…StrNr. 091/2015/00323-001, wurde A nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen, betreffend die…
Zusammengefasst, ist das angefochtene Erkenntnis schon deshalb aufzuheben, weil hinsichtlich Einkommensteuer 2006 bis 2010 keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliegt und daher bereits der objektive Tatbestand eines Finanzvergehens nach § 33 oder § 34 FinStrG nicht erfüllt ist. 2.3 Subjektiver Tatbestand 2.3.1 Keine vorsätzliche…
… 33 Abs. 3 lit. a FinStrG Variante 2). 7. Zum Verhältnis zwischen den Erscheinungsformen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Form eines Unterlassens der Einreichung einer Steuererklärung und einer dadurch am 30. Juni des Folgejahres eintretenden Verkürzung (Abs. 3 lit. a Variante 2…
…in welchen er seine Gewinne aus seiner Geschäftsführertätigkeit bei der B-GmbH anzugeben gehabt hätte. Dennoch hat er dies unterlassen und sich dabei billigend damit abgefunden, dass diesfalls ihm die entsprechenden Einkommensteuern infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von ihren Abgabenansprüchen nicht mit Ablauf dieser Fristen vorgeschrieben…
…und 2. die Enzinger SteuerberatungsgmbH, Herrengasse 13, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) im Verfahren über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Juli 2017 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz-Stadt als…
… 248 Abs. 1 FinStrG, indem er seinen Klienten der Bestrafung wegen begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG absichtlich zu entziehen trachtete. Folgt man weiters der mittels entsprechender Dokumente (siehe wiederum oben) belegten Darstellung des Beschuldigten bzw. der Zweitverteidigerin, war Mag.D vom…
… 33 Abs. 1 FinStrG machte sich eine derartige Person stattdessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Existenz des Unternehmens bzw…
…auf Grund der vorgelegten Unterlagen (2016 und 2017) bzw. mittels Pauschalierung berücksichtigt. Der Gewinnfreibetrag wird entsprechend dem Verhältnis des Gewinns aus selbständiger Arbeit zum Gewinn aus Gewerbebetrieb aufgeteilt." Gegen die Bescheide nach der abgabenbehördlichen Prüfung wurde nach Fristverlängerung Beschwerde erhoben. Gegen den Abgabepflichtige, ***47*** ***39…
…wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat - nicht dem Abgabengläubiger, sondern dem Abgabepflichtigen zur Last; zumal dann…
…verantwortlich, wenn 1. die Taten zu ihren Gunsten begangen worden sind (hier: eine schuldhafte Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben im verfahrensgegenständlichen Ausmaß zu den Fälligkeiten bei gleichzeitig zumindest bedingt vorsätzlich unterlassener korrekter Bekanntgabe der Abgaben mittels Voranmeldung) oder 2. durch die Taten Pflichten verletzt worden sind, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Bf., (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13.5.2018 gegen den Bescheid vom 27.4.2018 über die…
…Number) die wichtige Bezeichnung und werde auch im Gewährleistungsfall immer angegeben. Auch auf der I-Homepage gebe es einen „Processorfinder“, mittels diesen man einen Prozessor finden, zuordnen und auch seine technischen Daten feststellen könne. Auch dort werde die Specification Number und nicht die Seriennummer gefragt…
…Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet. In objektiver Hinsicht scheint somit das Tatbild einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt. Im angefochtenen Erkenntnis wurde diese Offenlegung in der Jahresumsatzsteuererklärung 2007 unter gleichzeitiger zeitgerechter Entrichtung der Nachforderung zwar für die GmbH als strafbefreiende Selbstanzeige anerkannt, jedoch mangels…
…das Finanzamt mangels Vorliegens von Provisionseinkünften in den Vorjahren und unterlassener Meldung einer diesbezüglichen Erwerbstätigkeit des Bf. nicht davon ausgehen konnte bzw. musste, dass er im Jahr 2008 (erstmals) solche Einkünfte erziele. Hingegen ist dem Bf. eine Abgabenverkürzung unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige- und Offenlegungspflichten vorzuwerfen…
…5)/2]) § 33 Abs. 5 FinStrG dahingehend präzisiert, dass sich der für die konkrete Strafdrohung maßgebliche Verkürzungsbetrag im Zusammenhang mit den unrichtigen oder unterlassenen Offenlegungen, Anzeigen oder aus sonstigen tatbildmäßigen Pflichtverletzungen ergeben muss, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Der Vorsatz muss sich…
…Vorgangsweise, zunächst die jährlichen zugeflossenen Einnahmen aus seiner selbständigen Dolmetschertätigkeit zum weitaus überwiegenden Teil nicht zu erklären und in der Folge - nach Aufdeckung dieser unterlassenen Offenlegung durch die Behörde - diesen anzusetzenden tatsächlich zugeflossenen Einnahmen steuerlich nicht absetzbare und auch tatsächlich nicht geleistete Betriebsausgaben (Sonntags-, Feiertags…
…ausländischen Rentenbezug hatte und diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen für sie bestehen würden. Die bisher unterlassene Offenlegung des ausländischen Rentenbezugs sowie die in Folge dadurch bewirkte Abgabenverkürzung sei von ihr weder wissentlich und willentlich herbeigeführt, noch von ihr ernstlich für möglich gehalten und in Kauf genommen…
…Ra 2020/15/0048). Angesichts der unterlassenen Offenlegung von über Buchungen über die Plattform ***8*** bezogenen Einnahmen von € 140.700,60 in den Jahren 2014 bis 2022 sowie fehlenden Grundaufzeichnungen zur Losungsermittlung und dem Großteil der Aufwendungen ist davon auszugehen, dass weitere Einnahmen nicht…
…2 lit. a FinStrG macht sich eine derartige Person allenfalls einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise im…
…die Zahllast wurde von der Beschuldigten erst mittels Zahlungen an die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes am 11. Juni 2012 und 9. Juli 2012 entrichtet (Kontoabfrage). Von Seite der Finanzstrafbehörde wurde rechtsverbindlich festgestellt, dass C die zeitgerechte Entrichtung zumindest wissentlich unterlassen hatte und hinsichtlich der Verspätung bei…