…als identifiziert zu betrachten und zur Verantwortung ziehen zu können. Gegenstand des Auskunftsverlangens kann daher nur sein, ob der Zulassungsbesitzer sein Kraftfahrzeug einer anderen Person zum Lenken überlassen hat, ja oder nein, und wenn ja, wem (Erkenntnis des VwGH vom 23.4.1980, verstärkter Senat…
…von einer auch nur halbwegs geschlossenen Schilderung des maßgeblichen Sachverhalts die Rede sein kann. Auch wenn in den Fällen des § 162 BAO oftmals die Rechtsfrage - Abzugsverbot ja oder nein - im Vordergrund steht, hätte es doch klarer und nachprüfbarer Feststellungen dazu bedurft, wie es sein kann…
…in der Verhandlung vor dem Spruchsenat am 15.2.2017. Ich habe in der Beratung zu einer Verhandlungsführung, ja oder nein, diese Niederschrift den Beisitzern bereits vorgelesen. Vert: Ob es auch Außenstände bei Honoraren beim Steuerberater gegeben hat, weiß ich nicht. Zu den Beweisanträgen wird…
…dem zuständigen Finanzamt und der Prüfung einer allfälligen Festsetzungsverjährung) im Zusammenhang mit einem Sachverhalt mit Auslandsbezug und damit erschwerten Ermittlungsbedingungen, also schon hinsichtlich des objektiven Tatbestandes gesamt um die Frage „ja“ oder „nein“ mit Einwand der Verfassungswidrigkeit bzw. Unionsrechtswidrigkeit der Abgabenvorschreibung. Dass auf den Bf…
…ob sich das Finanzamt meiner Rechtsansicht, die ich im Schreiben im Juli 2007 an Frau E geäußert habe, anschließen wird oder nicht: Ja das sei so. Angemerkt wird, dass dem Zeugen der Inhalt des Schreibens vom 24. Juli 2007 des Beschuldigten an Frau E vorgetragen…
…2 gebracht? Besch. 1: Ja. V: Wer hat die namhaften Geldbeträge aus der Kassa entnommen und die Einkäufe bei Hornbach, Bauhaus und Obi getätigt? Hat es in der Kassa wirklich einmal € 16.000,00 gegeben oder nur am Papier? Besch. 1: Es war Geld…
…Verteidiger: Hatten Sie oder Ihre Firma im Zusammenhang mit diesen Rechnungen einen finanziellen Vorteil? Bf: Nein. V: Das Vorliegen der verdeckten Gewinnausschüttung wird bestritten? Bf: Ja. Verteidiger: Bf: Im Jahr 2015 hatte ich ungefähr ca. 500.000,00 Umsatz. V: Ja und aus dem Umsatzsteuerbescheid…
…Telefonnummern, Mailadressen) nennen können und sie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und wären seine Auftraggeber informiert gewesen, dass wegen der Arbeitsspitzen und des Fertigstellungsdrucks mit den Arbeitern der Firma des Beschuldigten kein Auslangen gefunden werden konnte und zusätzliche Arbeiter benötigt werden. Ja, es mag…
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Somit…
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß …
…Weiteres kann der Besch. nicht angeben. V: Weitere Subunternehmer außer den im Prüfungsbericht behandelten gibt es laut Prüfung nicht. AB: Ja, dies hätte der Besch. ja im Prüfungsverfahren angegeben oder der Prüfer festgestellt. ***6*** Die Gesellschaft trägt seit 18.5.2018 den Namen ***6***. Geschäftsanschrift *…
…welchen konkreten Baustellen der ***1*** beschäftigt waren: Nein, das kann ich heute nicht konkret beantworten. Befragt, ob es zutrifft, dass der Betriebsprüfer mich aufgefordert hat, diesbezüglich Geschäftsunterlagen unter anderem Bautagebücher vorzulegen (Vorhalt der Seite 19 der Vorlage, Ausführungen des Betriebsprüfers), gibt der Beschuldigte an: Ja…
…ist. P: Ja, aber ursprünglich war geplant über das Verrechnungskonto zu buchen. 8. Wie wurde seitens der Firma ***38*** bezahlt? P: Bar, an mich. Fa: Was haben Sie mit dem Geld gemacht? Wurde es in die Firma eingezahlt? P: Nein geplant war ja über das…
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß …
…wurde Ende 2016 gegründet. Ihre Frau ist dort Gesellschafterin und zwischenzeitig seit 2021 auch Geschäftsführerin. Bf.: Ja das ist richtig. V: Ihr Einzelunternehmen beendet 2017 die Tätigkeit und die ***4*** übernimmt die Transportleistungen? Bf.: Nein. V: Ihr Einzelunternehmen war ein Transportunternehmen, Sie haben Sondertransporte durchgeführt…
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß …
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß …
…tatsächlich Einnahmen lukriert oder Barbehebungen vorgenommen hat, Überweisungen tätigte oder aber für andere unternehmerische Tätigkeiten bei diesen beiden Nachtlokalen verantwortlich war. Es ist daher aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen, welche Tathandlungen der Beschwerdeführer gesetzt haben soll, um in rechtlicher Hinsicht den Tatbestand der Abgabenhinterziehung im …
…FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 33 (3) a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge…
…13.082.00 Summe: € 51.067,00 bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) begangen wurde. Am 22.5.2023 wurde ***5*** als Beschuldigter einvernommen: "F: Bekennen Sie sich zum Tatvorwurf schuldig, teilweise schuldig oder nicht schuldig…