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Findok · Richtlinien

ZT-2500

1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0461-III/11/2018gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Wortlaut laut Findok

1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds Die Zollkontingente sind in e-Zoll unter "Abfragen-Manager / Zolltarif / Kontingente" unter Angabe der Kontingentnummer angeführt. Zollplafonds bestehen zurzeit nicht. Im Feld "Einheit" ist bei jedem Zollkontingent angeführt, welche Mengeneinheit anzumelden ist. Der von Brüssel bekannt gegebene Stand über die Eröffnung von Zollkontingenten Sperre von Zollkontingenten Erschöpfung von Zollkontingenten und Wiedereröffnung von Zollkontingenten und Nichtanwendung von Zollplafonds kann in e-Zoll abgefragt bzw. bei der Kontingentstelle telefonisch ermittelt werden. Diese Daten sind auch auf der Web-site der Europäischen Kommission abrufbar. Jedermann hat das Recht, gegen Ersatz der Gestehungskosten, Ausdrucke der entsprechenden Teile von e-Zoll über den aktuellen Stand der Zollkontingente zu erhalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0461-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
64, 65, 66 (geltend: 66)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF