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GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG) Rz 250: Die Tarifposten des § 14 GebG enthalten eine taxative Aufzählung der gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen. Rz 251: Bei den nach den einzelnen Tarifposten des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige einheitliche Abgabe…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die beherrschende Person steuerlich ansässig ist. Diese Selbstauskunft kann in derselben Selbstauskunft dargestellt werden, welche der Kontoinhaber für die Feststellung seines eigenen Status zur Verfügung stellt (Sec. V Rz 19 ff CRS-Kommentar). Hat ein Finanzinstitut für ein bestehendes Konto, welches den Gesamtkontosaldo von 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…mit 15. Jänner 2018 eingerichtet und wird vom Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde geführt. Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ebenso wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Voraussetzungen für die subsidiäre Meldung noch vorliegen. Liegen diese weiterhin vor, so ist dieser Umstand bei der Meldung zu bestätigen und anzugeben ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt und überprüft werden konnten (§ 5 Abs. 1 Z 3 lit b Variante 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…wurde, ist daher gemäß § 2 Z 1 lit. b sublit dd WiEReG der Masseverwalter als subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer festzustellen, wenn kein anderer Angehöriger der obersten Führungsebene mehr vorhanden ist. Dies hat in weiterer Folge auch Auswirkungen auf die automatisationsunterstützt vorgenommenen Meldungen: Gemäß § 5 Abs. 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten, das Heranziehen von in der Trusturkunde, einem "letter of wishes" oder ähnlichen Dokumenten festgehaltenen Identitätsangaben oder die Überprüfung der Informationen anhand öffentlich zugänglicher Quellen bzw. Register in Betracht. Gemäß § 3 Abs 4 WiEReG hat der Trustee…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern mit diesem Begünstigte oder Einmalbegünstigte bestimmt werden) Bestehen berechtigte Gründe gegen eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke …

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Leasingnehmer eine Versicherung abzuschließen hat, so ist diese Teil der Bemessungsgrundlage (vgl. VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Dabei kann die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl. II Nr. 242/1999…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…20/2009 zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2009). Auf der Homepage des BMF steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung (https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx). Beispiel: Im Zuge eines gebührenpflichtigen…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…aller übrigen Quotenerklärungen zum Abgabetermin 5 an. Zum Abgabetermin 5 hat der Vertreter alle noch ausständigen Quotenerklärungen eingereicht (es handelt sich nur mehr um Quotenerklärungen, die keine Abgabenerklärung zur Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten). Ein Anlass für eine Abberufung besteht daher nicht. Bundesministerium für Finanzen, 12…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für die Erlassung des Feststellungsbescheids über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 9 EStG 1988 ist das selbe Finanzamt zuständig wie…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzinstituts (Rz 52 ff) zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt (in Bezug auf die Feststellung beherrschender Personen vgl. Rz 77). In Bezug auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach …

PV-Erlass Rz 161–1633.2.4. Gebühren
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Nutzung der Energieerzeugungsanlage unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht nach § 33 Tarifpost 5 GebG, sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde. Näheres zur Gebührenpflicht eines Bestandvertrages siehe GebR 2025 Rz 1280 ff. Bei Vorliegen eines gemischten Vertrages siehe GebR 2025 Rz…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift (…