…ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bekanntzugeben, hatte sie Kenntnis von der beabsichtigten Haftungsinanspruchnahme und war daher verhalten, die Unterlagen auch nach der Belegaufbewahrungsfrist weiterhin zu verwahren. Da die Bw. die Gläubigergleichbehandlung somit nicht beweisen konnte, war vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der D, vertreten durch V, vom 23.01.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19.12.2024, SN, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwältin RA als Masseverwalterin der Verlassenschaft nach Bf., A-1, über die Beschwerde vom 7. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2021, Steuernummer N-1, betreffend…
KieIM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwältin RA-1 als Masseverwalterin der Verlassenschaft nach Bf., A-1, über die Beschwerde vom 7. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2021, Steuernummer N-1…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür…
Abschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten Artikel 51 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen (1) Der Beteiligte bewahrt die in Artikel 15 Absatz 1 genannten Unterlagen und Informationen mindestens drei Jahre lang für Zollkontrollen auf; hierfür verwendet er Mittel…
Bezüglich Losungsermittlungen seien keinerlei Mängel festgestellt worden. Die Zuschätzung sei ausschließlich aufgrund der angenommenen, angeblich nicht aufklärbaren Mittelherkunft vorgenommen worden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die von der Bp abverlangten umfangreichen Unterlagen nahezu lückenlos vorgelegt werden konnten. Auch die von der Bp vorgenommene Einvernahme von ehemaligen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, Gewerbesteuer und Gewerbesteuermeßbetrag für das Jahr 1991; einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für…
8.12. Belege Welche Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder eine Erklärung auf der Rechnung oder eine Erklärung auf der Rechnung EUR-MED vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse des EWR, eines EFTA-Landes, eines MED-Landes…
A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
1.3. Die umsatzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Spediteurs bei Verwendung der Sonder-UID Mit der Anwendung der Sonder-UID und der damit für den Spediteur verbundenen Anmeldereigenschaft übernimmt dieser auf Grund seines Vertretungsverhältnisses in zweierlei Hinsicht umsatzsteuerrechtliche Pflichten. Der Spediteur wird als Anmelder zum…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
8.13. Lieferantenerklärung (1) Wird in einer Vertragspartei eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung für Ursprungserzeugnisse ausgestellt bzw. ausgefertigt, bei deren Herstellung Waren aus einer anderen anwendenden Vertragspartei im Rahmen der vollen Kumulierung verwendet worden sind, die dort be- oder verarbeitet wurden, ohne die…
5.3. Weitere Unterlagen, welche für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind und aufbewahrt werden sollen Verfahrensdokumentation Die Verfahrensdokumentation ist Grundlage der Prüfbarkeit der Kasse und der von ihr erzeugten Dokumentationsgrundlagen (zB Handbuch, Bedienungsanleitung) Programmabrufe, Änderungen der Systemparameter, Druckeinstellungen Stammdatenänderungen, die für das Verständnis der Aufzeichnungen…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
10.3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht Rz 198: Ob für einen Veranlagungszeitraum (für abgabenrechtliche Zwecke) Bücher oder Aufzeichnungen zu führen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des betreffenden Zeitraumes. Bescheide (zB Abgabenbescheide, Feststellungsbescheide), somit auch solche, die von der Annahme einer Liebhaberei ausgehen, entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde bewahrt alle Daten und weiteren Informationen, auf die sie sich bei der Entscheidung gestützt hat, nach Ablauf der Geltungsdauer der Entscheidung noch mindestens drei Jahre auf.