BFG RV/7103047/2010Angabe des Namens und der Anschrift des richtigen liefernden oder leistenden Unternehmers auf der Rechnung; Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung- Rechnungsberichtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2014 …berechtigt beantragt werde, die Umsatzbesteuerung – wie beantragt – vorzunehmen.
2. Das Finanzamt habe für zwei Rechnungen die Vorsteuer mit der Begründung nicht anerkannt, dass die beiden Rechnungen nicht den Namen und die Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers (X) beinhalteten. Es sei richtig, dass der Steuerpflichtige…
BFG RV/7100220/2009Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Ausweises der richtigen Anschrift des leistenden Unternehmens in den betreffenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2014 …Rechnungen als leistendes Unternehmen die Y GmbH angegeben worden sei, laute der Firmenname laut Firmenbuch y GmbH. Ebenso weise die auf den Rechnungen angegebene Anschrift des leistenden Unternehmens Schreibfehler auf. Laut Firmenbuch sei die Adresse mit xy, und nicht wie auf den Rechnungen mit xxy…
BFG RV/7102315/20131. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers
2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 2/2 Anzahl Dienstnehmer:
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10
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56
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195
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257
Die in Rede stehenden Eingangsfakturen im Gesamtbetrag von EUR 113.221,30, die im Zeitraum 7. bis 13. April 2011 an die Bf. gelegt wurden, können daher aufgrund der abweichenden Unterschriften auf der Vollmacht vom…
BFG RV/7102939/2021Stundungsansuchen, Frage der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages, wenn der Rückschein zur BVE mangels Angabe des Empfängers samt Anschrift keine unbedenkliche Urkunde darstellt, freie Beweiswürdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.01.2022 …dem Rückschein befindlichen Übernahmedatum 09.09.2021 übereinstimme, werde um Stellungnahme ersucht.
Informativ werde darauf hingewiesen, dass der Rückschein mangels Angabe von Empfänger und Anschrift keine unbedenkliche öffentliche Urkunde darstelle (VwGH 11.9.1984, 83/07/0323), er somit lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
BFG RV/7105210/20151. Die Vermietung von Teilen eines Reihenhauses an die Gesellschafter einer GmbH, die auch ihren Unternehmenssitz an der selben Anschrift hat, ist fremdunüblich und stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.
2. Umsatzsteuerrechtlich führt die anteilige nicht unternehmerische Überlassung des Reihenhauses an die Gesellschafter zur privaten Nutzung gem. Art 168a MwStSystRL und gem. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 zur anteilsmäßigen Nichtabzugsfähigkeit der anlässlich der Anschaffung des Reihenhauses durch die GmbH geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2019Teil 1/2 …Wiener Gemeindebezirk gewesen. An dieser Anschrift habe sich auch die Privatwohnung der beiden Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH befunden. Laut Angaben der steuerlichen Vertretung habe die beschwerdeführende GmbH hier lediglich die Garagenmiete und keine weiteren Kosten für Büroräumlichkeiten getragen.
Mit 03.01.2014 sei sodann der…
BFG RV/7105210/20151. Die Vermietung von Teilen eines Reihenhauses an die Gesellschafter einer GmbH, die auch ihren Unternehmenssitz an der selben Anschrift hat, ist fremdunüblich und stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.
2. Umsatzsteuerrechtlich führt die anteilige nicht unternehmerische Überlassung des Reihenhauses an die Gesellschafter zur privaten Nutzung gem. Art 168a MwStSystRL und gem. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 zur anteilsmäßigen Nichtabzugsfähigkeit der anlässlich der Anschaffung des Reihenhauses durch die GmbH geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2019Teil 2/2 Daraus leitet sich für den Beschwerdefall ab, dass nach dem oben dargestellten und im Ergebnis als fremdunüblich beurteilten Gesamtbild der Verhältnisse selbst bei Vorliegen eines angemessenen Mietzinses eine unternehmerische Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH zu verneinen war (vgl. auch Mayr in SWK 17/2016, 797).
Zusammenfassend…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 1/7 …Betriebsprüfung bei der Subfirma im Jahr 2014 zufolge die Anschrift C-Platz kein Firmensitz einer Baufirma mit Ausübung einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit sei. An der Tür der als Büro eingerichteten Top 2 wäre ein Zettel mit der Aufschrift "C-GmbH" zwecks Aufrechterhaltung des Scheins angebracht…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 2/7 Laut dem Vergleichsergebnis hinsichtlich den Rechnungsnummern zwischen den ER der Bf. und der Fa. D-GmbH wären Nummern teilweise doppelt vergeben worden (z.B.: Aufscheinen der Nr. 2014-163 im Rechenwerk bei der Fa. D-GmbH für einen anderen Kunden). Teilweise würden Rechnungsnummern vom selben…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 3/7 Hinsichtlich der Umsatzsteuer beantragte die Amtsvertretung die Abweisung des Bescheides für das Jahr 2014 wegen Fehlens der Voraussetzung für den Vorsteuerabzug betreff die Rechnungen aller streitrelevanten Scheinfirmen mit Ausweis der Umsatzsteuer mit der Begründung, dass keine Leistungen von diesen Firmen erbracht worden wären, folglich dessen…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 4/7 …ergeben, dass der Geschäftsführer der Betrugsfirma seinen Wohnsitz am Firmensitz gehabt hat. Die Lokalwohnung mit der Anschrift der Firma ist unbenützt und leer. Hinsichtlich des Gewerbes - laut GISA-Abfrage: Zusammenbau von beweglichen Sachen- ist keine Übereinstimmung des angemeldeten Gewerbes mit der ausgeübten Tätigkeit festzustellen gewesen…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 5/7 … 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 "Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens" reichen Rechnungen mit richtigen Namen ohne richtige Adresse des leistenden Unternehmers für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.09.2000, 99/13/0020). Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nach der…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 6/7 …Vermittlung von Schwarzarbeitskräfte - mit stets wechselnden Gesellschaftern nicht zu gefährden. Ohne Daten betreff die Namen und Anschriften der von der Betriebsprüfung bei der Bf. in Zusammenhang mit den Subfirmen angesprochenen Gastronomiebetrieben blieb das soziale Kundenumfeld des von der Betriebsprüfung angesprochenen Gastronomiebetriebs in Form von Angaben…
BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 7/7 Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" im Sinn des § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…
BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln;
2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte;
3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 1/2 …Ist eine Leistung ausgeführt worden, erscheine aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der gegebenen Anschrift gar nicht / oder nicht mehr existiert, so fehle es an der Angabe des leistenden Unternehmens. Es liege daher bei Angabe einer unrichtigen Adresse keine…
BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln;
2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte;
3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2 …Es bestehe der Verdacht, dass diese Person - wohl aufhältig in Wien, aber mit den Behörden unbekannter tatsächlicher Anschrift - im Namen der B-GmbH Scheinrechnungen und Scheinanmeldungen erstellte (Arbeitsbogen ABNr. 1, dritt- und zweitletztes Blatt).
Durch das zuständige Finanzamt Wien 4/5/10 wurden betreffend die…
BFG RV/7101977/20191. Fragen iZm der Rechtzeitigkeit der persönlichen Einbringung einer an das FA f Gebühren und Verkehrsteuern gerichteten und unrichtig adressierten Eingabe (§ 13 Abs. 2 AVOG 2010)
2. Keine Rechtsgebühr für ein bereits nach dem GrEStG steuerbaren (einheitlichen) Rechtsgeschäft (15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2022 …allgemeinem Aufgabenkreis gem § 13 Abs. 2 AVOG 2010 bedient. Dass sie dabei die Anschrift des "Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern" teilweise - nämlich hinsichtlich der Ortsangabe - unrichtig bezeichnet hat, steht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts der richtigen Behördenbezeichnung nicht entgegen. Dies umso weniger, als das Finanzamt für…
BFG RV/7105311/2015Lieferungen von Düngemitteln an österreichische Landwirte durch eine (österreichische) G.m.b.H. oder eine (polnische) sp. z o.o.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019Teil 1/12 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
BFG RV/5300010/20161. Fahrlässige Verkürzungen österreichischer Abgaben durch einen Fahrzeughändler, welcher mit Unterstützung eines deutschen Steuerberaters eine Niederlassung in Deutschland vortäuscht und deutsche Abgaben vermeiden will;
2. Strafbemessung unter Bedachtnahme auf eine überlange Verfahrensdauer;
3. Kostenersatz für Sachverständigen-Gutachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.07.2018Teil 1/2 IM NAMEN DER REPUBLIK
Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellter und ehem. KFZ-Händler…