellungnahme wurde beantragt, die Beschwerden…
…Die Beschwerde bringt vor, die Wiederaufnahme der Verfahren sei zu Unrecht erfolgt, weil den Bf. keine Belegaufbewahrungsfrist getroffen und er auch nicht gewusst habe, dass Unterlagen zu Beweiszwecken aufzubewahren seien. Dieses Vorbringen ist schon deshalb verfehlt, weil die Wiederaufnahme nicht etwa auf nicht vorhandene Belege…
…weshalb sie Umsätze von zur Bf. fremden Unternehmerinnen seien. Die Bf. könne die Empfängerinnen der Entgelte nicht (mehr) benennen, da die gesetzliche Belegaufbewahrungsfrist bereits abgelaufen sei. Einen Sicherheitszuschlag zu verhängen sei willkürlich und rechtswidrig. Die Bf. beantragt, die irrtümlich abgerechneten und abgeführten Lohnnebenkosten dem Abgabenkonto…
…insbesondere den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu führen, ist darauf zu verweisen, dass die gesetzliche Belegaufbewahrungsfrist des § 132 BAO im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme der Beschwerdeführerin für die beschwerdegegenständlichen Abgaben noch nicht abgelaufen war und sie diesbezüglich eine Beweisvorsorgepflicht trifft. In der Regel wird nämlich nur der…
…Der einzig vorliegende "allgemein gehaltene, standardisierte Werkvertrag" vom 25.März 2008 stellt keine ausreichende Grundlage für die notwendige Beurteilung dar. Nach Ablauf der Belegaufbewahrungsfrist (§ 132 BAO) ist eine (zumal erstmalige) Aufforderung zur Beibringung der zur Beurteilung von Art und Umfang des strittigen Fremdleistungsaufwandes notwendigen Unterlagen…
…die Finanzbehörde in Anspruch genommen worden sei, da sie im Betriebsprüfungsverfahren für die Jahre 2008-2010 Unterlagen rekonstruieren habe müssen, für die die Belegaufbewahrungsfrist bereits abgelaufen gewesen sei. Aus diesem Vorbringen lässt sich jedoch nichts gewinnen, weil im Betriebsprüfungsverfahren, das 19.06.2018 begann und…
…der baufirma1 (welche von 30 Euro Arbeitskosten ausging und die ltx nicht kannte); der baufirma2 GmbH (welche Bautagebücher der s übermittelte) und der baufirma3 (welche auf den Ablauf der Belegaufbewahrungsfrist verwies), der eingesehenen Handelsgerichtsakten (welche insgesamt auf Barbehebungen der eingegangenen Banküberweisungen hinwiesen und die wie…
…Fremdleister; Veranlassung der Lohnzettelausstellung bei einem solchen "Fremdleister" für einen Dienstnehmer der Bf., etc.) rechtfertigen die im Spruch der angefochtenen Bescheide zum Ausdruck gebrachten Rechtsfolgen. Den Umstand welcher Arbeiter auf welcher Baustelle gearbeitet hat kann (auch wegen des Ablaufs der Belegaufbewahrungsfrist) nur die Bf. aufzuklären…
…10.2008) der Finanzämter betreffend der öpx keine reale Geschäftsbeziehung der öpx mit dem Bauservice dartun, zumal wegen Ablaufs der Belegaufbewahrungsfrist weitere Auskünfte von dem Bauservice nicht erteilt wurden. Wie ein Finanzamt einen Antrag der am 29.10.08 von der Antragstellerin unterschrieben wurde am…
…Veranlassung des strittigen Kredites nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Auch wenn es sich hinsichtlich des betreffenden Nachweiszeitraums um Jahre handelt, welche sich außerhalb der gesetzlich normierten Belegaufbewahrungsfrist befinden, so wäre es doch am Bf. gelegen gewesen entsprechende Belege aufzubewahren, um diese gegebenenfalls zu Nachweiszwecken der…
…Bf. wegen peinlich genauer Einhaltung der Belegaufbewahrungsfrist nicht mehr vorgelegt werden können. Für das außerhalb des Beschwerdezeitraumes liegende KJ 2008 wurden Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Home Office erfolglos geltend gemacht, dessen Existenz für die Streitjahre jedoch in Abrede gestellt wird . Ein dienstgebereigenes KFZ wird…