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Findok · Richtlinien

ZT-2500

1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds

überholte Fassung (bis 30.11.2008)RichtlinieBMF-010314/1719-IV/8/2008gilt ab 15.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2007 bis 30.11.2008.

Wortlaut laut Findok

1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds Die Zollkontingente und Zollplafonds sind in e-Zoll unter "Kontingent" unter Angabe der Kontingent- bzw. Plafondnummer angeführt. Im Feld "Einheit" der Kontingentdatenbank ist bei jedem Zollkontingent und Zollplafond angeführt, welche Mengeneinheit anzumelden ist. Der von Brüssel bekannt gegebene Stand über die Eröffnung von Zollkontingenten Sperre von Zollkontingenten Erschöpfung von Zollkontingenten Wiedereröffnung von Zollkontingenten und Nichtanwendung von Zollplafonds kann in e-Zoll bzw. in der Kontingentdatenbank abgefragt bzw. bei der Kontingentstelle telefonisch ermittelt werden. Diese Daten sind auch auf der Web-site der Europäischen Kommission abrufbar. Jedermann hat das Recht, gegen Ersatz der Gestehungskosten, Ausdrucke der entsprechenden Teile von e-Zoll oder der Kontingentdatenbank über den aktuellen Stand der Zollkontingente zu erhalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/1719-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 (geltend: 66)
Gültig
15.02.2007 bis 30.11.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF