…im Hinblick darauf, dass ein gerichtliches Finanzstrafverfahren gegen ihn anhängig sei, ausschließlich das Landesgericht Wels und nicht der Spruchsenat für die Anordnung der Hausdurchsuchung zuständig [gewesen]. Im Übrigen liege aber auch örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vor. Er sei seit dem 18. August 2015…
…subjektive Überzeugung zum Ausdruck, was für die Begründung der Anordnung einer Hausdurchsuchung aber unter keinen Umständen genügen kann. Von einer nachvollziehbaren Begründung konkreter Verdachtsmomente gegenüber der Beschwerdeführerin ist damit auch an dieser Stelle nicht auszugehen. 3.2 Fehlen eines begründeten Verdachts, dass sich die gesuchten…
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…den Organen der Steuerfahndung vor Ort nicht einmal behauptet worden und werde auch in den schriftlich nachgereichten Durchsuchungsbefehlen (Telefaxe vom 17. Juni 2015, 14:18 Uhr) weder behauptet noch begründet. Die mündliche Anordnung der Erweiterung der Hausdurchsuchung in Bezug auf Räumlichkeiten und Unterlagen der X…
…als Voraussetzung für die Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. eines begründeten Verdachtes einerseits in Bezug auf das Vorliegen eines Finanzvergehens und andererseits in Bezug auf den Umstand, dass sich die gesuchten Beweismittel gerade dort befinden sollten, wo gesucht werden soll. Ein Verdacht, der objektiv begründbar …
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…gelangten: So ist die verfahrensgegenständliche Anordnung der Hausdurchsuchung durch den Vorsitzenden des Spruchsenates für selbständige Beschuldigte beim Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde ergangen (Zollstrafakt Bl. 268), wohingegen die Finanzstrafverfahren durch das Landesgericht Ried in Innkreis mit Strafurteil bzw. mit Handeln der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis abgeschlossen…
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…zur Erlassung der bekämpften Durchsuchungsanordnung zuständig. Dieser ist auch tatsächlich tätig geworden und ist in dieser seiner Funktion - siehe oben - von den Beschwerdeführern auch zutreffend wahrgenommen worden. 4. Wie von den Beschwerdeführern insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als Voraussetzung für die Anordnung einer Hausdurchsuchung u…
…Beweismittel in Betracht kommen. Eine Ausfertigung dieser Anordnung ist dem Verdächtigen am 4. Juni 2020 übergeben worden (Verfügung vom 1. April 2020; Übernahmebestätigung). Die Anordnung der Hausdurchsuchung erstrecke sich außerdem auf alle Kraftfahrzeuge sowie Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Instituten, zu deren Benutzung…
…sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist somit jedenfalls dem Ergebnis des…
…der Verfügung des Senatsvorsitzenden jedoch keine ausdrückliche Anordnung beinhaltet hat, beim Beschwerdeführer eine Personendurchsuchung vorzunehmen. In verfassungskonformer Auslegung (VfGH 30.6.1955, B 46/55; VfGH 13.12.1982, B 619/80; VfGH 16.3.1983, B 75/81) schließt jedoch die Anordnung einer Hausdurchsuchung…
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…erkennbar somit, die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung samt erfolgter Beschlagnahmen als rechtswidrig zu erklären und anzuordnen, die dabei beschlagnahmten Gegenstände auszufolgen und diesbezüglich angelegte elektronische Datensätze zu löschen. Zur Begründung seiner Beschwerde wurde wie folgt ausgeführt: "Der erlassene Hausdurchsuchungsbescheid, sowie die darauf gestützte Beschlagnahme…
…zumal diese ohnehin sehr präzise ausgefallen ist. Die schriftliche Anordnung zur Hausdurchsuchung erteilt gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG der Vorsitzende desjenigen Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde…
…zu verfügen (Finanzstrafakt Bl. 184 f). Anders als die Beschwerdeführer vermeinen, hatte auch nicht an sie bzw. an B ein Bescheid über die Anordnung der Hausdurchsuchung zu ergehen; die zitierte Entscheidung des UFS vom 23.5.2005, FSRV/0011-G/05, ist durch die zwischenzeitlich…
…Räumlichkeiten von den geplanten Durchsuchungen auszunehmen, hätte vielmehr bei der gegebenen Aktenlage wohl sogar einen Verfahrensfehler bedeutet. 6.2. Wie vom Beschwerdeführer insoweit richtig ausgeführt, bedarf es als weitere Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Anordnung einer Hausdurchsuchung u.a. auch eines begründeten Verdachtes in Bezug…
…erforderliche Einschränkung der angeordneten Zwangsmaßnahme unterlassen (vgl. dazu bereits UFS 27.1.2010, FSRV/0017-G/08, FSRV/0022-G/08; UFS 16.11.2011, FSRV/0007-G/11 bzw. VwGH 21.3.2012, 2012/16/0005). Die Beschwerde gegen die Anordnung der Hausdurchsuchung erweist…