Findok · Richtlinien
ZT-2500
2.1.3. Unvollständige Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0461-III/11/2018gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Wortlaut laut Findok
2.1.3. Unvollständige Zollanmeldungen
Anträge auf Anwendung von Zollkontingenten oder Zollplafonds könnenkönnen gemäß Art. 50 Abs. 2 UZK-IA nur gestellt werden, wenn alle für die Anwendung des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen. Unter dieser Voraussetzung ist auch eine Antragstellung mittels unvollständiger Zollanmeldung zulässigbei den zuständigen Zollbehörden eingereicht wurden und gültig sind.
"Bei den zuständigen Zollbehörden eingereicht" ist im Sinne der Artikel 163 und 167 UZK zu verstehen. Ein Kontingentantrag ist also auch dann zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Zollamt nicht vorliegen, jedoch vorgelegt werden können.
Daher sind Zollanmeldungen, die zwar einen Antrag auf Beanspruchung eines Zollkontingentes oder Zollplafonds beinhalten, bei denen jedoch die dazu benötigten Unterlagen nicht vorliegen, nicht zulässig (siehe Art. 62 der Verordnung (EG163 UZK) Nr. 2913/92).
Wenn eine erforderliche Unterlage zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung nicht vorhanden ist, finden die Bestimmungen des Art. 223 und 224 UZK-IA und des Art. 147 UZK-DA Anwendung.
Der Kontingentantrag kann in diesen Fällen erst in der ergänzenden Anmeldung gestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen der Zollbehörde vorgelegt werden können. Bei der Zuteilung des Zollkontingents wird jedoch das Datum der vereinfachten Zollanmeldung (jeder Zollanmeldung welche ohne die benötigte Unterlage vorgelegt wurde) berücksichtigt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0461-III/11/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 64, 65, 66 (geltend: 66)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF