Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde vom 13. November 2002 gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes…
…0075 ). Die darauf abzielenden Anträge des Beschwerdeführers wurden daher zu Recht zurückgewiesen." Diesen Gedanken folgend war daher auch der Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf der Abgabenbehörde zweiter Instanz hinsichtlich der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 vom 10. Juli 2008 als…
…eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Dabei besteht eine Bindung nur für die Rechtsanschauung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, die für die Aufhebung maßgebend war. Eine Bindung an obiter dicta…
…Aushub habe es sich um eine Baugrube vermischt mit Ziegeln gehandelt. In dem Bereich sei ein im zweiten Weltkrieg von einer Bombe getroffenes Wohnhaus gestanden und sei aufgefüllt worden. Das Zollamt Graz hat in einem Aktenvermerk über ein Telefongespräch mit Herrn Kl. von der Fa…
…zu geben, Vorbringen einzureichen. Dies würde so umfangreiche Ermittlungen erfordern, die über das Maß einer nachprüfenden Kontrolle durch die zweite Instanz hinausgehen. Eine vom UFS durchgeführte Erforschung des geforderten Sachverhaltes würde das Verfahren inhaltlich aufblähen und zeitlich noch mehr verzögern. Es wäre daher unzweckmäßig, würde…
…2004 das Rechtsmittel der Berufung um zu erreichen, dass ihm das höchstmögliche Berufsgruppenpauschale für Gemeindemandatare in Höhe von 2.628,--€ zugesprochen würde. Die Berufung wurde mittels Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 3. August 2004 als unbegründet abgewiesen, der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde wiederum gewährt. Am…
…31.10.2007 (= Beschwerde) vorgebracht worden. Der Unabhängige Finanzsenat, welcher in seiner Funktion als zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz ausschließlich über eingebrachte Beschwerden gegen (im Geltungsbereich des § 85f ZollR-DG gelegene) Berufungsvorentscheidungen von Zollämtern zu entscheiden hat, darf das Rechtsbehelfsvorbringen in seiner ihm in Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 6. November 2007 gegen die Bescheide des FA, vertreten durch Vert.FA, vom 22. Oktober 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2002 und…
…Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz, im Rahmen einer meritorischen Entscheidung über eine Berufung gemäß § 289 Abs 2 BAO den angefochtenen Bescheid nach allen Richtungen abzuändern, ist auf die "Sache" beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Bescheidspruches erster Instanz gebildet hat (Ritz…
…September 2009 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die zweite Instanz hinsichtlich Körperschaftsteuerbescheide 2000 bis 2004 und Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 bis 2004 (obwohl diesbezüglich eine Berufungsvorentscheidung noch nicht ergangen war). Abschließend wurde die Anberaumung einer mündlichen…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender…
…die Umsatzsteuer-Voranmeldung für August 2003 verspätet eingebracht wurde. Der Umfang der oben unter Punkt 1) und 2) angeführten notwendigen Ermittlungsschritte würde bedeuten, dass nahezu das gesamte Verfahren an die Abgabenbehörde zweiter Instanz verlagert würde. Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. Dezember 2006…
…die zur Erlassung des zweiten angefochtenen Bescheides geführt haben, mangels Verfassung einer Niederschrift nicht einsehen durfte: Die Aufzeichnungen der Abgabenbehörde erster Instanz haben die Sphäre des "Arbeitsgeräts AIS -DB 2" nicht verlassen und - selbst wenn sie diese verlassen hätten - hätten sie nicht den Voraussetzungen einer…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Oktober 2009 gegen den…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn R.B., vertreten durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., geb. Dat. in K., whft. Adr., wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes…
…des Bescheides über die Bewilligung der Zahlungserleichterung bereits angekündigt, gesetzeskonform vorzuschreiben waren. Im Fax vom 12. Mai 2008 wurde um Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 1 erster Satz FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrat Mag. Groschedl und die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bw. wegen…
…Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für Ermittlungen durch die zweite Instanz unverhältnismäßig hoch und könnte durch die Abgabenbehörde erster Instanz und die ihr zur Verfügung stehenden Organe effizienter und kostengünstiger…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in…