…Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemeinnützig sind nach § 35 Abs 1 BAO solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Ein solche Förderung liegt nach Abs. 2 nur vor…
…sowohl Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung erfüllen die Richtlinien der Gemeinnützigkeit. Es würden Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit unter Anwendung von allgemein bildenden, berufsbildenden und praktischen Kursen zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung der in der Satzung genannten Zwecke abgehalten. Die angebotenen Lehrveranstaltungen würden nach…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. Nach § 36 Abs. 1 BAO ist ein Personenkreis nicht als Allgemeinheit aufzufassen, wenn er durch ein engeres Band, wie Zugehörigkeit zu einer Familie, zu einem Familienverband oder zu einem Verein mit geschlossener Mitgliederzahl, durch…
…humanitäre, karitative und ethische Wertvorstellungen verficht und dabei auch religiöse Tätigkeiten entfalte. Sie sei daher im Sinne der Allgemeinheit tätig und daher als gemeinnützig anzusehen, weshalb ihr auch bei der Erbschaftssteuer der begünstigte Steuersatz zukomme. Beweis wurde erhoben durch Einsicht in die von dem Bw…
…erhobenen Berufung führt die Bw. aus, ihrer Ansicht nach dienten Gemeindefernsehkabelunternehmen in ihrer Ausgestaltung in der Regel der Allgemeinheit, da grundsätzlich kein Personenkreis ausgeschlossen werde und im Grunde die optimale Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunk- und Fernsehsendungen das Ziel sei. Hier sei eine klare Unterscheidung…
…eine im Privateigentum stehende Straße sei nur dann nicht als im öffentlichen Verkehr stehend anzusehen, wenn sie abgeschrankt sei oder ihre Benutzung unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Privatstraße der Allgemeinheit ersichtlich verboten werde (E 30.1.1974, 227/72). Selbst aus dem alleinigen Umstand…
…Jahrhunderts noch deutlich erkennbar. Indem der geförderte Personenkreis später auf "strebsame österreichische Staatsbürger christlichen Bekenntnisses" mit unzureichenden Eigenmitteln erweitert wurde, bleibt im Ergebnis zunächst offen, ob das Erfordernis der "Allgemeinheit" erfüllt ist. Dies wäre der Fall, wenn die Bw. tatsächlich eine Studienförderung uneingeschränkt an sämtliche…
…Im Übrigen hat die Bw. erst in der mündlichen Verhandlung weitere Beweismittel vorgelegt. Die relativ vagen Bedingungen an die soziale Komponente der Studierenden können eine auf die Förderung der Allgemeinheit gerichtete Förderungspraxis nicht nachweisen, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Gesichtspunkten sich die Entscheidungsfindung des…
…unserer tatsächlichen Geschäftsführung geht hervor, dass wir dabei nicht nur unsere Mitglieder fördern, sondern dass unsere Tätigkeit sich an die Allgemeinheit wendet. Die Verbreitung dieser sittlichen und ethischen Wertvorstellungen erfolgt nämlich unentgeltlich und geschieht unter anderem durch das Abhalten von Zusammenkünften, zu denen auch die…
…§ 35, 36 BAO) 1.1.2.1 Tätigkeit des begünstigten Rechtsträgers Rz 13: Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung…
…1986, 85/14/0156). Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184), stellt keine Werbungskosten dar…
…günstigerer Deutung unvollständig und, wenn man sie richtig zu Ende denke, im Ergebnis unrichtig. In ihrer Allgemeinheit sei die Begründung zunächst auf jeden Zollrechtsfall anwendbar und bedeute nur, dass sich die Zollbehörde zu gesetzmäßigen Verhalten veranlasst sehe, was außer Zweifel stehe, aber zur Abwägung nichts…
…günstigerer Deutung unvollständig und, wenn man sie richtig zu Ende denke, im Ergebnis unrichtig. In ihrer Allgemeinheit sei die Begründung zunächst auf jeden Zollrechtsfall anwendbar und bedeute nur, dass sich die Zollbehörde zu gesetzmäßigen Verhalten veranlasst sehe, was außer Zweifel stehe, aber zur Abwägung nichts…
…um wirtschaftliche Misserfolge, welche die unterschiedlichsten Ursachen haben könnten, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. In ihrem Vorlageantrag vom 13. Mai 2003 verwies die Bw. nochmals auf die wesentliche Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…
…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im Allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 23.11.2003, 95/15/0203). Das…
…vom 23.5.1984, 82/13/0184 geht hervor, dass Ausgaben für Literatur, welche für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Bei den über 250 von der Bf. angeschafften Werken, konnten nach Ansicht…
…Stiftungssatzung vorlegen, nach welcher die Gemeinnützigkeit der Bf. auch zukünftig gegeben sein werde. Gemäß § 35 (2) BAO liege eine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn die Wissenschaft gefördert werde. Stiftungszweck sei die Forschung und Weiterentwicklung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften sowie der Volkswirtschaftslehre. Für…
…nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. § 35. (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. (2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt…
…möglich zu machen. Tatsache ist aber, dass die Straße von der Allgemeinheit benützt werden darf. Die Errichtung der Straße dient also objektiv betrachtet dem Berufungswerber nicht zur nachhaltigen Umsatzerzielung. Abschließend verwies das Finanzamt auf das Urteil des EuGH vom 21.2.2006, C-255/02…