…Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemeinnützig sind nach § 35 Abs 1 BAO solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Ein solche Förderung liegt nach Abs. 2 nur vor…
…eine im Privateigentum stehende Straße sei nur dann nicht als im öffentlichen Verkehr stehend anzusehen, wenn sie abgeschrankt sei oder ihre Benutzung unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Privatstraße der Allgemeinheit ersichtlich verboten werde (E 30.1.1974, 227/72). Selbst aus dem alleinigen Umstand…
…vom 23.5.1984, 82/13/0184 geht hervor, dass Ausgaben für Literatur, welche für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Bei den über 250 von der Bf. angeschafften Werken, konnten nach Ansicht…
…Stiftungssatzung vorlegen, nach welcher die Gemeinnützigkeit der Bf. auch zukünftig gegeben sein werde. Gemäß § 35 (2) BAO liege eine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn die Wissenschaft gefördert werde. Stiftungszweck sei die Forschung und Weiterentwicklung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften sowie der Volkswirtschaftslehre. Für…
…Vorschriften des MRG zu erzielen wäre. Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 BewG sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Keine ungewöhnlichen Umstände liegen daher vor, wenn sie für die Allgemeinheit Gültigkeit haben (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, aaO, …
…wirtschaftlichen Belastung des langfristig gebundenen Beitrages, sondern dass es dem Bauträger dadurch möglich wird, Wohnraum - auch für die Allgemeinheit - zu schaffen. Mietvertragsgebühren wurden zwar an einen gemeinnützige Bauträger gezahlt, sind aber jedenfalls nicht mindestens achtjährig gebundene Beträge zur Wohnraumschaffung. Sie fallen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung an…
… 34 EStG, weil der Steuerpflichtige diese Organfunktion aus freien Stücken übernommen hat und es nicht der Systematik und dem Zweck der außergewöhnlichen Belastung entspricht, wirtschaftliche Misserfolge durch Ermäßigung der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl ua VwGH 28.1.2005, 2001/15/0173; 28.09…
…Volksschule am Wohnort sprechen, können die mit dem auswärtigen Schulbesuch verbundenen Mehraufwendungen nicht durch Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (Schulfahrtbeihilfe) auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Aus diesen Gründen kommt im gegenständlichen Fall die Gewährung der beantragten Schulfahrtbeihilfe somit auch dann nicht in Betracht, wenn man Zumutbarkeitserwägungen anstellen…
…um den in § 41 Abs. 1 BAO genannten Anforderungen zu genügen (VwGH 26.02.2004, 2001/16/0366). Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird (vgl. § 35 Abs. 1 BAO). Als Voraussetzung für eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet muss die Rechtsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***/***5***/***6***, vom 17. Juni 2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85…
Aufgrund der Allgemeinheit dieser Aufwendungen wäre es an der Beschwerdeführerin gelegen, hier klare und unmissverständliche Nachweise (Glaubhaftmachung genügt nicht) vorzulegen, um private Veranlassungen auszuschließen. Dieser Nachweis ist nicht getätigt worden. Die Beschwerdeführerin führt in der Eingabe vom 19. Juni 2017 (Mängelbehebung) an, dass im Abgabenverfahren…
…Gleichklang des ersten Tatbestandes mit dem zweiten Tatbestand des § 36 Abs. 1 BAO hergestellt ist (Stoll, BAO, Kommentar, Seite 450-451). Arbeitnehmer eines Betriebes sind nicht als "Allgemeinheit" aufzufassen (Ritz, BAO, Kommentar, Rz 2 zu § 36, unter Verweis auf Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine10…
Nach der Judikatur des Verwaltunsgerichtshofes wird durch die Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, im Allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis befriedigt. Dies führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Der Umstand, dass aus der Literatur fallweise Anregungen und…
Öffentliches Recht ist zum überwiegenden Teil zwingendes Recht, weil das Interesse der Allgemeinheit der Parteiendisposition entzogen sein muss. Schließt der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 148 Abs. 4 BAO die Zulässigkeit eines abgesonderten Rechtsmittels gegen einen Prüfungsauftrag aus, so besteht der (Schutz-)Zweck dieser Aussschlussbestimmung…
…Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer Minderung des Steueraufkommens führen. Eine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung ist nicht gegeben. Weiters war zu prüfen, ob in…
…eigenen Vorstellungen zu gestalten, doch geht es nicht an, daraus resultierende Kosten im Wege seiner steuerlichen Entlastung auf die Allgemeinheit zu übertragen. Da der Abzug eines Aufwandes als außergewöhnliche Belastung ein kumulatives Vorliegen der in § 34 (1) EStG normierten Merkmale der Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentlichen…
…geben, die unter anderem beinhalten, dass man Sachverhalte mit ökologischer und ökonomischer Auswirkung für die Allgemeinheit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht mit den negativsten Möglichkeiten von bestimmten Bandbreiten abwickelt, sondern in einer wohlwollenden Betrachtung ohne gegen Gesetze und Verordnungen zu verstoßen. Dies…
…zu prüfen, ob die Aufwendungen für die berufliche Tätigkeit notwendig waren. Auch das ist in concreto aus nachfolgenden Gründen zu verneinen: Es wird davon ausgegangen, dass die beschwerdeggst Bildungsmaßnahmen aufgrund der Allgemeinheit der vermittelten Inhalte betreffend Bewältigung von Stress und Mobbing, Selbsterfahrung, Mitarbeiterführung, Psychologie für…
…Aufwendungen für Werke der Literatur sowie für Zeitschriften, die auch bei nicht in der Berufssparte des/der Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nach der stRsp des VwGH keine Werbungskosten…
…aber unberücksichtigt bleiben. Es können nur Aufwendungen abgezogen werden, die das Einkommen des Stpfl unverhältnismäßig belasten, dh außergewöhnlich sind. Die Ausgaben müssen, weil sie zu Lasten der Allgemeinheit gehen zwangsläufig erwachsen; sie dürfen nur unter kein Abzugsverbot fallen (Jakom/Vock, EStG 2017, § 34, Rz 1…