IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde der ***Bf-Privatstiftung***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Rabel & Partner GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz, vom 14.12.2022, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 07.10.2022 betreffend Körperschaftsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…
… „bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für das Vorliegen von Schein- bzw. Deckungsrechnungen und die Durchführung von Schwarzlohnzahlungen an nicht angemeldete…
…so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der Sachverhaltsannahmen im Rahmen der oben wiedergegebenen Prüfungsfeststellungen (Scheinrechnungen/Deckungsrechnungen und schwarz beschäftigten Dienstnehmern - der…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…
…dort am 16. November 2021 abgestellt. 2. Beweiswürdigung Gemäß § 167 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung schließt es nicht aus, Geschehensabläufen…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt hinsichtlich der Bindung im Abgabenverfahren an die Tatsachenfeststellung des rechtskräftigen Strafurteiles der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Es war somit…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2021 gegen den Nichtbescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. September 2021 zu StNr. ***1***, mit dem ein Antrag vom 31. Mai 2021 auf Durchführung der…
…Vom Bundesministerium für Finanzen werde die Rechtsansicht vertreten, dass ein nicht erlassener Grundlagenbescheid im abgeleiteten Abgabenverfahren eine neu hervor gekommene Tatsache sei und dass die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn Bemessungsverjährung eingetreten sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1999 werde innerhalb von…
…Wiederaufnahmsverfahrens gemacht werden. Andernfalls wäre sie von ihm im Abgabenverfahren bereits geltend zu machen gewesen. Ein „Zurückhalten“ von Informationen ermöglicht somit zB keine spätere Wiederaufnahme. Das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme auf Antrag dient nämlich nicht der Verlängerung von Abgabenverfahren und der Aushöhlung der Rechtskraft, sondern soll…
…Strafurteil zugrunde liegenden Sachverhalt gebunden ist. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde nämlich zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen (VwGH 18.11.2003, 97/14/0079…
… 209a Tz 12; Fischerlehner, Abgabenverfahren § 209a Anm. 4 unter Hinweis auf ErläutRV 451 BlgNR 22.GP 32). Der Schuldspruch des Erkenntnisses des Spruchsenates vom 6.Juni 2014 bezog sich entsprechend den im Strafverfahren erhöhten Anforderungen eines Beweises (s.o.) nicht auf die in den bekämpften…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache Fa. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Kristen Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Lainzer Straße 35, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2017…
Laut dem Vergleichsergebnis hinsichtlich den Rechnungsnummern zwischen den ER der Bf. und der Fa. D-GmbH wären Nummern teilweise doppelt vergeben worden (z.B.: Aufscheinen der Nr. 2014-163 im Rechenwerk bei der Fa. D-GmbH für einen anderen Kunden). Teilweise würden Rechnungsnummern vom selben…
…im Rechtsmittelverfahren klargestellt, dass es der Amtsvertreter sei, der die abgabenrechtlichen und datenschutzrechtlichen Interessen des Finanzamts im Abgabenverfahren zu vertreten habe. Im Falle der möglicherweise Unterlassung von umfangreichen Ermittlungen könne das BFG angefochtene Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufheben. Da nach Ansicht…
…die tatsächlichen Empfänger der Zahlungen unbekannt bleiben würden, nicht geschlossen werden könne. In abgabenrechtlicher Hinsicht verwies die Amtsvertretung auf die Relevanz des wahren wirtschaftlichen Gehalts (§ 21 BAO) und die Nichtanerkennung von Scheingeschäften gemäß § 23 BAO im Abgabenverfahren, zitierte §§ 21 bis 23 und 162 BAO und…
…passenden Kontrollsystemen zur Zeiterfassung auseinanderzusetzen, wenn er nicht gegen die ihn treffende Beweisvorsorgepflicht z.B. in Abgabenverfahren verstoßen will. Hinsichtlich Arbeitskräfte zählen arbeitsplatznahe Unterkünfte bei einer Subfirma, bei der nicht alle Positionen mit Fremdarbeitern aus der Region oder Tagespendlern ausgefüllt werden können, zur kritischen Infrastruktur.…
Bei der Polizei eingegangene (Telefonische Notruf-) Anzeigen wegen Verletzung der Nachtruhe (Lärmexzesse), Gefahr von Leib, Leben und Gesundheit der Mieter als Folge der Bildung von Parallelgesellschaften (Zusammenkunft von Personen zwecks a) Drogen- bzw. Alkoholkonsums, b) Inanspruchnahme von Leistungen von der Prostitution nachgehenden Personen zu lautstärkenintensiven…
Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" im Sinn des § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch zobl.bauer. Salzburg Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mildenburggasse 4A, 5020 Salzburg betreffend Beschwerde vom 25. September 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 24. August 2015 betreffend…