…den Bauherrn nicht mehr den thermischen Ansprüchen am Stand der Technik entsprochen habe und die Zwischenwände in Trockenbauweise errichtet worden seien, keine Aussagen über den Bauzustand, welche im Zusammenhang zur festgestellten Restnutzungsdauer von 25 Jahren stehen würden. Im Gutachten würden keine Aussagen über die tragenden…
…Die Bf wurde darauf hingewiesen, dass sich in dem vorgelegten Gutachten keine Aussagen über den technischen Bauzustand und Feststellungen zur Qualität der Bauausführung fänden und es daher nicht geeignet sei, einen höheren als den gesetzlichen AfA-Satz zu stützen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Absetzung…
…beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl. etwa VwGH vom 10.8.2005, 2002…
…auf eine leichte Anfeuchtung der Holzkonstruktion hindeuten, wodurch die gewöhnliche Lebensdauer der tragenden Holzkonstruktion beeinträchtigt sei. Insgesamt stellt das Gutachten mit diesen Ausführungen keinen konkreten Bezug zwischen der angesetzten Restnutzungsdauer von 50 Jahren und dem festgestellten Bauzustand her. Hinsichtlich der angeführten Feuchteeinwirkung im Kellergeschoss werden…
…Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer schreibt das Gesetz kein Beweismittel vor, in der Regel wird der Beweis durch das Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand zu erbringen sein (VwGH 23.5.2007, 2004/13/0052, VwGH 20.12.2006…
Im vorgelegten Gutachten wurde auf den konkreten Bauzustand nur sehr rudimentär eingegangen (s. Pkt. 2. Befund: Bauweise: Erdgeschoss: Massivbau; Dachraum: Holzkonstr.; Art des Daches: Satteldach; Zustand der Deckung: Hagelschaden "minder gut"). Die restlichen Ausführungen unter Pkt. "2. Befund" betreffen die für die Ermittlung der Nutzungsdauer…
Finden sich im Gutachten keine hinreichenden Aussagen über den Bauzustand, keine Feststellungen zur Qualität der Bauausführung oder zu allenfalls bereits bestehenden Schäden, etwa als Folge aufsteigender Feuchtigkeit oder eines vermuteten Schädlingsbefalls, ist es nicht geeignet, einen höheren AfA-Satz zu stützen (vgl. VwGH 17.12…
…dem Verkehrswertgutachten der *Ö.* GmbH. Sowohl die Beschreibung der Gebäude und ihres Bauzustandes als auch die Heranziehung der Brutto-Neubaukosten gemäß dem BKI für Ein- und Zweifamilienhäuser und des Abschlages für Baumängel waren für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar. Dass der Gutachter die Gebäude nicht vor Ort…
…vgl. Jakom) ist jedoch zu entnehmen, dass ein zur Entkräftung der gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer erstelltes Gutachten jedenfalls auf den konkreten Bauzustand eingehen und einen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer herstellen müsse (s VwGH 11.5.05, 2001/13/0162)…
…Fachkenntnisse geschätzten Nutzungsdauer von 40 Jahren, einer technischen Restlebensdauer von 30 Jahren, einer wirtschaftlichen Restlebensdauer von 24 bzw. 25 Jahren und den zugehörigen Abschlägen für Bauzustand und Alter von 20 % bzw. 35 %. Die Behörde hat in ihren Erwägungen nicht berücksichtigt, dass die technische Restlebensdauer von…
…Gebäuden - unerkannte Größen?, in ÖStZ 1998, 572). Finden sich in einem Gutachten keine hinreichenden Aussagen über den Bauzustand, keine Feststellungen zur Qualität der Bauausführung oder zu allenfalls bereits bestehenden Schäden, etwa als Folge aufsteigender Feuchtigkeit oder eines vermuteten Schädlingsbefalls, ist es nicht geeignet, einen höheren…
…bis 2012 erklären könnten. Über den tatsächlichen Bauzustand des Gebäudes zum Zeitpunkt des Ankaufes durch die E im Jahr 2008 gibt es zudem keinerlei Dokumentation. Betrachtet man die langfristige Wertentwicklung der Immobilie anhand der zwischen fremden Personen getätigten Verkäufe zeigt sich, dass diese vom Beschwerdeführer…
…von 53 Jahren, was eine AfA von 1,89 % nach sich ziehe, ersehen. Die Restnutzungsdauer werde mit dem allgemeinen Bauzustand sowie der gemischten Nutzung des Gebäudes begründet. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinde sich ein C - Einzelhandelsgeschäft mit einer hohen Kundenfrequenz. Auch Punkt III, der Zweck…
…als Umstände, auf Grund derer eine kürzere als die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Gebäudes angenommen werden kann, z.B. ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme in Betracht kommen. Auch wenn die überwiegende Mehrheit der Erkenntnisse und Entscheidungen (vgl. beispielswiese VwGH 2009/15/0108;…
…EStG, 2016, § 16 Rz 42). Wie oben ausgeführt, ist bei Bemessung der Restnutzungsdauer vom konkreten Bauzustand des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbes auszugehen. Der belangten Behörde ist zunächst darin beizupflichten, dass nach der oben zitierten Rechtsprechung (zB VwGH 25.04.2001, 99/13/0221) Gutachten…
…Höhe von 2% des Rohertrags festzustellen. Der Art der Bauausführung und des Bauzustands entsprechend bildeten Instandhaltungssätze in Höhe von 0,5% der Herstellungskosten unter der Position Erhaltungsaufwand einen Bestandteil der Prognoserechnung. Die einzelnen Daten in der Prognoserechnung der Bf. in der aktualisierten Fassung vom 26…
…Wert erhält." Unter Punkt VII. des Liegenschaftskaufvertrages wird weiters festgehalten, dass die Verkäufer "für keine besonderen Eigenschaften, Ausmaß, Bauzustand oder Verwendbarkeit des Vertragsvermögens, sondern lediglich dafür [haften], dass dieses frei von Geldlasten, Bestandrechten oder Reallasten ist." Ein Indiz dafür, dass den beiden genannten behördlichen Bewilligungen…
…Vor dem Hintergrund des Wissens des Herrn Käufer5 über den Bauzustand des Objektes - und zwar einschließlich der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten (5x Gutachter1) und Gerichtsverfahren dränge sich zwangsläufig folgende Frage auf: Wieso habe sich jemand in Kenntnis des Zustandes der "Bauruine" eine…
…Vor dem Hintergrund des Wissens des Herrn Käufer5 über den Bauzustand des Objektes - und zwar einschließlich der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten (5x Gutachter1) und Gerichtsverfahren dränge sich zwangsläufig folgende Frage auf: Wieso habe sich jemand in Kenntnis des Zustandes der "Bauruine" eine…
…Vor dem Hintergrund des Wissens des Herrn Käufer5 über den Bauzustand des Objektes - und zwar einschließlich der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten (5x Gutachter1) und Gerichtsverfahren dränge sich zwangsläufig folgende Frage auf: Wieso habe sich jemand in Kenntnis des Zustandes der "Bauruine" eine…