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Findok · Richtlinien

VB-0800

1.3. Abfallkatalog

überholte Fassung (bis 19.04.2009)RichtlinieBMF-010311/0125-IV/8/2008gilt ab 01.09.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2008 bis 19.04.2009.

Wortlaut laut Findok

1.3. Abfallkatalog (1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1). (2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "DreilistensystemsZweilistensystems". In den Anhang II ("Grüne Liste"), Anhang III ("Gelbe ListeGrüne Abfallliste") und Anhang IV ("Rote ListeGelbe Abfallliste") dieser Verordnung (siehe Anlage 1) sind die Abfälle entsprechend ihrem Umweltgefährdungspotential eingeteilt. Dementsprechend unterliegen sie einem unterschiedlich strengen Überwachungsregime. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den Anhängen der EG-VerbringungsV keine vollständige Auflistung aller Abfälle erfolgt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0125-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
2, 3, 4 (geltend: 34)
Gültig
01.09.2008 bis 19.04.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF