Findok · Richtlinien
VB-0800
1.3. Abfallkatalog
überholte Fassung (bis 31.08.2008)RichtlinieBMF-010311/0051-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.08.2008.
01.03.200701.09.200820.04.200901.01.201123.07.201118.08.201626.09.201601.10.202001.01.202101.01.2022 (geltend)
Wortlaut laut Findok
1.3. Abfallkatalog
(1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1).
(2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "Dreilistensystems". In den Anhang II ("Grüne Liste"), Anhang III ("Gelbe Liste") und Anhang IV ("Rote Liste") dieser Verordnung (siehe Anlage 1) sind die Abfälle entsprechend ihrem Umweltgefährdungspotential eingeteilt. Dementsprechend unterliegen sie einem unterschiedlich strengen Überwachungsregime. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den Anhängen der EG-VerbringungsV keine vollständige Auflistung aller Abfälle erfolgt ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 34)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.08.2008
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF