…Einkommensteuer bewirkt, indem er beispielsweise wider sein besseres abgabenrechtliches Wissen mit dem Ziel einer rechtswidrigen Abgabenvermeidung im Höchstausmaß erzielte Folgeprovisionen als Versicherungsvertreter auf eine Briefkastenfirma in der Karibik umleitet und seine Honorare als selbständiger Kreditberater in Österreich ebenfalls über die erwähnte Offshore-Gesellschaft abwickelt, ohne…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
…zu berücksichtigen sind. Ausgehend von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bf., die in Bezug auf Schuldspruch b) des angefochtenen Erkenntnisses nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils und nicht auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet war, sah der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes bei der Strafbemessung als mildernd die…
…zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Gerade eine solche nur vorübergehende, von ihr angestrebte rechtswidrige Abgabenvermeidung ist der Beschuldigten vorzuwerfen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG…
…zu verhindern. Weder das Streben nach nur vorübergehender oder nach dauerhafter Abgabenvermeidung auf Seite des Finanzstraftäters muss jedoch zwingend vorliegen. Zur Verwirklichung der jeweiligen subjektiven Tatseite bedarf es einer solchen Vorstellung über den weiteren Geschehenablauf nicht: So begeht auch beispielsweise derjenige Unternehmer eine Abgabenhinterziehung nach §…
…oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Es besteht in Anbetracht des Tatgeschehens kein Zweifel, dass laut den Vorstellungen des Beschuldigten die angestrebte Abgabenvermeidung auf Dauer erfolgen sollte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer…
…Unternehmen) gewesen sei bzw. ist, sondern dass er selbst der tatsächliche Gesellschafter gewesen sei bzw. ist und im Rahmen seines Tatplanes zur Abgabenvermeidung andere Personen als "Strohmann" bzw. "Strohfrau" vorgeschoben hat, welche lediglich nach außen formal als Gesellschafter aufgetreten sind. 8.8. Aus dem Umstand…
…Verhältnis zu dem zu erzielenden möglichen deliktischen Erfolg gar nicht mehr entsprechend, umzusetzen trachtete. Je nach von ihm zur Abgabenvermeidung als erforderlichen erkannten Sachverhalt hat er sich die Darstellung eines solchen zu Eigen gemacht, beispielsweise wenn er, wie gegenüber dem deutschen Finanzamt dann auch eingeräumt…
…ist bei dieser Konstellation somit - so der Verdacht - eine bloße interne Beliebigkeit gewesen, welche von XC und XA frei nach ihren Interessen, etwa zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung, formbar gewesen ist. Aus dem fehlenden Interessensgegensatz zwischen der YB-GmbH und der YD-Eood infolge der gemeinsamen Oberleitung…
…ist bei dieser Konstellation somit - so der Verdacht - eine bloße interne Beliebigkeit gewesen, welche von XC und XA frei nach ihren Interessen, etwa zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung, formbar gewesen ist. Aus dem fehlenden Interessensgegensatz zwischen der YB-GmbH und der YD-Eood infolge der gemeinsamen Oberleitung…
…ist bei dieser Konstellation somit - so der Verdacht - eine bloße interne Beliebigkeit gewesen, welche von XC und XA frei nach ihren Interessen, etwa zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung, formbar gewesen ist. Aus dem fehlenden Interessensgegensatz zwischen der YB-GmbH und der ZD-Eood infolge der gemeinsamen Oberleitung…
…ist bei dieser Konstellation somit - so der Verdacht - eine bloße interne Beliebigkeit gewesen, welche von XC und XA frei nach ihren Interessen, etwa zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung, formbar gewesen ist. Aus dem fehlenden Interessensgegensatz zwischen der YB-GmbH und der ZD-Eood infolge der gemeinsamen Oberleitung…
…steuerlichen Interessen der in seinem Eigentum stehenden B-GmbH nicht entsprochen hat. So gesehen wäre eine empfindliche Bestrafung des auch weiterhin geschäftlich tätigen und in einem Gelegenheitsverhältnis zu rechtswidrigen Abgabenvermeidung befindlichen Beschuldigten zu fordern, um ihn in Hinkunft von der Begehung weiterer derartiger Finanzstraftaten abzuhalten…
…der Amtsbeauftragten zutreffend ausgeführt, war das Bestreben des Bf. auf dauerhafte Abgabenvermeidung und nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines steuerlichen Vorteils gerichtet. Es ist daher in der Gewichtung von einem hohen Grad des Verschuldens auszugehen. Als mildernd zugunsten des Bf. war bei der Strafneubemessung…
…teilweisen Einkommensteuerpflicht des im Veranlagungsjahr 2010 aufgetretenen Sanierungsgewinnes von € 170.967,05 eine Kenntnis nicht nachzuweisen, womit ihr ein Vorsatz einer diesbezüglichen Abgabenvermeidung ebenfalls nicht nachzuweisen ist. Ein allfälliger schuldhafter Irrtum bezüglich einer teilweisen Einkommensteuerpflicht des Sanierungsgewinnes wäre mangels Eintritt des deliktischen Erfolges nicht…
…ihm sein Vater gegeben, Käufer sei jedoch er selbst gewesen. Das diesen niederschriftlich getätigten Angaben widersprechende Vorbringen in der Beschwerde werde daher als absolut unglaubwürdig betrachtet und als vom Rechtsbeistand zur Abgabenvermeidung juristisch konstruiert gewertet. Die angebotenen Beweise seien nicht aufgenommen worden, da der Bescheid…
…€ 10,34 + 01-12/2012 € 22,11 + 01-12/2013 € 84,90 + 01-12/2014 € 171,64 + 01-12/2015 € 134,57) bewirkt - tatsächlich vorliegende Dienstverhältnisse wurden laut Finanzstrafbehörde zwecks Abgabenvermeidung in Subunternehmenschaften umgedeutet - und dies nicht nur für möglich…
…FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Diese besonderen Gründe bestehen jedoch trotz der nunmehrigen Lebenssituation des Beschuldigten zumal aufgrund generalpräventiver Erwägungen nicht. Im gegenständlichen Fall liegen einerseits in ihrer Allgemeinheit typische einfache Abgabenvermeidungshandlungen eines in beständiger Geldverlegenheit befindlichen, wirtschaftlich mit seiner selbständigen Betätigung gescheiterten…
…Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Anhaltspunkte für eine lediglich vorübergehende Abgabenvermeidung sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat…
…306,96 : 2 = € 153,48, insgesamt somit € 34.776,32, innerhalb dessen die tatsächliche Gesamt-Geldstrafe auszumessen ist. Unter Vornahme eines Abschlages von einem Drittel der Strafdrohung für die tatbildimmanente nur vorübergehende Abgabenvermeidung der Hinterziehungen der Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit…