Findok · Richtlinien
ZT-2500
1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0461-III/11/2018gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Wortlaut laut Findok
1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds
Die Zollkontingente sind in e-Zoll unter "Abfragen-Manager / Zolltarif / Kontingente" unter Angabe der Kontingentnummer angeführt.
Zollplafonds bestehen zurzeit nicht.
Im Feld "Einheit" ist bei jedem Zollkontingent angeführt, welche Mengeneinheit anzumelden ist.
Der von Brüssel bekannt gegebene Stand über die
Eröffnung von Zollkontingenten
Sperre von Zollkontingenten
Erschöpfung von Zollkontingenten und
Wiedereröffnung von Zollkontingenten und
Nichtanwendung von Zollplafonds
kann in e-Zoll abgefragt bzw. bei der Kontingentstelle telefonisch ermittelt werden. Diese Daten sind auch auf der Web-site der Europäischen Kommission abrufbar.
Jedermann hat das Recht, gegen Ersatz der Gestehungskosten, Ausdrucke der entsprechenden Teile von e-Zoll über den aktuellen Stand der Zollkontingente zu erhalten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0461-III/11/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 64, 65, 66 (geltend: 66)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF