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VB-0800
Arbeitsrichtlinie Abfälle
Fassung 22 — geltend ist 3469 AbschnitteStammnr. 27189
Fassungen
Inhalt der Fassung 22
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1.1. Öffentliche Interessen
- 1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall
- 1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
- 1.1.4. Objektiver Abfallbegriff
- 1.2. Altstoffbegriff
- 1.3. Abfallkatalog
- 1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft
- 1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002
- 1.6. Regelungen über das Abfallende
- 2. Aufgaben und Befugnisse der Zollorgane
- 2.1.2. Verwaltungsübertretungen
- 2.2. Befugnisse der Zollorgane
- 2.3. Pflichten der Parteien
- 3. Einfuhr aus Drittländern
- 3.2. Maßgeblicher Zustand
- 3.3. Einfuhrbeschränkungen
- 3.3.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
- 3.3.2. Notifizierungs- und Begleitformular
- 3.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
- 3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
- 4. Ausfuhr in Drittländer
- 4.2. Ausfuhrbeschränkungen
- 4.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
- 4.2.2. Notifizierungs- und Begleitformular
- 4.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhr
- 4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
- 5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
- 5.2. Durchfuhrbeschränkungen
- 5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
- 5.2.2. Notifizierungs- und Begleitformular
- 6. Innergemeinschaftliche Verbringung
- 6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
- 6.1.2. Notifizierungs- und Begleitformular
- 7. Innerösterreichischer Transport gefährlicher Abfälle
- 7.2. Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers
- 8. Ausnahmen
- 8.2. Grüne Abfallliste
- 8.2.1. Einfuhr von Grüne-Liste-Abfällen
- 8.2.2. Ausfuhr von Grüne-Liste-Abfällen
- 8.2.3. Durchfuhr von Grüne-Liste-Abfällen
- 8.2.4. Innergemeinschaftliche Verbringung von Grüne-Liste-Abfällen
- 8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung
- 8.3. Gelbe Liste
- 8.4. Abfälle zur Untersuchung in Laboratorien
- 9. Feststellungsverfahren
- 9.2. Klärung von Zweifelsfragen
- 10. Strafbestimmungen
- 10.2. Verwaltungsübertretungen
- 11. Besondere Bestimmungen
- Anlage 1
- Anhang IV - Gelbe Abfallliste (Liste von Abfällen, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen)
- Anhang IIIA - Gemische aus zwei oder mehr in Anhang III aufgeführten Abfällen, die nicht als Einzeleintrag eingestuft sind (Artikel 3 Absatz 2)
- Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
- Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3)
- Anlage 2
- Muster 2 - Begleitformular
- Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare
- Muster 3 - Begleitschein für gefährlichen Abfall
- Muster 4 - Anzeige der Ausstufung und Ausstufungsbeurteilung
- Muster 5 - Formblatt gemäß Anhang VII der EG-VerbringungsV
- Muster 6 - Konformitätserklärung für Eisen-, Stahl- oder Aluminiumschrott
- Muster 7 - Konformitätserklärung für Bruchglas
- Muster 8 - Konformitätserklärung für Kupferschrott
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.09.2008.