…den Bauherrn nicht mehr den thermischen Ansprüchen am Stand der Technik entsprochen habe und die Zwischenwände in Trockenbauweise errichtet worden seien, keine Aussagen über den Bauzustand, welche im Zusammenhang zur festgestellten Restnutzungsdauer von 25 Jahren stehen würden. Im Gutachten würden keine Aussagen über die tragenden…
…2009/351 mit Anm. Renner). (18) Im konkreten Fall war im Zeitpunkt des Auszugs des letzten Mieters im Jahr 2007 das strittige Mietobjekt aufgrund seines desolaten Bauzustandes offenkundig nicht mehr vermietbar und demgemäß nicht mehr als potentielle Einkunftsquelle - mit negativen Einkünften - anzusehen. Es wurden sodann…
…| 1984 | 28 Jahre Das Gutachten enthält abgesehen von den in der obigen Tabelle angeführten Werten keine Aussagen betreffend den technischen Bauzustand der Gebäude. Das im Zuge der Betriebsprüfung im März 2003 vorgelegte Gutachten von D basiert auf einer im Februar 2003 stattgefundenen Besichtigung…
…1988 ist somit eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der die kürzere Nutzungsdauer behauptet. Der Nachweis kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. (Vgl. z.B. VwGH vom 29.9.2002, 97/13/098…
…Die Bf wurde darauf hingewiesen, dass sich in dem vorgelegten Gutachten keine Aussagen über den technischen Bauzustand und Feststellungen zur Qualität der Bauausführung fänden und es daher nicht geeignet sei, einen höheren als den gesetzlichen AfA-Satz zu stützen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Absetzung…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 von 1,5 % an. Nach Ansicht des Finanzamtes enthalte das vorgelegte Gutachten keine schlüssige und nachvollziehbare Darlegung des Bauzustandes bzw. einer daraus ableitbaren verkürzten Nutzungsdauer der vermieteten Halle (Tz 13 des Prüfungsberichtes vom 17. Juli 2003). Dagegen wendete…
…resultierend - "also technische Lebensdauer minus Alter" - die technische Restnutzungsdauer ermittelt. Es werde sehr wohl auf den Bauzustand eingegangen sowie die Risse und Setzungen des Gebäudes und Feuchtigkeitsschäden (Verweis auf Seite 5 des Gutachtens) berücksichtigt. Zudem sei der Auftraggeber des Gutachtens nicht ident mit dem Bw…
…beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl. etwa VwGH vom 10.8.2005, 2002…
…Teil des im Jahr 1997 angeschafften Betriebsgebäudes in der Y.-Straße sei der Bw. von einer (Rest-)Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen. Ein Gutachten, in dem auf den konkreten Bauzustand des Gebäudes eingegangen und daraus die Restnutzungsdauer abgeleitet werde, liege nicht vor. Gemäß § 16 Abs…
…8 lit. e EStG 1988). Eine kürzere Nutzungsdauer ist nachzuweisen und kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden (VwGH 20.11.1996, 94/15/0132). Als fiktive Anschaffungskosten wird der Betrag anzusetzen sein, den ein entgeltlicher Erwerber unter der Voraussetzung, dass…
…1 Z 8 lit. e mitgeteilt, dass der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden kann. Im Bewertungsgutachten vom 27. April 1998 sei auf Beeinträchtigungen aus verschiedensten Ursachen oder auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten nicht Bedacht genommen worden…
…auf eine leichte Anfeuchtung der Holzkonstruktion hindeuten, wodurch die gewöhnliche Lebensdauer der tragenden Holzkonstruktion beeinträchtigt sei. Insgesamt stellt das Gutachten mit diesen Ausführungen keinen konkreten Bezug zwischen der angesetzten Restnutzungsdauer von 50 Jahren und dem festgestellten Bauzustand her. Hinsichtlich der angeführten Feuchteeinwirkung im Kellergeschoss werden…
…Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer schreibt das Gesetz kein Beweismittel vor, in der Regel wird der Beweis durch das Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand zu erbringen sein (VwGH 23.5.2007, 2004/13/0052, VwGH 20.12.2006…
…von 1,5 % der Anschaffungskosten mit der Begründung zum Ansatz, das vorgelegte Gutachten enthalte keine schlüssigen Aussagen über den Bauzustand. Dagegen wandte sich der Berufungsführer mit Berufung. In ihr führte er sinngemäß aus, er habe die fragliche Liegenschaft im Jahr 2000 erworben und seither an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Mai 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
…Da das Gutachten keinen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen dem Befund über den Bauzustand und der Restnutzungsdauer herstelle und die Ermittlung der Restnutzungsdauer aus der Differenz zwischen einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes keine taugliche Grundlage für den Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer…
…einen höheren AfA-Satz sei, dass ein Nachweis über eine kürzere Nutzungsdauer erbracht werde. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer könne grundsätzlich nur mit einem (schlüssigen) Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand erbracht werden; die voraussichtliche Nutzungsdauer sei ab dem sich jeweils aus § 16 Abs…
…3. BEFUNDAUFNAHME Die Befundaufnahme fand am 30.01.2007 gemeinsam mit Herrn Gesellschafter3 statt. Das Gebäude wurde begangen und der Bauzustand des Gebäudes begutachtet. Herr Gesellschafter3 hat den SV die beigeschlossenen Lichtbilder aus der Bauphase, die Pläne und die angeschlossenen Unterlagen übergeben. 1.4. STICHTAG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 22. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner, vom 2. April 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…dass dieser im Hinblick auf den sehr guten Bauzustand und auf die gegebene Bebauungsdichte (266/286 m2 Grundstücksfläche) angemessen sei. Sohin sei die Ermittlung des Gebäudewertes laut Erklärung und Berufungsantrag angemessen. Abweichend vom AfA-Satz laut Erklärung werde jedoch nunmehr ein solcher von 2 % gewählt…