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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7105725/2019

Kein Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988 bei Nichterreichen der doppelten Rendite nach Steuern

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7105725/2019vom 28.08.2024Teil 3 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt (vgl. VwGH 25.09.2012, Zl. 2009/17/0049). In weiterer Folge ergibt sich die Gegenstandsloserklärung direkt aus dem Gesetz. Darüber hinaus handelt es sich bei der maßgebliche Rechtsfrage bezogen auf die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit von Verlusten um die Beurteilung eines sich aus dem Gesetz ergebenden Sachverhalts und damit um keine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden.   Wien, am 28. August 2024

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7105725/2019
ECLI
ECLI:AT:BFG:2024:RV.7105725.2019
Stammnummer
145556
Gültig
28.08.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF