…(Bf.)vertreten durch Neuböck Heinz Wirtschaftstreuhand GmbH, Bauernmarkt 24, 1010 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Februar 2015 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim FA Wien 9/18/19…
…der Amtsbeauftragten wurde dem einschreitenden Verteidiger zugestellt. Auf der Vorladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung vom 3. Juni 2014 ist "§ 33/2a FinStrG" als Tatverdacht genannt. Der Bf. hat am 2. Juli 2014 an der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat teilgenommen und ausgesagt. Am 12…
…Strafe für Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG ausgesprochen wurde. Der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat ist dazu Folgendes zu entnehmen: Schuldspruch nach §§ 33/1; 33/2a FinStrG, Strafe nach § 33/5 FinStrG, Geldstrafe € 8.800…
…mit Erkenntnis vom 21.05.2014 zur Last gelegten Verfehlungen, nämlich die vorsätzliche Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2a FinStrG nicht begangen hat. Aus dem Erkenntnis sowie auch aus dem zugrundeliegenden Akt geht in keiner Weise hervor, wie der Beschwerdeführer in subjektiver Weise das vorgegebene Tatbild…
…und verwies auf einen in der Anlage befindlichen Schriftsatz mit dem Betreff: Einspruch gegen die ausgesprochene Strafe gegen I.GmbH und S wegen § 33/2a FinStrG, SpS 1: "Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich unter Wahrung der Form- und Fristvorschriften vorsorglich Einspruch gegen…
…RMB (§ 154 FinStrG). 2) belangter Verband: Schuldspruch nach § 33/2a FinStrG, Geldbuße gem. § 33/5 FinStrG iVm § 3/2 VbVG in der Höhe von € 3.000,-, Kosten € 300,- samt den Entscheidungsgründen und erteilt RMB (§ 154 FinStrG)." [Anmerkung dazu: Nach § 33 Abs. 2 lit…
…März 2008 weist Folgendes aus: ***J*** GmbH 1100 Wien Laxenburgerstr. 33/2a Tel/Fax.: 01-966 77 ... (Bf.) ... Rechnungsnummer. 007/001/2008 BVH: Bauservice Aushilfe Leistungszeitraum: 03/2008 | Bezeichnung | Gewicht | Mischpreis | Gesamt | Stabstahl Verr.Lt.Plan | 3.600,00…
…von Laxenburger Strasse 33/2a, 1100 Wien, auf nunmehr Humboldtplatz 5/1, 1100 Wien, geändert. Der Bauvertrag mit der über 3 Monate danach liegenden Datierung 18. September 2009 und die Rechnungen am 30. September 2009 weisen die Geschäftsanschrift "1100 Wien, Laxenburger Strasse 33/2a" aus…
…müsste. Es ist daher im Berufungsfall zu hinterfragen, inwieweit der Gesetzgeber durch die Bestimmung des ä 33 TP 19 (2a) GebG bzw. ä 33 TP 8 (3a) GebG tatsächlich eine Gleichstellung von Inlands- und Auslandssachverhalten einwirken wollte. Entweder die Vergebührung des Rechtsgeschäftes an sich, oder…
…Abs. 2a EStG 1988 nicht vorliegt, und das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung seitens der BP ausschließlich damit begründet wurde, dass aufgrund (unberechtigter) Verlustzuweisungen auf ein vorsätzliches Handeln zu schließen sei, erübrigen sich weitere Auseinandersetzungen mit der Frage, ob eine Hinterziehung von Abgaben iSd § 33 Abs. 1…
…2 Abs. 2a EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen sei. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils sei ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und demgemäß entsprechend offenzulegen gewesen. 1.3 hinterzogene Abgabe: Der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt (vgl. VwGH 25.09.2012, Zl. 2009/17/0049). In weiterer Folge ergibt sich die Gegenstandsloserklärung direkt aus dem Gesetz. Darüber hinaus…
…vertreten durch Pinzgau Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Loferer Bundesstraße 2a, 5760 Saalfelden, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26.08.2013, ErfNr.*** Team 12 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
…€ 116,80), zusammen € 434,60, für die im November 1995 geborene C B für den Zeitraum Juli und August 2015 gemäß § 26 FLAG 1967 und § 33 EStG 1988 zurückgefordert werden, Sozialversicherungsnummer X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ungarischer Staatsbürger, unbekannt (Angaben zur ständigen Wohnanschrift verweigert), unvertreten, betreffend Beschwerde vom 5. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Dezember 2023, mit dem der Antrag auf Familienbeihilfe 12…
…Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder. § 2a FLAG 1967 lautet: "(1) Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen…
…hat ihre vorrangige und nach Art 68 VO 883/2004 ungekürzte Leistungspflicht aufzuteilen, indem sie dem ungarischen Träger dessen irrtümlich geleistete Nichtschuld ersetzt und den Überhang an die Kindesmutter auszahlt. V.3.3.5. Drittbeteiligter Mitgliedstaat Sollte die Kindesmutter in einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen…
…8/16/17, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in einem Unionsrechtsfall gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 iVm § 33 Abs 3 EStG 1988 für den Zeitraum Februar 2014 bis Januar 2017 für die mj Tochter ***T***, geboren ***2007***, und den mj Sohn ***9***, geboren …
…1999 geborene ***5*** ***3*** für den Zeitraum März 2018 bis Juni 2019 gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 zurückgefordert werden (Gesamtrückforderungsbetrag € 3.803,20), Sozialversicherungsnummer ***7***, I. zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid vom 13.9.2019 wird…