…1) vor, aus denen sich ergibt, dass auf sämtlichen Baustellen aus diesen Aufträgen in keinem einzigen Fall Personal oder Subauftragnehmer der E. eingesetzt waren. 4) Nach § 162 BAO sind Empfänger von Aufwendungen von demjenigen, der die Aufwendungen geltend macht, genau zu bezeichnen. Zuletzt hat Hr…
…1.364.098,71 zzgl USt EUR 272.850,52 an den Bf gestellt (Bericht2 Tz 8.1.). Die im Rahmen der Vorprüfung geübte Aufforderung der Empfängernennung nach § 162 BAO wurde nicht mehr aufrecht erhalten. Abweichend von den Feststellungen der Vorprüfung wurde nunmehr davon ausgegangen…
…auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" laut VwGH 01.06.2006, 2004/15/0066, 0067). Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge…
…mwN). Soweit der Abgabenpflichtige die vom Finanzamt verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Einer Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der…
…Arbeits-/Materialaufwand akzeptierten Betrages in Höhe von € 54.000 mit den angefochtenen Bescheiden betreffend Körperschaftsteuer 2015 und 2016 vom 8.3.2019 versagt, da die Bf. der Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO nicht nachgekommen sei. Es erfolgte zudem die Berücksichtigung eines Zuschlages gem. …
…erbracht, so kann sie auch nicht als Empfänger im Sinne des § 162 BAO angesehen werden (vgl. VwGH 24.01.2018, Ra 2015/13/0032, mwN). Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird…
…nicht. Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Antwort der Beschwerdeführerin auf ein Verlangen nach exakter Empfängerbenennung unterliegt der…
…daher nicht sorgfältig, sodass sie letztlich an der Unerfüllbarkeit der Aufforderung zur Empfängerbenennung ein Verschulden traf. Daraus resultiert ebenso, dass die Bf. mit der Bekanntgabe der Namen von ***26*** und ***25***, ohne ihre Anschrift zu nennen, jedenfalls der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen hat.
…zuzurechnen waren, sodass mit ihrer Benennung durch die Bf., der Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO entsprochen wurde. Anders verhält es sich mit dem Geldbetrag in Höhe von 9.000 € und den Barzahlungen in Höhe von 105.000 €, deren wahre Empfänger, wie oben…
…Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde solcherart verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Aufwendungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. Die Erlassung einer auf § 162 Abs. 2 BAO gestützten Aufforderung zur Empfänger- bzw. Gläubigerbenennung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 4.6.2009…
…zumal auch die Aufforderung erst nach detaillierten Ermittlungsschritten gestellt wurde. Bei Verweigerung der verlangten Angaben sind die betreffenden Aufwendungen (Schulden) zwingend nicht anzuerkennen und sind auch nicht im Schätzungswege zu berücksichtigen, sofern sich das Verlangen als rechtmäßig erweist (Ritz/Koran, BAO7 § 162 Rz 3 mit…
…VwGH 22.3.1995, 83/13/0076; 26.9.2000, 98/13/0216). Es ist daher der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen, wenn die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der behaupteten Zahlungen sind (VwGH 30.9.1998, 96/13/0017; 15.9.1999…
…nach Meinung der Abgabenbehörde in der Identität nicht festgehalten worden seien und daher gemäß § 162 BAO nicht anerkannt werden könnten. Eine diesbezügliche Aufforderung nach § 162 BAO, welche als verfahrensleitende Verfügung anzusehen sei, sei tatsächlich nicht erlassen worden. Des weiteren sei ein Verlangen der Behörde nach…
…solche nach § 162 BAO oder § 22 Abs 3 KStG 1988 bezeichnet wurde. Entscheidend ist vielmehr sein objektiver Inhalt: Für den Abgabepflichtigen muss erkennbar verlangt werden, hinsichtlich bestimmter oder zumindest hinreichend bestimmbarer Beträge deren Gläubiger oder Empfänger genau zu bezeichnen. Eine solche Aufforderung ist nach dem…
…dadurch sichergestellt sei, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt habe (VwGH 25.4.2013, 2013/15/0155). Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO sei dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen werde, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen…
…von EUR 355.638,49 nicht von der ***3*** tatsächlich erbracht wurden. Die mit 15. Juli 2018 erfolgte Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO erweist sich daher als berechtigt, die für das Jahr 2015 geltend gemachten Aufwendungen aus den Eingangsrechnungen der ***3*** iHv EUR 355…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, wann einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO entsprochen ist, ist nach der unter Punkt IV. zitierten Rechtsprechung ausreichend geklärt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist demzufolge nicht zulässig…
… 162 BAO ansehen zu können, sei die "formelle Existenz" im Rechtssinn etwa einer Gesellschaft ebenso wenig ausreichend wie deren formelle Funktion als Empfängerin der strittigen Zahlungen oder bloße Rechnungslegerin (vgl. VwGH 17.11.2005, 2001/13/0247). Es sei der Aufforderung nach § 162 BAO nicht…
…der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Aufforderung nach § 162 BAO dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger…
…dass gemäß § 162 BAO der Geldempfänger nicht namhaft gemacht habe werden können, entspreche nicht den Tatsachen. Vielmehr seien zwei Personen des Unternehmens, nämlich der Geschäftsführer sowie sein Begleiter, der immer übersetzt habe, genannt worden. Der Aufforderung nach § 162 BAO wäre dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche…