…März bis Juni 2003 bezieht und die Bw. im Jahr 2005 beim ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt war (Ansicht der Bw.). Weiters ist im gegenständlichen Verfahren die gemeinsame Versteuerung von zwei im Kalenderjahr 2005 gleichzeitig bezogenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, strittig…
…2007: Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung Land Oberösterreich Sowohl aus diesem Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung als auch aus den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Lohnzetteldaten ergibt sich also, dass die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2003 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich…
…23. November 2009 die Berufung laut Abschnitt C) als unbegründet ab und führte zur Begründung aus: Gemäß § 41 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrer lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Laut…
…zu berücksichtigenden bezugsauszahlenden Stellen auch die Bezugszeiten. Diesen ist entgegen den Ausführungen in der Berufung sehr wohl zu entnehmen, dass zeitweise gleichzeitig von zwei verschiedenen Arbeitgebern (und zwar im Juni 2004) lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind und zwar von…
…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…die Berufungsvorentscheidung, mit der es die Berufung als unbegründet abwies. Zur Begründung wurde ausgeführt: Gemäß § 41 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Laut Aktenlage sei die Bw. vom…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21…
…2005 wurde die Berufung (vom 9. August 2005) als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Bw im Kalenderjahr 2004 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen habe, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam besteuert worden seien, daher liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Jede bezugsauszahlende Stelle habe die Lohnsteuer…
…da der Sachverhalt die Tatbestände des § 41 Abs. 1 Z 2. und Z 3 EStG 1988 erfüllt. Die Bf. bezog laut den gemeldeten Lohnzetteln gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (§ 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Weiters flossen der Bf…
…die steuerfreien Einkünfte (Juli) entfällt (vgl. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19. Februar 2008). 2. Einkommensteuer für 2006 Es hat eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen, weil der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unbestrittenermaßen - zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte im…
… 41 Abs. 2 EStG 1988 durchzuführen ist. Für die Entscheidung dieses Rechtsstreites ist die Beantwortung der Frage von wesentlicher Bedeutung, ob der Berufungswerber im Dezember 2001 zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Wie bereits ausgeführt bezog der Berufungswerber im Dezember…
…sie nach dem Tod ihres Ehemannes, der ebenfalls Landesbediensteter in Niederösterreich war, erhielt. Da die Bw. in den Streitjahren somit zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezog, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, war bei der Bw. gemäß der oben zitierten Gesetzesstelle eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (vgl. Doralt, EStG…
…im Kalenderjahr 2008 zumindest zeitweise gleichzeitig (nämlich vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008) zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Verfahrensganges in dieser Berufungsentscheidung). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits…
…hat. Damit steht freilich fest, dass die Bw. im Kalenderjahr 2002 zumindest zeitweise gleichzeitig (nämlich vom 15. April 2002 bis zum 23. April 2002) zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich die Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung von der Y-AG (deren…
…Sozialversicherung vom 13. November 2007 als auch aus den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Lohnzetteldaten (zu beiden siehe oben im Sachverhaltsteil der Berufungsentscheidung), dass der Bw. im Kalenderjahr 2003 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich die Urlaubsabfindung…
…Lohnzahlungszeiträume Juli und August 2007 vom Bund zu gewährende sonstige Bezug erst Anfang September zur Auszahlung gelangte, kann nicht der gleichzeitige Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften abgeleitet werden, da der Anspruch auf den vom Bund im September neben dem laufenden Arbeitslohn auszubezahlenden sonstigen Bezug ausschließlich…
…41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 sind nicht gegeben, da der Bw. im Kalenderjahr 2003 nicht zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat), jedoch der "besondere Progressionsvorbehalt" des § 3 Abs. 2 EStG…
…im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur in…
…der ***Arbeitgeberin2*** erhalten habe. Die Sonn- und Feiertagszulage betreffe zwar den Monat Februar, sei jedoch im März ausbezahlt worden. Die Beschwerdeführerin habe daher im Monat März 2022 zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen und liege gem § 41 Abs 1 Z 2…
…Eine Steuererklärungspflicht besteht unter anderem dann, wenn der Abgabepflichtige neben lohnsteuerpflichtigen Einkünfte andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730,00 € übersteigt (§ 41 Abs 1 Z 1 EStG 1988) bzw. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert…