Findok · Richtlinien
ZT-2500
Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Fassung 64 — geltend ist 6627 AbschnitteStammnr. 26285
Fassungen
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566 (geltend)
Inhalt der Fassung 64
- Einleitung
- 0. Inhalt dieser Zolldokumentation
- 1. Allgemeines
- 1.1. Kontingentstelle
- 1.2. Zollkontingente
- 1.3. Zollplafonds
- 1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds
- 2. Anträge auf Berücksichtigung von Zollkontingenten oder Zollplafonds
- 2.1. Zollanmeldungen mit Anträgen auf Zollkontingente oder Zollplafonds
- 2.1.2. Bei Barzahlern
- 2.1.3. Unvollständige Zollanmeldungen
- 2.2. Antrag an das zuständige Zollamt
- 3. Zollamtliche Behandlung der Zollanmeldungen
- 3.1. Wenn in e-Zoll die Erschöpfung eines Zollkontingentes bzw. die Aufhebung eines Plafondzollsatzes vermerkt ist
- 3.2. Weiterleitung der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingent- bzw. Zollplafondanmeldung
- 4. Abgabenberechnung
- 4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
- 4.2. Bei Barzahlern
- 5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
- 6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
- 7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
- 8. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten
- 8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente
- 9. Kontingentstelle
- 9.2. Weiterleitung nach Brüssel
- 9.3. Meldung über die Ziehung der Zollkontingente in Brüssel
- 9.4. Fehler in Zollanmeldungen
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