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Findok · Richtlinien

VB-0800

1.3. Abfallkatalog

überholte Fassung (bis 17.08.2016)RichtlinieBMF-010311/0042-IV/8/2016gilt ab 23.07.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.07.2011 bis 17.08.2016.

Wortlaut laut Findok

1.3. Abfallkatalog (1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1). (2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "Zweilistensystems". In Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB ("Grüne Abfallliste") sowie Anhang IV und Anhang IVA ("Gelbe Abfallliste") dieser Verordnung (siehe Anlage 1) sind die Abfälle entsprechend ihrem Umweltgefährdungspotential eingeteilt. Dementsprechend unterliegen sie einem unterschiedlich strengen Überwachungsregime. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den Anhängen der EG-VerbringungsV keine vollständige Auflistung aller Abfälle erfolgt ist. (3) In der Anlage 5 sind jene Waren und KN-Codes angeführt, die als Abfall (Abschnitt 1.1. und Abschnitt 1.2.) in Betracht kommen können. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste allerdings nicht vollständig ist und dass auch solche Produkte Abfall sein können, die in der Anlage 5 nicht angeführt sind. Bei den in der Anlage 5 angeführten KN-Codes ist bei e-zoll im Feld 44 durch den Dokumentenartencode "7639" zu erklären, dass die Waren kein Abfall sind.

Normen und Schlagworte

Grüne ListeGelbe ListeRote Liste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0042-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 (geltend: 34)
Gültig
23.07.2011 bis 17.08.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF